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Studie

EU-Mindeststandards für die Putenhaltung gefordert

Eine aktuelle Studie aus Österreich zur tierschutzkonformen Haltung von Mastputen sorgt auch bei uns für Gesprächsstoff und Rufe nach EU-weit einheitlichen Mindeststandards.

Lesezeit: 5 Minuten

EU-weit gibt es bislang keine Haltungsmindeststandards für Puten, was teilweise zu Besatzdichten bis zu 70 kg Tiergewicht/m2 am Ende der Haltung führt.

Eine aktuelle Studie zur tierschutzkonformen Putenhaltung der Universitäten Leipzig und Wien, erarbeitet u.a. von Maria-Elisabeth Krautwald-Junghans, zeigt nun anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse auf, wohin sich die Putenhaltung in der EU entwickeln sollte.

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Wie die Veterinärmedizinerin bei der Vorstellung erklärte, seien die Tiere umso gesünder, je geringer die Besatzdichte sei. Bringe man Tierwohl und Wirtschaftlichkeit in Einklang, dürfe die maximale Besatzdichte in der Endmast höchstens bei 36 kg/m2 bis 40 kg/m2 liegen. Dazu brauche das Geflügel einen Außenklimabereich mit mindestens 20 % der nutzbaren Stallfläche, strukturierte Bereiche im Stall, Aufbäummöglichkeiten und erhöhte Ebenen sowie Beschäftigungsmaterialien und geeignete Einstreu.

Wichtig sei auch eine flimmerfreie Beleuchtung, ein UV-A-Anteil im Licht und eine achtstündige Dunkelphase. Zudem gehörten ein für die Tiere optimiertes Raumklima sowie die intensive Kontrolle der Tiere und nachweisbare Kenntnisse des Personale und der Halter zu einer tierschutzkonformen Haltung.

Lob von der österreichsichen Geflügelwirtschaft

Unterstützung kommt von der Zentralen Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG). Sie verweist auf die Erfahrungen seit 2005. Da traten in Österreich strengere Haltungsbestimmungen mit der Beschränkung auf 40 kg/m2 in Kraft. Seitdem habe sich die Putenhaltung langsam, aber kontinuierlich weiterentwickelt, heißt es. Durch die Reduktion der Besatzdichte sei die Tiergesundheit nachweislich besser geworden. Der Antibiotikaeinsatz sei seit 2013 um 58 % gesunken.

Weitere positive Erfahrungen seien eine bessere Luftqualität, mehr Bewegungsfreiheit und weniger Tierarzneimitteleinsatz. Und da auch die Handelsketten und Kunden die Standards trotz höherer Kosten zunehmend annehmen, ist es aus Sicht der Branche Zeit für EU-weit einheitliche Mindeststandards für die Putenhaltung, so die ZAG.

Europaweite Standards für die Putenhaltung

Auf Basis dieser Erkenntnisse sollte zwischen den Mitgliedstaaten ein Basisstandard für die Putenhaltung ausverhandelt werden, wünscht sich der Verband. "Wir sind der Überzeugung, dass die gegenwärtigen Haltungsbedingungen für Puten in vielen EU-Mitgliedstaaten den ethischen Erwartungen der Konsumenten an eine gesellschaftlich anerkannte Putenhaltung deutlich hinterherhinken."

EU-weit einheitliche Mindeststandards wären deshalb ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung und brächten neben Verbesserungen für die Tiere eine klare Orientierung für die Kunden und fairere Marktbedingungen, nicht nur für österreichische Putenhalter, fasst ZAG-Obmann Franz Karlhuber die öffentliche Diskussion zusammen.

Hessens Tierschutzbeauftragte gegen Freiwilligkeit

Überzeugt hat die Studie auch die hessische Landestierschutzbeauftragte Dr. med. vet. Madeleine Martin. Sie ruft Bund und Länder auf, diese Kriterien unverzüglich auch als Grundlage einer deutschen Verordnung zur Putenhaltung zu nutzen.

"Die Studie beschreibt nicht nur detailliert und sorgfältig recherchiert den heutigen wissenschaftlichen Kenntnisstand zu Puten und ihren Bedürfnissen, sondern lässt auch klar erkennen, welche Punkte in einer Verordnung unerlässlich sind", sagte sie.

Deutschland sei nach Polen der zweitgrößte Putenproduzent in der EU. Es leben hier über 12 Mio. Mastputen in konventioneller Haltung. Rund 88 % dieser Puten werden in Mastbetrieben mit 10.000 und mehr Tieren gehalten.

Während der Bund die Haltung von Legehennen oder Mastschweinen gesetzlich genau geregelt hat, fehlt laut Martin eine spezialgesetzliche Verordnung zur Putenhaltung seit vielen Jahren. Die Tierschutzbeauftragte kritisiert in dem Zusammenhang die Freiwillige Übereinkunft mit der Geflügelwirtschaft von Bundesagrarministerin Julia Klöckner.

Nun habe der Bund den Ländern just in den vergangenen Tagen ein Eckpunktepapier zur Putenhaltung vorgelegt. Dessen Vorgaben sollen (Zitat) "aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen und die Ansprüche an eine tiergerechte Haltung, Pflege und Fütterung von Mastputen umsetzen".

Martin: "Wenn das wirklich das Ziel ist und nicht nur eine weitere leere Floskel, müssen Bund und Länder die vorgenannte 'Studie zur tierschutzkonformen Putenhaltung' 1:1 übernehmen." Ihrer Meinung nach ist das deutsche Eckpunktepapier noch weit weg davon entfernt. So sieht es z.B. als Besatzdichte bis zu 52 kg pro qm vor, während die fundierte Studie aus Österreich keinesfalls mehr als 40 kg pro qm vorgibt".

Tierschutzbund für schärfere Standards

Auch der Deutsche Tierschutzbund weist darauf hin, dass freiwillige Vereinbarungen, die sich die Geflügelbranche selbst auferlegt, keine gesetzlichen Regelungen ersetzen könnten.

Aus Sicht der Tierschützer müssen verpflichtende gesetzliche Vorgaben sicherstellen, dass Puten ihre arteigenen Bedürfnisse ausleben können. Dies gelinge nur durch mehr Platz sowie Möglichkeiten für die Puten, „aufzubaumen“, das heißt, erhöhte Sitzplätze einzunehmen. Wenn weniger Puten auf derselben Fläche gehalten werden, würde dies zudem die Durchfeuchtung und Verschmutzung der Einstreu verringern, die bei den Tieren immer wieder zu schmerzhaften Entzündungen an Füßen und Brust führt und Atemwegsinfektionen begünstigt.

Dem oft massiven Federpicken müsste man zusätzlich durch Strukturierung, Beschäftigungsmaterial und Zugang zu einem Außenklimabereich entgegenwirken, sagt Präsident Thomas Schröder. Durch deutlich verbesserte Haltungsbedingungen könnte unter Umständen auch auf das Schnabelkürzen verzichtet werden, das derzeit routinemäßig durchgeführt wird, um die Pickschäden zu begrenzen.

Ebenso sollte der Gesetzgeber für alle tierbetreuenden Mitarbeiter eine ausreichende Sachkunde sowie eine häufige Kontrolle der Tierbestände vorschreiben.

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