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Statt Verboten

Geflügelwirtschaft bietet Tarifvertrag an

Die deutsche Geflügelwirtschaft schlägt einen Tarifvertrag für alle Beschäftigten in der Geflügelschlachtbranche vor. Damit will sie das sektorale Verbot von Werkverträgen noch verhindern.

Lesezeit: 3 Minuten

In der Diskussion um den Arbeitnehmerschutz in der Fleischwirtschaft hat die deutsche Geflügelwirtschaft der Politik ein weitreichendes Angebot gemacht. „Wir wollen einen Tarifvertrag für die gesamte Branche", erklärte der Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Friedrich-Otto Ripke, am Mittwoch in Berlin.

Aus Sicht des ZDG ist der allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag gegenüber dem Gesetz die klar stärkere Lösung. Er biete den Beschäftigten durch umfassende Regelungen effektiven Arbeitnehmerschutz und sichere überdies den Unternehmen die dringend nötige Flexibilität durch Arbeitnehmerüberlassung, also Leiharbeit.

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„Der Tarifvertrag bietet die Chance, die zahlreichen Vorschläge zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Detail festzuschreiben", erläuterte Ripke. Das sektorale Verbot von Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassung hält der ZDG nach wie vor für verfassungswidrig. Gleichwohl habe die Branche den Verzicht auf Werkverträge ab Januar 2021 erklärt.

„Die Arbeitnehmerüberlassung als wichtiges Instrument für saisonale Absatzspitzen aber brauchen wir", betonte Ripke. Hier werde die Politik um eine klare Differenzierung und Unterstützung gebeten.

Für die Wirtschaftsgruppe der Geflügelschlachtereien im ZDG verdeutlichte Präsidiumsmitglied Paul-Heinz Wesjohann die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung. So seien die Geflügelschlachtereien in der nachfragestarken Grillsaison auf 20 % bis 25 % mehr Mitarbeiter angewiesen. „Wenn wir diese Nachfrage nicht bedienen können, kommt die Ware aus dem Ausland - und dann hat unsere fortschrittliche deutsche Geflügelfleischerzeugung mit den tierwohlorientierten Geflügelhaltern keine Zukunft mehr", warnte Wesjohann.

Als „charmant und überzeugend" lobte die CDU/CSU-Fraktionsvize Gitta Connemann laut ZDG das Angebot der Geflügelbranche. So lasse sich das gemeinsame Ziel erreichen, durchgängig gute Arbeitsbedingungen in der Branche zu schaffen und aus den Negativschlagzeilen zu kommen.

Gartenbau ist nicht die Fleischwirtschaft

Mit Unverständnis hat unterdessen der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die wiederholte Gleichsetzung der Arbeitsbedingungen in der Fleischwirtschaft mit der Saisonarbeit im Gartenbau und im Bereich Obst und Gemüse zur Kenntnis genommen. Er warnte vor falschen Verallgemeinerungen und mahnte eine differenzierte Betrachtung an.

Die Arbeitsbedingungen der Saisonarbeitskräfte seien nicht annähernd vergleichbar mit denen in der Fleischbranche, betonten die Vorsitzenden der Bundesfachgruppe Gemüsebau (BfG) und der Bundesfachgruppe Obstbau im ZVG, Christian Ufen und Jens Stechmann. Es sei frühzeitig ein Hygienekonzept für die Unterbringung der Saisonarbeitskräfte und die Arbeitsabläufe erarbeitet worden, stellte Ufen klar.

Es sei unabdingbar, dass die Betriebe die Vorgaben zur Unterbringung und zum Arbeitsschutz strikt einhielten, und Verstöße gegen die vorgeschriebenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen müssten unbedingt geahndet werden.

Die Fachgruppenvorsitzenden begrüßten die Kontrollen des Zolls in den Betrieben am 19. Juli 2020. Wenige „schwarze Schafe“ hätten dabei identifiziert werden können. Für das Vergehen einzelner unverantwortlicher Betriebe dürfe aber nicht die ganze Branche pauschal in Sippenhaft genommen werden, betonte der ZVG.

Ufen und Stechmann wiesen auch darauf hin, dass im Gartenbau und in der Landwirtschaft die Saisonarbeitskräfte direkt bei den Betrieben angestellt seien und nicht im Rahmen von Werksverträgen. Diese Situation mit der Fleischindustrie gleichzusetzen, die oft mit mehreren Subunternehmern arbeite, sei unverantwortlich. Arbeitgeberseitig gestellter oder vermittelter Wohnraum werde bereits jetzt durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt.

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