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Klöckner will Haltungskennzeichnung auf eihaltige Lebensmittel ausdehnen

Auf Ostereiern, Eier-Nudeln, Backwaren oder Mayonnaise soll künftig zu erkennen sein, aus welcher Haltung die darin verarbeiteten Eier stammen. Das sagte Landwirtschaftsministerin Klöckner vor der morgigen Verbraucherschutzministerkonferenz. Sie greift damit eine Forderung auf, die es seit der Einführung der Haltungskennzeichnung auf Eiern gibt.

Lesezeit: 2 Minuten

Klöckner hat sich für eine verpflichtende Kennzeichnung eihaltiger Lebensmittel mit der Haltungsform der Legehennen ausgesprochen. „Ich werde mich dazu an die Europäische Kommission wenden, denn eine Regelung auf Ebene der EU wäre am sinnvollsten“, sagte Klöckner im Vorfeld der am Freitag in Mainz stattfindenden Verbraucherschutzministerkonferenz. Wenn die Kommission das allerdings weiterhin anders beurteilte, werde sie die Möglichkeiten auf nationaler Ebene weiterverfolgen, so Klöckner weiter.

Eierkennzeichnung gibt es seit 2004

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Seit 2004 müssen in der Europäischen Union produzierte, rohe Eier mit einem Code von 0 bis 3 hinsichtlich der Haltungsform der Hühner gekennzeichnet sein. Dabei steht 0 für Biohaltung, 1 für Freiland-, 2 für Boden- und 3 für Käfighaltung. Beim Kauf etwa von Ostereiern, Frischei-Nudeln, eihaltiger Backwaren oder Mayonnaise geht diese Information jedoch verloren, da das Ei als weiterverarbeitet gilt. „Hier setze ich mich für mehr Transparenz ein“, sagte Klöckner. Viele Lebensmittelhersteller geben bereits freiwillig eine Kennzeichnung auf verarbeiteten Eiprodukten an. „Besser wäre aber, die bestehende Kennzeichnungspflicht für unverarbeitete Eier auf alle Produkte, in denen Eier verarbeitet wurden, zu erweitern“, forderte Klöckner. Nur so könne auch in diesem Bereich eine bewusste und gut informierte Kaufentscheidung getroffen werden, begründete sie ihr Vorhaben.

Höhe Hürden für nationale Regelung

Ob es zu einer EU-weiten Haltungskennzeichnung für eihaltige Lebensmittel kommt, ist nicht klar. Seitens der EU-Kommission und der anderen Mitgliedsstaaten bestehe bislang keine Bereitschaft zur Änderung des EU-Rechts, heißt es im BMEL. Eine nationale Kennzeichnungsregelung sei unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen jedoch grundsätzlich möglich, müsste aber von der EU-Kommission und der Welthandelsorganisation genehmigt werden.

Schwenk in der Bewertung des BMEL

Die Forderung, dass auch bei verarbeiteten Lebensmitteln ersichtlich sein soll, woher die verwendeten Eier stammen ist so alt wie die Haltungskennzeichnung selbst. Zuletzt hatte der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) im Frühling 2017 geäußert, dass er keine Chance für eine Kennzeichnung verarbeiteter Eier sehe. Er setzte damals darauf, dass Lebensmittelhersteller freiwillig, die Art der Hühnerhaltung in verarbeiten Eiprodukten wie Nudeln angeben. Denn das sei ein Vermarktungsargument, hatte er argumentiert.

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