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Kükentöten steht vor Gericht

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am Donnerstag, ob für das Kükentöten ein „vernünftiger Grund“ vorliegt. Andernfalls droht den Brütereien der Entzug der Genehmigungen für die Praxis in Deutschland. Der Rechtsstreit geht auf einen Entscheid aus Nordrhein-Westfalen zurück.

Lesezeit: 3 Minuten

Über die Praxis des Tötens von jährlich Millionen männlichen Küken in Deutschland entscheidet an diesem Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort verhandeln die Richter darüber, ob die Praxis gegen das Tierschutzgesetz verstößt oder nicht. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte das Vorgehen untersagt. Mehrere Brütereien klagten dagegen und setzten sich in der Vorinstanz vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster durch. Das Tierschutzgesetz stellt das Töten von Wirbeltieren grundsätzlich unter Strafe, es sei denn, es gibt dafür einen „vernünftigen Grund“. Das Aufziehen der männlichen Küken, die weder Eier noch zügig Fleisch geben, sei für die Brütereien unwirtschaftlich. Ein vernünftiger Grund für das Töten liege also vor, urteilte das OVG.

Sollte das Bundesverwaltungsgericht das anders sehen, fürchtet der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) dramatische Auswirkungen: „Das würde alle deutschen Brütereien treffen“, sagte Verbandspräsident Friedrich-Otto Ripke der Deutschen Presseagentur (dpa). Die Veterinärämter in den Bundesländern würden keine Genehmigungen mehr für das Töten ausstellen, viele Betriebe würden ins Ausland abwandern. Dem Tierschutz sei damit nicht geholfen, so Ripke weiter.

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Jedes Jahr werden dem Bundesagrarministerium zufolge rund 45 Millionen männliche Küken, Bruderküken genannt, getötet. Weil sie von Legehennen abstammen, setzen sie nur langsam Fleisch an, was ihre Mast unwirtschaftlich macht. An Alternativen wird auch mit finanzieller Unterstützung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) geforscht. Zwei Methoden, mit denen das Geschlecht des Kükens schon vor dem Schlüpfen bestimmt werden kann, haben gute Chancen, einmal flächendeckend zum Einsatz zu kommen. Vor allem die Rewe-Gruppe treibt ein Verfahren voran, bei dem das Geschlecht im Ei nach acht bis zehn Tagen Brutzeit über einen chemischen Marker bestimmt wird. Entsprechend geprüfte Eier gibt es bereits im Großraum Berlin im Handel. Ein anderes Verfahren bestimmt das Geschlecht im Ei mit einem Infrarot-Licht bereits nach drei Tagen Brutzeit.

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte zuletzt die Hoffnung geäußert, dass solche Methoden schon „im kommenden Jahr“ allen Brütereien in Deutschland zur Verfügung stehen. Der „vernünftige Grund“, der das Töten bislang ermöglicht, würde dann automatisch wegfallen. Als Alternative zur Geschlechtsbestimmung gibt es auch noch die Zucht und Aufzucht von Zweinutzungshühnern. ZDG-Präsident Ripke befürwortet diesen Weg, sieht hierbei aber auch die Verbraucher in der Pflicht, bei etwas unförmigeren Eiern und teurerem Hühnerfleisch trotzdem zuzugreifen.

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