Ab dem 17. April tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft, wonach Geflügel im Reisegewerbe nur dann verkauft werden darf, wenn die Tiere längstens vier Tage vor der Abgabe insbesondere auf Geflügelpest untersucht wurden.
„In Europa werden nach wie vor Ausbrüche der Geflügelpest festgestellt. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist daher weiterhin zwingend erforderlich, um einen Seucheneintrag in die Geflügelbestände bestmöglich zu verhindern. Da in den kommenden Wochen wieder Verkäufe von Geflügel im Reisegewerbe angekündigt sind, haben wir für Baden-Württemberg eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Dies dient dem Schutz der Geflügelhaltungen im Land“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Ausbrüche in 64 Haltungen
Mit Blick auf das von einem Betrieb in Nordrhein-Westfalen ausgehende Seuchengeschehen hätten die Behörden im Land rasch gehandelt und die entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen ergriffen. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg mit Stand 9. April rund 180 Kontakthaltungen zum Seuchengeschehen in Nordrhein-Westfalen ermittelt. Neben den Seuchenausbrüchen in den Kontakthaltungen wurde in einer kleinen Geflügelhaltung im Landkreis Ravensburg der Seuchenerreger durch Wildvögel eingetragen. Zum Stand 8. April sei somit in insgesamt 64 Haltungen ein Geflügelpestausbruch amtlich festgestellt worden.
Die betroffenen Haltungen wurden gesperrt, die Tiere tierschutzkonform getötet und unschädlich beseitigt sowie Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt. Durch die sofort nach Bekanntwerden der Seucheneinträge ergriffenen Maßnahmen konnte bislang eine Ausbreitung der Seuche in weitere Geflügelbestände verhindert werden.
Eine Karte mit den Geflügelpestrestriktionsgebieten (Stand 12. April) finden Sie hier: