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H5N8

Neue Geflügelpest-Ausbrüche in Diepholz, Garrel und Pfingstberg

Aktuell findet der Vogelzug statt, mit Folgen: In den Landkreisen Diepholz, Cloppenburg und Uckermark mussten nach H5N8-Ausbrüchen tausende Puten und Enten gekeult werden.

Lesezeit: 3 Minuten

In Sudweyhe (Landkreis Diepholz), Garrel (Landkreis Cloppenburg) und Pfingstberg (Kreis Uckermark) ist erneut die Geflügelpest nachgewiesen worden. Nach Angaben der Kreisverwaltungen wurden 18.000 Puten in Sudweyhe, 14.000 Tiere in Garrel und 18.000 Mastenten in der Uckermark umgehend getötet.

Cloppenburg

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Im Landkreis Cloppenburg sind nun bisher 21 Ausbruchsbetriebe mit insgesamt rund 305.800 Tieren (davon 216.800 Puten, 71.900 Hähnchen und 17.000 Enten) betroffen.

Der Kreis hat am Montag eine tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebietes zum Schutz gegen die Aviäre Influenza erlassen.

Um die Betriebe mit dem positiven Virusnachweis werden als Restriktionsgebiete ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Als Sperrbezirk wird das Gebiet um den Seuchenbestand mit einem Radius von mindestens 3 km festgelegt. Um den Sperrbezirk wird mit einem Radius von mindestens 10 km um den Seuchenbestand ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Der Landkreis Cloppenburg weist darauf hin, dass in sämtlichen Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten im Landkreis Cloppenburg die Teilausstallung untersagt ist.

Zudem hat der Kreis eine Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Verbots der Wiedereinstallung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Nutzgeflügel angeordnet. Geflügelbestände innerhalb des Gebietes der Gemeinden Bösel, Cappeln, Emstek, Garrel, Molbergen, Lastrup und Lindern sowie der Städte Cloppenburg und Friesoythe dürfen frühestens 30 Tage nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder der jeweiligen Vogelhaltung oder im Falle leerstehender Gebäude oder Einrichtungen zur Haltung von Vögeln frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wiederbelegt werden. Das Wiedereinstallungsverbot gilt für Truthühner, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden.

Garrel

In Garrel ist es hingegen der erste Fall seit einigen Wochen, der Landkreis hatte gerade erste Restriktionen wieder aufgehoben. Ein Experte der Kreisverwaltung vermutet, dass die neuerliche Geflügelpest-Ausbrüche auf den starken Vogelzug zurückgehen, der durch das derzeitige warme und sonnige Wetter ausgelöst worden ist.

Das Veterinäramt hat eine Allgemeinverfügung mit dem eingerichteten Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet erlassen. Diese sind auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.diepholz.de einzusehen.

Danach gilt insbesondere ein Verbot des Transports von Vögeln, frischem Fleisch von Geflügel und Federwild sowie Eiern in diese Zonen bzw. aus diesen Zonen heraus. Auch sind nach wie vor die Biosicherheitsmaßnahmen von allen Geflügelhaltern zu beachten. Die Restriktionszonen werden in Kürze mit Hinweisschildern an den Hauptverkehrswegen ausgestattet.

Uckermark

Einen weiteren Fall melden die Behörden aus einem gewerblichen Nutzgeflügelbestand in Pfingstberg (Gemeinde Flieth-Stegelitz, Landkreis Uckermark). Auf Anordnung des zuständigen Veterinäramtes wurden insgesamt etwa 18.000 Mastenten getötet und unschädlich beseitigt. Es ist der siebte Fall von Geflügelpest in einem Nutzgeflügelbestand im Land Brandenburg und der dritte im Landkreis Uckermark innerhalb weniger Wochen, so das Verbraucherschutzministerium am Montag.

Das Veterinäramt hat nun einen Sperrbezirk im Radius von mindestens 3 km und eines Beobachtungsgebietes im Radius von mindestens 10 km um den Ausbruchsbestand eingerichtet. Die genauen Grenzen der genannten Restriktionsgebiete werden durch das zuständige Veterinäramt festgelegt. Die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen durch den Landkreis informiert. In den Gebieten gelten unter anderem Beschränkungen für die Geflügelhaltungen, wie etwa das Verbot zum Verbringen von Geflügel und bestimmter tierischer Erzeugnisse sowie die Pflicht zur Aufstallung von Hausgeflügel.

Das Verbraucherschutzministerium appelliert eindringlich an die Geflügelhalter, alle Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und die seit 13. Dezember 2020 in Risikogebieten geltende Stallpflicht konsequent zu beachten. Die Gefahr eines Eintrages des Geflügelpesterregers in Geflügelhaltungen wird durch das FLI weiterhin als hoch eingeschätzt.

Erst am Freitag meldete der Landkreis Märkisch-Oderland einen Ausbruch, hier mussten 16.600 Enten getötet werden.

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