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EU plant Tierschutz-Reform: Was auf Geflügelhalter zukommen könnte

Die EU-Kommission will das Tierschutzrecht grundlegend überarbeiten – mit Folgen für Legehennen-, Junghennen- und Mastbetriebe. Noch ist Zeit zur Einflussnahme.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission bereitet eine umfassende Reform des europäischen Tierschutzrechts vor. Davon betroffen sind auch Geflügelhalter in Deutschland: Legehennen, Junghennen, Wachteln, Enten und Gänse sollen künftig nicht mehr in Käfigsystemen gehalten werden dürfen. Noch bis zum 16. Juli 2025 läuft eine öffentliche Konsultation: Betriebe können sich jetzt einbringen.

Bis 2026 soll ein Gesetzvorschlag kommen

Bereits im Jahr 2021 hatte die EU-Kommission auf die erfolgreiche Bürgerinitiative „End the Cage Age“ reagiert und zugesagt, alle Formen der Käfighaltung schrittweise abzuschaffen. Jetzt nimmt das Vorhaben konkretere Formen an. Ziel ist es, Ende 2026 einen Legislativvorschlag vorzulegen, der dann in den Folgejahren umgesetzt werden soll.

Betroffen wären in der Geflügelhaltung vor allem die derzeit außerhalb Deutschlands noch üblichen Kleingruppenkäfige in der Legehennenhaltung sowie Käfigsysteme in der Junghennenaufzucht. Auch die Haltung von Wachteln oder Wassergeflügel in Batterieanlagen stünde vor dem Aus. Perspektivisch wären damit nur noch boden- oder auslaufbasierte Haltungssysteme erlaubt, sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Bereich.

Neue Tierwohlvorgaben in Arbeit

Darüber hinaus plant die Kommission, verbindliche Tierwohlindikatoren einzuführen, um das Wohlbefinden der Tiere künftig systematisch zu überwachen. Diese Kennzahlen sollen perspektivisch auch durch digitale Instrumente erfasst und dokumentiert werden.

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft die Angleichung der Standards für importierte Ware. Eier und Geflügelfleisch aus Drittstaaten sollen künftig denselben Tierschutzanforderungen unterliegen wie Produkte aus der EU. Damit würde ein langjähriger Kritikpunkt der Branche – ungleiche Wettbewerbsbedingungen – adressiert.

Die EU-Kommission will zudem die Tötung männlicher Eintagsküken im Legehennensektor schrittweise beenden. Vorgesehen sind Übergangsfristen und mögliche Ausnahmeregelungen. Damit rückt eine EU-weite Einführung der In-Ovo-Geschlechtsbestimmung näher, ohne Festlegung auf eine bestimmte Methode.

Wann kommen die neuen Regeln?

Während vieles wie das Ende der Käfighaltung oder des Kükentötens in Deutschland bereits gelebte Praxis ist, fragen sich Betriebe in anderen EU-Ländern nun: Was kommt auf uns zu und wann? Konkrete Fristen nennt die EU-Kommission bislang nicht. In Brüssel ist jedoch von einer möglichen Übergangsfrist bis 2030 die Rede, mit Ausnahmen für Bestandsanlagen, der schrittweise Einstellung und der Festlegung angemessener Übergangsfristen.

Noch handelt es sich nicht um eine fertige Rechtsetzung, aber die politische Richtung ist klar. Wer sich als Tierhalter jetzt Gehör verschaffen möchte, kann dies noch bis zum 16. Juli tun. Die Teilnahme ist über die Website der EU-Kommission möglich.

 

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