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2017 entlarvt

Haft- und Geldstrafen im „Fipronil-Skandal“

In Belgien ist nun das Urteil im „Fipronil-Skandal“ gefallen. Ein heute 49-Jähriger hatte das verbotene Insektizid Fipronil gegen Vogelmilben in sein Produkt gemischt und als Wundermittel verkauft.

Lesezeit: 2 Minuten

Jetzt hat auch das Gericht in Antwerpen ein Urteil im „Fipronil-Skandal“ ausgesprochen. Der angeklagte Belgier wurde Anfang Juni zu einer Haftstrafe von insgesamt drei Jahren verurteilt, davon zwei auf Bewährung. Außerdem verhängten die Richter eine Geldstrafe von 200.000 € auf Bewährung.

Der heute 49 Jahre alte Verurteilte hatte nach Feststellung des Gerichts in Antwerpen vor Jahren ein „Wundermittel“ gegen die in Hühnerställen verbreitete Rote Vogelmilbe auf den Markt gebracht. Darin enthalten war das Breitbandinsektizid Fipronil, das unter anderem gegen Ameisen, Flöhe, Läuse, Zecken, Schaben und Milben eingesetzt wird. Eine Anwendung dieses Mittels bei lebensmittelliefernden Tieren war und ist allerdings nicht zulässig.

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Das Gift wurde im Sommer 2017 in Eiern nachgewiesen. In der Folge wurden hunderte Geflügelbetriebe - vor allem in Belgien und den Niederlanden - gesperrt und Millionen Legehennen gekeult. Außerdem musste der Lebensmitteleinzelhandel in zahlreichen EU-Ländern massenhaft Eier, die aus Belgien und den Niederlanden importiert worden waren, aus den Regalen nehmen und vernichten. Auch Eierverarbeiter waren betroffen.

Bereits im April verurteilte das Gericht im niederländischen Zwolle zwei Hauptangeklagte zu jeweils einem Jahr Haft; die beiden Schädlingsbekämpfer hatten das fipronilhaltige Reinigungsmittel in zahlreichen Legehennenbeständen in den Niederlanden eingesetzt. Außerdem verhängten die Richter hier Geldstrafen von jeweils 25.000 € auf Bewährung.

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