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Geflügelpest: Bayern führt strengere Maßnahmen ein

Nach dem Bekanntwerden weiterer Fälle – zum ersten Mal auch bei einem Hausgeflügelbestand – verstärkt das bayerische Umweltministerium die Biosicherheitsmaßnahmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Wie das bayerische Umweltministerium mitteilt, sollen bayernweit sollen ab sofort verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen gegen die Geflügelpest zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden. Erforderliche Maßnahmen erfolgen bayernweit einheitlich auf Grundlage einer zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden vor Ort durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben. Darin werden neben verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen weitere Vorbeugungen wie beispielsweise ein Verbot von Ausstellungen und Märkten, ein Fütterungsverbot von Wildvögeln sowie eine Untersuchungspflicht bei Händlern, die Tiere im Rahmen des mobilen Handels abgeben, geregelt.

Durch die konsequente Einhaltung der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden. Insbesondere in der Nähe von Gewässern jeglicher Art und Größe sollten Geflügelhaltungen vorsorglich auch mittels eines engmaschigen Netzes soweit möglich überspannt werden.

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Aktuell drei Fälle bei Wildvögeln in Bayern

Laut Umweltministerium sind in Bayern aktuell insgesamt drei Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 280 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, werde in Bayern das bewährte Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.

Vogelgrippeausbruch in Hausgeflügelbestand bestätigt

Zudem hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 50 Hühnern im Landkreis Erding bestätigt. Der Betrieb wurde von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere entsprechend der geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen gekeult. Die weiteren ergriffenen Maßnahmen vor Ort sind in einer Allgemeinverfügung des Landratsamts geregelt.

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