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320.000 Tiere

Hähnchenstall Groß Haßlow: Bundesverwaltungsgericht hebt Bauverbot auf

Das OVG Berlin-Brandenburg hätte die Hähnchenmastanlage in Groß Haßlow nicht verbieten dürfen, ohne ein Ergänzungsverfahren zu prüfen, urteilte nun das Bundesgericht.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Tauziehen um neue Hähnchenställe in Groß Haßlow (Landkreis Ostprignitz-Ruppin) für mehr als 320.000 Tiere geht weiter. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) im Herbst 2019 die Errichtung der Anlage untersagt hatte, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Urteil am Donnerstag kassiert.

Das OVG müsse zuerst prüfen, ob ein sogenanntes Ergänzungsverfahren infrage kommt, in dem die beanstandeten Fehler behoben werden könnten, zitiert der Sender RBB aus dem Urteil. Das OVG habe bei seiner Entscheidung im Herbst 2019 zwar zurecht mehrere methodische Fehler bei der Genehmigung moniert. Da die Bundesrichter aber keine weiteren Tatsachen feststellen könnten, liege das Verfahren nun wieder beim OVG, heißt es darin weiter.

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Ursprünglich hatten die Ställe 2012 eine Genehmigung für ein Jahr erhalten. Der Betreiber hatte diese verlängert und auf Langmast umgestellt, dabei werden die Hähnchen 40 statt 30 Tage gemästet. Dagegen hatte der Naturschutzbund Brandenburg (Nabu) geklagt. Die Naturschützer fürchten einen erheblichen Anstieg der Emissionen durch die zehn Tage längere Mast. Außerdem führten sie laut RBB Tierschutzprobleme bei den älteren Tieren sowie den Kotanfall und eine „Zerstörung von Biotopen“ an.

Laut dem Sender war die damalige Klage zunächst erfolgreich: Das OVG stoppte die Errichtung des Betriebes.

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