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Letzte Verbote folgen 2024

Frühe Geschlechtsbestimmung im Hühnerei ab Ende 2023 marktreif

Weiterreichende Verbote bei der Geschlechtbestimmung im Ei dürften erst 2024 kommen. Die Bundesregierung erwartet dadurch keinen Einfluss auf den Strukturwandel in der Geflügelbranche.

Lesezeit: 2 Minuten

Verfahren zur Geschlechtsbestimmung in Hühnereiern vor dem siebten Bruttag werden als Ergebnis des staatlich geförderten technischen Fortschritts in der Bundesrepublik wahrscheinlich ab Ende 2023 Marktreife erlangen. Das teilt die Bundesregierung mit.

Gemäß dem Gesetzesentwurf zum geplanten Verbot der Tötung von männlichen Hühnerembryonen als Folge oder bei der Geschlechtsbestimmung im Ei nach dem siebten Bruttag soll diese Regelung 2024 bei der Vermehrung von Legehennen in Kraft treten.

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Weitere alternative Produktionskonzepte seien die Bruderhahnaufzucht und die Verwendung von Zweinutzungshühnern. Ziel sei es zunächst, das Töten männlicher Eintagsküken in Deutschland bis Ende 2021 durch wirtschaftlich tragfähige Alternativen zu beenden, so die Bundesregierung. In vielen anderen EU-Mitgliedstaaten gebe es ähnliche Bestrebungen.

Ein Verbot des Kükentötens auf europäischer Ebene sei indes nicht absehbar. Mit einem Ausstieg könnte Deutschland aber eine Vorreiterrolle einnehmen und entsprechende Entwicklungen in anderen Ländern anstoßen beziehungsweise vorantreiben. Verschiedene Handelsketten hätten sich bereits zu entsprechenden Lieferketten und der Versorgung mit entsprechenden Eiern und Eiprodukten bekannt. Außerdem gäben einzelne Lebensmittelhersteller bereits freiwillig eine Kennzeichnung auf verarbeiteten Eiprodukten an. So könnten die Verbraucher eine bewusste und gut informierte Kaufentscheidung treffen.

Die geplanten Verbote dürften laut Bundesregierung den Strukturwandel in der Geflügelbranche nicht beeinflussen. Allerdings habe ein Unternehmen, das endokrinologische Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei am neunten Bruttag anbiete, die Entscheidung getroffen, die Bauplanung für ein Zentrum zur Geschlechtsbestimmung vorerst nicht fortzusetzen. Derweil könne der Import von Eiern, Küken, Junghennen und Eiprodukten aufgrund des freien Warenverkehrs in der EU nicht verboten werden, räumte die Bundesregierung ein.

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