In Niedersachsen ist erstmals wieder ein Fall des hochpathogenen aviären Influenzavirus vom Subtyp H5 (HPAIV H5) in einem Geflügelbetrieb aufgetreten. Von der Geflügelpest ist ein Betrieb mit etwa 39.000 Enten im Landkreis Cloppenburg betroffen. Der Bestand wird geräumt.
Durch den betreuenden Tierarzt wurde aufgrund klinischer Symptome bei den Tieren der Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest angezeigt. Es erfolgte unmittelbar eine amtliche Probenahme zur Abklärung. Der Verdacht konnte anschließend im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg bestätigt werden. Das Friedrich-Löffler-Institut teilte mittlerweile mit, dass es sich bei dem Virus um HPAIV vom Typ H5N1 handelt.
Der Landkreis Cloppenburg richtet nun die erforderlichen Sperrzonen ein und führt ein intensives Monitoring an verendeten Tieren in Nachbarbetrieben durch.
Dritter Geflügelpestfall in MV
Unterdessen meldet auch das Land Mecklenburg-Vorpommern einen neuen Geflügelpestfall. In einer Kleinsthaltung mit 17 Hühnern, 28 Enten und 2 Gänsen in der Gemeinde Hohenkirchen (Landkreis Nordwestmecklenburg) sind am Wochenende mehrere Tiere verendet. Auch hier bestätigte sich der Subtyp H5.
Durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sind die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet worden.
Bereits in der vergangenen Woche gab es im Landkreis Nordwestmecklenburg einen Geflügelpest-Fall in einer Kleinsthaltung mit Enten und Hühnern. „Die Fälle stehen aber nicht miteinander in Zusammenhang“, erklärte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. „Dennoch machen die Fälle deutlich, dass das Geschehen mit Blick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit weiter an Fahrt aufnimmt. Wir können davon ausgehen, dass uns das Thema die kommenden Monate intensiv beschäftigen wird“, sagte er weiter.
Geflügelhalter sollten jetzt möglichst schlachten
Um das Seuchengeschehen und die damit verbundenen Auswirkungen möglichst gering zu halten, appelliert Minister Backhaus erneut an die Geflügelhalter, weiterhin besonders achtsam zu sein und die Biosicherheitsmaßnahmen peinlich genau einzuhalten.
Mit Blick auf das Weihnachtsgeschäft rät Minister Backhaus den Geflügelhaltern, zur Schlachtung anstehende Bestände möglichst schon jetzt zu schlachten. „Die Partner der Betriebe und ihre Kunden könnten sich frühzeitig mit Geflügel für die Feiertage eindecken. So lassen sich drohende finanzielle Einbußen abwenden.“