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Kabinett beschließt Verbot des Kükentötens ab 2022

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem Gesetz zum Verbot des Kükentötens ab 2022 zugestimmt. Die Geflügelwirtschaft kritisiert den nationalen Alleingang.

Lesezeit: 4 Minuten

Das Bundeskabinett hat heute dem Gesetzentwurf zum Verbot des Kükentötens von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner beschlossen. Danach ist das Töten von männlichen Eintagsküken ab 2022 flächendeckend in Deutschland verboten.

Ab dem Jahr 2024 greift dann eine weitere Verschärfung, die die alternative Geschlechtsbestimmung im Ei aus Tierschutzgründen einschränkt. Ab dann dürfen auch die Hühnerembryonen im Ei nicht mehr nach dem sechsten Tag getötet werden. Begründet wird dies damit, dass sich ab diesem Zeitpunkt das Schmerzempfinden der Tiere entwickelt. Derzeit arbeiten noch alle marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag.

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Geschlechtsbestimmung im Ei, Zweinutzungshühner und Bruderhähne

Den Betrieben stehen ab kommenden Jahr nur noch als Alternativen die Aufzucht von Bruderhähnen, die Verwendung von Zweinutzungshühnern und die Nutzung von Hennen, die über die Geschlechtsbestimmung im Brutei ausgewählt wurden, zur Verfügung. Das Bundeslandwirtschaftsministerium betont, dass die marktreifen Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei eine „Brückentechnologie“ seien, die weiterentwickelt werden müsse und weitere Forschung brauche.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner legte am Mittwoch Wert drauf, dass Deutschland weltweit das erste Land sei, dass so klar gegen das Kükentöten vor gehe. „Wir wollen damit Taktgeber und Vorbild auch für andere Länder sein“, sagte sie. Vom Handel erwarte sie nun, dass dieser sein Sortiment entsprechend umstelle.

Geflügelwirtschaft beklagt Wettbewerbsnachteile in Europa

Die Geflügelwirtschaft kritisierte das Gesetz. Es sei „wieder einmal ein nationaler Alleingang der Bundesregierung“, sagte Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Er sieht darin Wettbewerbsnachteile für die deutsche Geflügelwirtschaft, weil innerhalb der EU weiter Eier aus Brütereien verkehren, die männliche Küken am ersten Lebenstag töten. Diese Eierprodukte stünden legal im deutschen Lebensmitteleinzelhandel oder würden im Großverbrauchersegment verarbeitet, so Ripke weiter.

Auf Unverständnis stößt bei den Brütereien auch die Verschärfung für die alternative Geschlechtsbestimmung im Ei ab 2024. Ohne belastbare Hinweise aus Wissenschaft und Forschung auf zeitlich nah am Brutbeginn messende Geschlechtsbestimmungsverfahren, sei der Ausstieg aus dem Kükentöten fraglich, sagte Ripke.

Mit den Geschlechtsbestimmungsverfahren sind laut ZDG 2020 rund 6 Mio. Eier selektiert worden. Mit der alternativen Junghahnmast haben die Brütereien mindestens weiteren 5 Mio. Küken das Leben gerettet. Allerdings schlüpften laut ZDG jedes Jahr rund 40 Mio. weibliche Küken in Deutschland. Ebenso viele männliche Küken entweder nicht zum Schlüpfen kommen zu lassen oder zu mästen sei bis Ende 2021 nicht zu schaffen, argumentiert der ZDG.

Generell begrüßt der ZDG allerdings das Vorhaben für einen Ausstieg aus der Kükentötung. Die Mitgliedsunternehmen investierten seit rund 15 Jahren viel Geld und Know-how in Verfahren, die diesen Weg möglich machten, sagte Ripke.

Tierschutzbund fordert mehr Engagement für Zweinutzungsrassen

Aus Sicht des Deutschen Tierschutzbundes ist das Verbot des Kükentötens hingegen überfällig und der Gesetzentwurf zu schwach. Kritik übt der Verband unter anderem daran, dass das Töten der geschlüpften Küken noch bis zum endgültigen Verbot 2022 und die Tötung schmerzempfindlicher männlicher Embryonen nach einer Geschlechterbestimmung im Ei sogar noch für mehrere Jahre möglich bleibt. Eine echtes Mehr an Tierschutz könne grundsätzlich nur die Abkehr von der Hochleistungszucht bringen, so der Tierschutzbund.

Die Bundesregierung hätte längst die Rückkehr zu Hühnerrassen einleiten müssen, die sich sowohl für die Eierproduktion als auch für die Mast einsetzen lassen, kritisierte Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Er vermisst Maßnahmen zur Förderung der Zweinutzungshühner im Gesetzentwurf. Zudem fehlten Regelungen für die Aufzucht und Schlachtung von aufgezogenen Bruderhähnen bzw. Möglichkeiten, deren Export in Länder mit geringen Tierschutzstandards zu verhindern.

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