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Geflügelpest: Thüringen ordnet Untersuchungspflicht im Hobby-Geflügelhandel an

Wegen der dramatisch steigenden Vogelgrippeausbreitung in Thüringen gelten für landwirtschaftliche Geflügelhalter sowie für den Hobbygeflügelmarkt schärfere Regeln.

Lesezeit: 3 Minuten

Thüringen hat eine neue Allgemeinverfügung sowie eine Notfallbekanntmachung herausgegeben.

Die erste betrifft die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe. Danach darf Geflügel im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche Niederlassung zu haben, nur abgegeben werden, soweit das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch untersucht wurden. Die Untersuchung ist vom Abgeber durch eine Bescheinigung nachzuweisen.

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Zuvor hatte schon Hessen auf die erhöhte Gefahr durch den mobilen Geflügelhandel hingewiesen. Mehr...

Begründung

Aufgrund einer nachweislichen Einschleppung des Hochpathogen Aviären Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAIV H5N8) über den Geflügelhandel aus Nordrhein-Westfalen Mitte März nach Thüringen kam es zu einem massiven Ausbruchsgeschehen im Freistaat mit inzwischen mindestens 35 HPAIV-positiven Geflügelhaltungen (Stand 06.04.2021).

Der Verkauf der infizierten Tiere erfolgte überwiegend im mobilen Geflügelhandel. Den mit einem mobilen Geflügelhandel einhergehenden Dokumentationspflichten (Erfassung der Kontaktdaten der Käufer) kamen die Händler nur teilweise nach, ebenso sind die Angaben der Käufer teilweise unvollständig oder falsch, so das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.

Aus dieser Sachlage ergebe sich, dass die zuständigen Behörden momentan keine endgültige Einschätzung der Infektionslage im Land vornehmen könnten. Es bestehe daher die konkrete Gefahr einer weiteren Ausbreitung von Infektionen mit dem hochpathogenem Aviären Influenzavirus vom Typ H5N8 für das Gebiet des Freistaats Thüringen. Betroffen sind derzeit die Landkreise Weimarer Land, Sömmerda, Saale-Holzland-Kreis, Saalefeld-Rudolstadt und kreisfreien Städte Erfurt, Weimar und Jena.

Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) appellierte an alle Geflügelhalter in Thüringen, nur untersuchte Tiere zu kaufen. Außerdem solle beim Kauf unbedingt ein Kontakt angegeben werden. Nur so könne die Geflügelpest wirksam reduziert werden.

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Notfallbekanntmachung

Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen

Zudem schreibt das Land in einer Notfallbekanntmachung neue Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelställe vor. Alle privaten sowie gewerblichen Geflügelhalter haben folgende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

  • Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten Ein-richtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfektionswannen oder-matten). Unmittelbar vor jedem Betreten der Geflügelhaltung sind die Hände zu waschen und mit einem geeigneten Mittel zu desinfizieren, Schuhe sind zu desinfizieren.



  • Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler ist verboten.



  • Hunde und Katzen sind von den Geflügelhaltungen fern zu halten.

Für Geflügelhaltungen, die nicht bereits durch die Geflügelpestverordnung erfasst werden (Haltungen mit 1.000 oder weniger Stück Geflügel), gilt Folgendes:

  • Beim Betreten der Geflügelhaltungen ist Schutzkleidung inklusive Schuhwerk, die ausschließlich in der Geflügelhaltung zu verwenden ist, anzulegen. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch regelmäßig, mindestens aber ein Mal pro Woche, zu reinigen und zudesinfizieren. Bei Verwendung von Einwegkleidung ist diese nach Gebrauch unschädlich zu beseitigen.



  • Nach jeder Einstallung oder Ausstallung von Geflügel sind die dazu eingesetzten Gerätschaften zu reinigen und zu desinfizieren. Nach jeder Ausstallung sind die freigewordenen Ställe einschließlich der dort vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände zu reinigen und zu desinfizieren.



  • Transportmittel für Geflügel (Fahrzeuge und Behältnisse) sind nach jeder Verwendung zu reinigen und zu desinfizieren.



  • Alle Geflügelhalter in Thüringen, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.

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