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Landkreis Emsland

Geflügelpest: 4.300 Puten in Loruper Mastbetrieb getötet

Nach einem Geflügelpestausbruch in Lorup gilt eine 3 km Sperrzone, in der 30 Betriebe mit mehr als 770.000 Tieren liegen.

Lesezeit: 2 Minuten

In einem Putenmastbetrieb in Lorup (Landkreis Emsland) ist die Vogelgrippe nachgewiesen worden. Nach Angaben des Landkreises Emsland mussten 4.300 Puten getötet werden. Eine Untersuchung ergab, dass die Tiere an dem Virus-Subtyp H5N1 erkrankt sind, melden der NDR und Nordnews.

Seit dem heutigen Mittwoch gilt eine Schutzzone in einem Umkreis von 3 km um den Betrieb, hieß es weiter. Von der Einrichtung einer solchen Zone seien 30 Betriebe mit mehr als 770.000 Tieren sowie 16 Hobby-Züchter betroffen. Betriebe innerhalb der Schutzzone müssten ihre Tiere zweimal wöchentlich auf eine mögliche Infektion hin untersuchen.

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Darüber hinaus wird eine Überwachungszone im Radius von 10 km um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. 119 gewerbliche Betriebe mit über 3.8 Mio. Tieren und 82 Hobbyhaltungen mit 1.450 Tieren liegen in der Überwachungszone. Die kleinere Schutzzone ist ein Teilgebiet der größeren Überwachungszone.

Für die Schutzzone ist ein Falltiermonitoring zweimal wöchentlich vorgesehen, d. h. Betriebe, die Anzeichen einer möglichen Infektion von Vogelgrippe in ihrem Bestand entdecken, sind verpflichtet, diese umgehend über ihren Haustierarzt inkl. notwendiger Blutprobenentnahme diagnostisch abzuklären. Der Verdacht muss unverzüglich gemeldet werden.

In der Schutzzone und der Überwachungszone ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Ebenfalls wurde die Teilausstallung für Geflügel untersagt. Weiterhin wurde die Aufstallung des Geflügels in den beiden Restriktionszonen verfügt. Die besondere Beachtung von Hygienemaßnahmen wurde ebenfalls angeordnet. Die Schutzzone enthält teilweise weitergehende Maßnahmen als die Überwachungszone.

Nach der Räumung des Ausbruchbestandes wird der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann die Schutzzone aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil der Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.

Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung einschließlich der Darstellung der Restriktionszonen sind auf der Homepage des Landkreis Emsland unter www.emsland.de veröffentlicht.

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