„Die Geflügelhalter im Land haben durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen bisher eine Ansteckung ihrer Tiere mit der Geflügelpest durch Wildvögel erfolgreich verhindern können. Dass das Virus die Betriebe nun auf diesem Weg erreicht hat, ist ärgerlich. Die Tiergesundheitsbehörden haben umgehend alle Maßnahmen eingeleitet, um ein Übergreifen auf weitere Betriebe zu verhindern“, erklärte Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in einer Mitteilung.
Wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt, sind aus einem Junghennenaufzuchtbetrieb im Raum Paderborn (Nordrhein-Westfalen), bei dem Anfang dieser Woche der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt wurde, nach aktuellem Stand auch Junghühner an zahlreiche Kleinhaltungen in Baden-Württemberg ausgeliefert worden. Betroffen sind nach derzeitigen Informationen der Behörden annähernd 60 Geflügelhaltungen. Aufgrund der bisher durchgeführten Untersuchungen bzw. Meldungen bestehe bei zahlreichen dieser Haltungen der Verdacht auf Geflügelpest.
Weitere Seuchenausbreitung soll verhindert werden
Die ergriffenen Maßnahmen seien darauf ausgerichtet, die weitere Seuchenausbreitung zu verhindern. Das Ministerium steht laut eigenen Aussagen im engen Austausch mit den betroffenen Landkreisen, den Regierungspräsidien, den Behörden in Nordrhein-Westfalen und dem Bund.
Derzeit arbeiten die Behörden an der Nachverfolgung der Lieferwege des Betriebs aus Nordrhein-Westfalen. Tiere wurden im gesamten Land verkauft mit Schwerpunkt im südwestlichen Landesteil. Geflügelhalter, die seit Anfang März Junghennen aus Nordrhein-Westfalen zugekauft haben, werden gebeten, sich beim Veterinäramt im jeweils zuständigen Stadt- oder Landkreis zu melden.Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit besteht derzeit nicht. Dennoch sollen keine toten Vögel mit ungeschützten Händen angefasst werden.
Jungenten aus der Tschechischen Republik ebenfalls unter Verdacht
Daneben wurden in zwei Betrieben im Land Jungenten eingestallt, in deren Herkunftsbestand in der Tschechischen Republik nun ebenfalls die Geflügelpest festgestellt wurde. Auch in diesen beiden Geflügelbeständen finden derzeit Ausschlussuntersuchungen statt.
Landeskrisenzentrum eingerichtet
Ausgehend von der jeweiligen Situation legen die zuständigen Veterinärbehörden vor Ort das weitere Vorgehen fest. Das Ministerium hat ein Landeskrisenzentrum eingerichtet und steht wegen des Geschehens in enger Abstimmung mit den nachgeordneten Behörden. Die Task Force Tiergesundheit Baden-Württemberg, ein Dienstleister sowie die Veterinärzüge unterstützen die Behörden vor Ort.
Eierverkauf in Restriktionsgebieten nur mit Genehmigung
Bei Einrichtung von Restriktionsgebieten dürfen Konsumeier aus unverdächtigen Betrieben mit Genehmigung der zuständigen Tiergesundheitsbehörde über eigene Packstellen weiter vermarktet werden, eine Eigenvermarktung z.B. über Hofläden ist nicht möglich.
Betroffen sind in Baden-Württemberg nach den derzeit vorliegenden Informationen folgende Stadt- und Landkreise:
- Breisgau-Hochschwarzwald
- Böblingen
- Calw
- Emmendingen
- Stadt Freiburg
- Heidenheim
- Konstanz
- Lörrach
- Ludwigsburg
- Main-Tauber-Kreis
- Rems-Murr-Kreis
- Reutlingen
- Schwarzwald-Baar-Kreis
- Sigmaringen
- Waldshut
- Zollern-Alb-Kreis