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UPDATE 2.3.2021 20:00

Geflügelpest: 63.000 Hennen in Vechta und 20.000 Enten in Gütersloh gekeult

In Vechta ist das Vogelgrippevirus H5N8 bestätigt. 63.000 Hennen werden gekeult, neue Sperrgebiete sind eingerichtet. Im Kreis Gütersloh werden unterdessen 20.000 Enten gekeult.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Geflügelpestgeschehen entwickelt sich derzeit durch den Wildvogelzug sehr dynamisch. Immer mehr H5N8-Ausbrüche werden gemeldet.

Kreis Vechta

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In einem Legehennenbetrieb in der Stadt Vechta ist das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen worden.

Am Sonntag wurde ein Verdacht auf Vogelgrippe vom behandelnden Tierarzt angezeigt. Der Betrieb wurde daraufhin unverzüglich vom Veterinäramt des Landkreises Vechta untersucht und gesperrt, teilt der Kreis auf seiner Homepage mit.

Die Veterinäre haben anschließend amtliche Proben des Betriebes an das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie an das Friedrich-Löffler-Institut zur weiteren virologischen Diagnostik eingesandt. Die Ergebnisse liegen nun vor: der Ausbruch der Vogelgrippe hat sich bestätigt.

Aufgrund der Seuchenfestellung müssen alle 63.000 Tiere des Betriebes getötet werden. Das zuständige Veterinäramt des Landkreises hat in Absprache mit dem Niedersächsischen Agrarministerium die notwendigen Maßnahmen ergriffen und die Gesellschaft für Seuchenvorsorge (GESEVO) mit der Tötung der Tiere beauftragt. Mit der Bestandstötung wird am Dienstagmorgen begonnen. Die tierseuchenrechtlich unumgängliche Tötung aller Tiere des Bestandes erfolgt unter der tierschutzfachlichen Aufsicht des Veterinäramtes.

Der Landkreis Vechta wird gleichzeitig eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel erlassen. Diese tritt am Mittwoch in Kraft. Darin wird ein Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb festgelegt.

Im Sperrbezirk befinden sich 61 Geflügelhaltungen mit rund 602.000 Tiere. Entsprechende Zahlen für das Beobachtungsgebiet werden derzeit noch ermittelt. In den beiden Gebieten nimmt das Veterinäramt Untersuchungen vor, um eine Ausbreitung des H5N8-Erregers auszuschließen bzw. frühzeitig zu entdecken.

Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung kann in Kürze auf www.landkreis-vechta.de unter der Rubrik Bekanntmachungen heruntergeladen werden und wird darüber hinaus am Mittwoch in den Tageszeitungen abgedruckt werden.

Das Veterinäramt des Landkreises fordert alle Geflügel haltenden Betriebe eindringlich auf, die vorgegebenen Biosicherheitsmaßnahmen genauestens einzuhalten, jeglichen Seuchenverdacht unverzüglich anzuzeigen und die Bediensteten des Veterinäramtes bei ihren Bestandskontrollen zu unterstützen.

Weitere Verdachtsfälle im Kreisgebiet gibt es bis dato nicht.

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Kreis Gütersloh und Kreis Paderborn

Nach mehreren Einzelnachweisen der Geflügelpest bei Wildvögeln am Niederrhein wurden nun in einem Geflügelbetrieb im Kreis Gütersloh und einer Hobbyhaltung im Kreis Paderborn der Verdacht der Viruserkrankung bei einem Hausgeflügelbestand festgestellt.

Bei dem Betrieb im Kreis Gütersloh handelt es sich um einen Mast-Enten-Betrieb, in dem derzeit über 20.000 Tiere gehalten werden. Im Kreis Paderborn handelt es sich um rund 50 Tiere verschiedener Geflügelarten.

Die Tiere des Betriebes im Kreis Gütersloh zeigen bereits massive Krankheitssymptome. Daher hat das Veterinäramt des Kreises Gütersloh aus Tierschutz- und Vorsorgegründen unverzüglich die tierschutzgerechte Tötung des Bestandes und alle weiteren notwendigen Maßnahmen veranlasst. In der Hobbyhaltung im Kreis Paderborn werden derzeit weitere amtliche Proben untersucht, und es wird ebenfalls die Tötung des Tierbestands unter behördlicher Überwachung eingeleitet. Die formale Bestätigung und Bestimmung des Virus-Subtyps durch das Friedrich-Loeffler-Institut steht noch aus.

Zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung der Tierseuche hat das Umweltministerium eine Aufstallung von Hausgeflügel im gesamten Regierungsbezirk Detmold angeordnet.

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Stallpflicht für gefährdete Regionen gilt weiterhin

Unterdessen teilt das Niedersächsische Agrarministerium mit, dass die Stallpflicht für Freilandgeflügel in den anderen kritischen Landkreisen unverändert weiter gilt.

Prof. Theuvsen, Staatssekretär im ML: „Diese Entscheidung treffen wir nicht leichtfertig, sondern nach reiflicher Überlegung und in enger Absprache mit den zuständigen Behörden vor Ort. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen lässt derzeit leider keine Lockerungen bei der Aufstallungspflicht zu. Wir bitten alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten, um weitere Ausbrüche in Geflügelbeständen zu verhindern."

Seit dem ersten Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5 (HPAIV H5) bei einem Wildvogel im Landkreis Cuxhaven gab es bisher 68 weitere Feststellungen der HPAIV H5 bei Wildvögeln in 19 Landkreisen.

Zudem wurden seit dem 17. November 2020 in Niedersachsen 33 Ausbrüche der Geflügelpest in Hausgeflügelbeständen in sechs Landkreisen festgestellt. Dabei wurden allein seit dem 19. Februar 2021 sechs Seuchenausbrüche in Puten- und Legehennenhaltungen in drei Landkreisen festgestellt. In der weit überwiegenden Anzahl der Ausbrüche wurde dabei HPAIV vom Subtyp H5N8 nachgewiesen.

Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist eine neue Dynamik des Ausbruchsgeschehens im Februar und März durch den Frühjahrsvogelzug zu erwarten.

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