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Bundesrat

Höhere Entschädigung für Zuchtgänsehalter im Seuchenfall angestrebt

Niedersachsens Antrag im Bundesrat sieht vor, dass der Höchstbetrag für die Entschädigung bei Geflügel von 50 € auf 110 € steigt.

Lesezeit: 2 Minuten

Zuchtgänsehalter in Deutschland dürfen auf eine höhere Entschädigung im Tierseuchenfall hoffen. Wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilte, erhielt ein von Niedersachsen eingebrachter Antrag zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes eine Mehrheit im Agrarausschuss des Bundesrats. Abschließend abgestimmt wird darüber in der Sitzung der Länderkammer am 16. September.

„Wir wollen die niedersächsischen Gänsezuchtbetriebe mit ihren wertvollen Elterntieren unterstützen und sie damit im Seuchenfall angemessen entschädigen. Diese Erhöhung ist überfällig, da der Wert seit 2014 nicht angehoben wurde“, erklärte Ressortchefin Barbara Otte-Kinast. Sie verwies darauf, dass die Geflügelpest die Gänsehalter massiv unter Druck setze.

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Niedersachsens Antrag im Bundesrat sieht vor, dass der Höchstbetrag für die Entschädigung bei Geflügel von 50 € auf 110 Euro €.

Laut dem Agrarressort in Hannover werden die Gänseküken, die aus den Eiern der wertvollen Zuchtgänse schlüpfen, in der Regel regional in Freilandhaltung gemästet. Das hochwertige Fleisch dieser Mastgänse werde anschließend meist vor Ort vermarktet und sei unter anderem als „Martinsgans“ beliebt.

In Niedersachsen gibt es noch rund 600 Zuchtgänsebetriebe mit etwa 130.000 Tieren. Vom Ausbruch der Geflügelpest im Herbst 2020 waren mehr als 100 Geflügelhaltungen betroffen, darunter auch viele Gänsebetriebe.

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