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Streit um Neubau

Gericht vertagt Entscheidung über Hähnchenmastanlage in Eschelbach

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) hatte im August 2017 eine Klage gegen die Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage mit dann insgesamt 144.600 Mastplätzen erhoben. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) München den wenig später eingereichten Eilantrag am 23. April 2018 abgewiesen. Die Anlage wurde zwischenzeitlich fertiggestellt.

Lesezeit: 3 Minuten

Im Hauptsacheverfahren gegen den Neubau einer 144.000 Mastplätze umfassenden Hähnchenmastanlage in Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen hat das Bayerische VG seine Entscheidung vertagt und die Angelegenheit ins schriftliche Verfahren verwiesen.

Das Gericht klärt als Vorfrage, ob die Anlage überhaupt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gebaut werden darf (sog. „Privilegierung“). Nur wenn das Gericht der Auffassung ist, dass das Verfahren privilegiert ist, geht das Verfahren mit der Prüfung der Luftreinhaltung und des Naturschutzrechtes weiter. Dann würde es voraussichtlich einen neuen Verhandlungstag und einen Augenscheinstermin in Eschelbach geben. Hält das Gericht den Betrieb nicht für privilegiert würde die Klage des BN erfolgreich sein und somit ein Betrieb der Anlage auf längere Zeit unmöglich, erklärt der Bund Naturschutz in einer Pressemitteilung.

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BN Landesgeschäftsführer Peter Rottner wertet den bisherigen Verhandlungsverlauf als Teilerfolg: „Durch die umweltrechtliche Verbandsklage können wir jetzt erstmals gerichtlich überprüfen lassen, ob solche großen Anlagen baurechtlich als landwirtschaftliche Anlagen zulässig sind. Es besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass dieser Riesenbetrieb zu Recht nicht als privilegiert eingestuft wird.“

Der BN fordert von der Bayerischen Staatsregierung, eine Bundesratsinitiative zu starten und die Regelungen im § 201 Baugesetzbuch so nachzujustieren, dass eine Privilegierung von Tierhaltungsanlagen bäuerlichen Betrieben vorbehalten bleibt, statt Investoren.“ Dies ist nur dann der Fall, wenn die tatsächliche Futterversorgung eines Betriebes weitgehend auf der Fläche des Betriebs erfolgen kann. Damit könnte auch verhindert werden, dass große Mengen Sojafuttermittel aus Übersee eingeführt werden, die zu einer schädlichen Nitratanreichung unserer Böden führen.

Hintergrund

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) hatte im August 2017 eine Klage gegen die Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage mit dann insgesamt 144.600 Mastplätzen erhoben. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) München den wenig später eingereichten Eilantrag am 23. April 2018 abgewiesen. Hiergegen hat der BN Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben. Mit Beschluss vom 6. August 2018 hat der der VGH auf die Beschwerde des BN einen Baustopp verfügt.

Die Anlage wurde zwischenzeitlich fertiggestellt und gehört zu einer der größten Hähnchenmastanlagen in Bayern, in der dann pro Jahr knapp 1.080.000 Hähnchen gemästet werden sollen. Bis zur Entscheidung des VG kann ein Großteil der Anlage nicht in Betrieb gehen.

Die Anlage besteht aus einer Altanlage im Dorf, die von 40.000 auf 43.600 Plätze erweitert wurde und dem Neubau von zwei Ställen mit je 50.500 Mastplätzen in der Gemarkung Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen.

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