Das britische Agrarministerium hebt die verpflichtenden Haltungsmaßnahmen für Geflügel, die im Dezember 2024 wegen der grassierenden Vogelgrippe erlassen wurden, auf. Wie das Defra bekannt gab, ist das Risiko der Seuche bei Wildvögeln und Geflügel inzwischen so gering, dass eine Freilandhaltung der Tiere wieder möglich ist.
Ausnahmen gelten jedoch für Halter in Schutz- oder Kontrollzonen, wo es zuletzt noch Geflügelpestausbrüche gab. Geflügelveranstaltungen wie Jahrmärkte und Messen bleiben weiterhin verboten.
Seit letztem Oktober wurden rund 2,1 Mio. Legehennen und Junghennen tierschutzgerecht getötet, um den Ausbruch einzudämmen, so das Ministerium weiter. „Obwohl die Aufhebung der obligatorischen Stallmaßnahmen von den Geflügelhaltern begrüßt wird, ist es unerlässlich, dass die Landwirte weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten und jeden Verdacht auf eine Krankheit unverzüglich der Tier- und Pflanzengesundheitsbehörde melden“, mahnt die britische Chefveterinärin Dr. Christine Middlemiss.
Gary Ford von der British Free Range Egg Producers Association begrüßt den flexiblen Ansatz zur Aufhebung der Stallverordnung. Die Erzeugern würden nun wieder die Kontrolle darüber bekommen, was bezüglich Gesundheit und Wohlergehen am besten für die Tiere ist. Laut Ford endet die Stallhaltungspflicht am 22. Mai.
Auslauf vorbereiten
Wer sein Geflügel ins Freie lassen möchte, sollte die kommenden Tage nutzen, um die Außenanlagen für den sicheren Freigang vorzubereiten und den Tieren die Möglichkeit zu geben, sich an den Auslauf zu gewöhnen. Um Tierschutzprobleme zu minimieren, sollte die Öffnung auch schrittweise erfolgen.
Das Defra hat Geflügelhalter außerdem daran erinnert, dass das Vogelgrippevirus in Kot, Kadavern und Federn etwa 50 Tage lang infektiös bleiben kann und bei Nässe und stehendem Wasser sogar noch länger ansteckend bleiben kann.
Um den sicheren Auslauf zu gewährleisten, müssen Außengehege und -flächen vorbereitet und die Biosicherheitsvorschriften eingehalten werden. Das Ministerium empfiehlt den Haltern:
Wildvögel vom Hausgeflügel und ihrem Auslauf fernhalten.
Betonflächen und harte Oberflächen reinigen und desinfizieren.
Kot-, Kadaver- und Federablagerungen entfernen und anschließend den Auslauf mit einem Desinfektionsmittel desinfizieren (wählen Sie ein zugelassenes Desinfektionsmittel, das für den Einsatz auf Böden und im Außenbereich geeignet ist).
Stark kontaminierte Bereiche dem Sonnenlicht aussetzen.
Stehendes Wasser oder Teiche abzäunen oder abdecken – diese Bereiche können mit Wildvogelkot kontaminiert sein.
Biosicherheit
Vogelhalter sind gesetzlich verpflichtet, die höchsten Biosicherheitsstandards einzuhalten. In England, Schottland und Wales gilt eine Vogelgrippe-Präventionszone (AIPZ), die strenge Biosicherheitsvorschriften vorschreibt. Dazu gehören Maßnahmen wie die Desinfektion von Schuhen, Kleidung, Fahrzeugen und Ausrüstung vor und nach dem Betreten des Geländes.
Verbandspräsident Ford erinnert daran, dass das Vogelgripperisiko nicht gebannt ist. Das aktuelle Risikoniveau sei zwar gesunken, liege aber bei suboptimaler Biosicherheit immer noch bei „mittel“ und bei guter Biosicherheit bei „niedrig“. „Die Verpflichtung zur erhöhten Biosicherheit bleibt im Rahmen der Vogelgrippe-Präventionszone weiterhin bestehen“, so Ford.