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H5N8

Kein Übertragungsrisiko von Vogelgrippe durch Geflügelfleisch

Das BfR gibt Entwarnung: Eine Übertragung des Erregers der Vogelgrippe, H5N8, über Lebensmittel auf den Menschen ist nach derzeitigem Wissensstand unwahrscheinlich.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Infektion von sieben Mitarbeitern eines Geflügelmastbetriebes in Russland mit dem Geflügelpestvirus des Subtypen H5N8 erlangte kürzlich mediale Präsenz (top agrar berichtete). Eine derartige zoonotische Übertragung konnte bis dato allerdings nur für den Subtypus H5N1 festgestellt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt jedoch Entwarnung: Eine Übertragung des aktuell vermehrt auftretenden Erregers H5N8 über das Fleisch infizierter Tiere auf den Menschen sei nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich.

Übertragung auf Meschen nur durch direkten Kontakt

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Für die zoonotische Übertragung anderer Influenzaviren von Geflügel auf den Menschen war bisher fast ausschließlich der direkte Kontakt mit infizierten, lebenden Vögeln verantwortlich. Auch für die nun erstmals nachgewiesene Übertragung des Subtypus H5N8 auf Mitarbeiter eines russischen Geflügelbetriebes seien laut BfR direkte Kontakte zu den Tieren ursächlich. Darüber hinaus konnten auch keine Fälle von Mensch-zu-Mensch-Übertragungen festgestellt werden. Da Influenzaviren hauptsächlich die oberen Atemwege befallen, werden sie durch Abwehrreaktionen des Körpers, wie Niesen und Husten als Tröpfcheninfektionen über Aerosole übertragen. Eine Übertragung durch Geflügel-basierte Lebensmittel, wie rohe Eier oder Geflügelfleisch, ist somit unwahrscheinlich.

Die Einhaltung von Hygieneregeln im Umgang mit rohem Geflügelfleisch sollte jedoch grundsätzlich Berücksichtigung finden, auch im Hinblick auf andere Krankheitserreger, wie beispielsweise Salmonellen. So sind das gründliche Waschen der Hände, Gegenstände und Oberflächen, die mit dem Fleisch in Berührung kommen, vorgesehen. Auch das Erhitzen des Fleisches für mindestens zwei Minuten auf 70°C ist unerlässlich.

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