Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

H5N8

Neue Geflügelpestfälle im Kreis Rostock und Nordfriesland

Die Vogelgrippe breitet sich weiter in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein aus. Die Landkreise steuern mit regionalen Aufstallungen gegen.

Lesezeit: 6 Minuten

In den vergangenen Tagen meldete das Friedrich-Loeffler-Institut weitere Geflügelpestausbrüche in Hausbeständen: In Gnoien (Mecklenburg-Vorpommern) und Emmelsbüll-Horsbüll (Schleswig-Holstein).

Mecklenburg-Vorpommern

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In einem Legehennenbetrieb bei Gnoien ist das Geflügelpestvirus H5N8 festgestellt worden. Mitarbeiter des Betriebes hatten in zwei Stallabteilungen am Sonntag tote Tiere entdeckt und unverzüglich den Betriebsveterinär hinzugezogen. Das Veterinäramt des Landkreises Rostock hat Proben veranlasst in deren Ergebnis das Virus festgestellt wurde.

Der Betrieb ist gesperrt, für den Umkreis von 3.000 m wurden ein Sperrbezirk und für den Umkreis von 6.000 m ein Beobachtungsgebiet festgelegt, teilt der Kreis Rostock mit. 28.000 Tiere mussten notgetötet werden.

Im Sperrbezirk und dem Beobachtungsgebiet ist sämtliches Geflügel aufzustallen oder in gegen Wildvögel gesicherten und überdachten Anlagen zu halten. Alle Bestände sind dem Veterinäramt unverzüglich mitzuteilen. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten. Für Geflügelhalter gelten strenge Hygienevorschriften.

Der Befund ist der zweite dieser Art innerhalb von zwei Tagen im Landkreis Rostock. Zuerst war am Sonntag ein Legehennenbetrieb bei Neubukow betroffen. Am Montag hat der Dezernent für Inneres und Ordnung, Stephan Meyer, mit dem Landwirtschaftsministerium und Vertretern der anderen Landkreise über die aktuelle Lage und das weitere Vorgehen beraten. Der Verwaltungsstab des Landkreises Rostock wird heute auf seiner planmäßigen Sitzung über weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Geflügelpest im Landkreis Rostock beraten und beschließen. Das Veterinäramt bereitet die entsprechend notwendigen Schritte derzeit vor.

Kreise ergreifen Schutzmaßnahmen

Unterdessen entscheiden sich jetzt schon immer mehr Landkreise für Schutzmaßnahmen. In weiten Teilen des Landes gelten Sonderregelungen für Geflügelhalter, um Nutztierbestände zu schützen.

In den Kreisen Nordwestmecklenburg, Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim muss nun in Risikogebieten Geflügel in geschlossenen Ställen untergebracht werden. An der Mecklenburgischen Seenplatte gilt zudem für Betriebe mit mehr als 1.000 Tieren eine Stallpflicht, berichtet der NDR.

Der Kreis Vorpommern-Rügen hatte bereits vor Tagen eine kreisweite Stallpflicht beschlossen. In Vorpommern-Greifswald ist dies ebenfalls seit der vergangenen Woche in Risikogebieten vorgeschrieben, vor allem entlang der Küste und der Peene.

Agrarminister Dr. Till Backhaus dankt in einer Pressemitteilung den Fachleuten des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI), die deutlich gemacht hätten, dass wir es mit einem äußerst aggressiven Virusgeschehen zu tun haben. Man werde das Monitoring fortsetzen. "Allen ist klar, dass wir es mit einem enormen wirtschaftlichen Risiko zu tun haben. Mit den aktuellen Fällen wird die Tierseuchenkasse bereits stärker belastet als in dem Seuchenzug 2016/17. Unser Ziel muss sein, die Seucheneinträge in Hausgeflügelbestände so gering wie möglich zu halten“, so Minister Backhaus.

-------------

Dritter Fall in Schleswig-Holstein

Am 16. November hatte das Friedrich-Loeffler-Institut auch in einer zweiten Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland (SH) den Nachweis der Geflügelpest des Subtyps H5N8 bestätigt.

Bei dem aktuellen Fall handelt es sich um den insgesamt dritten Geflügelpestausbruch bei Hausgeflügel in Schleswig-Holstein, in Nordfriesland war die Geflügelpest zuvor bereits auf einer Hallig festgestellt worden.

In dem aktuell betroffenen Betrieb in der Gemeinde Emmelsbüll-Horsbüll werden an verschiedenen Standorten nach Angaben des Kreises insgesamt über 1.000 Enten, Gänse und Masthähnchen gehalten.

In der Haltung wurden Maßnahmen nach Geflügelpest-Verordnung eingeleitet. Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.

Der Kreis Nordfriesland ist seit Beginn des Geflügelpestgeschehens Ende Oktober der am stärksten betroffene Kreis in Schleswig-Holstein. Von den knapp 6.000 verendeten Wildvögeln, die der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz entlang der Westküste gezählt hat, wurden über 5.000 im Kreis Nordfriesland aufgefunden.

--------------

Sorge in Niedersachsen

Besorgt zeigen sich auch die Geflügelhalter in Niedersachsen. Sie seien sich aber laut dem Bauernverband des Risikos bewusst.

In zahlreichen Landkreisen Niedersachsens gilt bereits die Aufstallpflicht für Freilandgeflügel. Das Landvolk appelliert an die Halter, vorbeugend und fortlaufend für den Schutz des Bestandes zu sorgen. Geflügelhalter sind aufgerufen, die empfohlenen Biosicherheitsmaßnehmen, auch über die gesetzlich verpflichtenden Grundregeln der Biosicherheit hinaus, zu prüfen, gegebenenfalls zu verbessern und konsequent durchzuführen. Dazu kann die Geflügelpest-Risikoampel unter dem Link www.risikoampel.uni-vechta.de genutzt werden.

Wesentlich ist die physische Trennung von Haus- und Wildgeflügel. Futter- und Tränkestellen dürfen für Wildvögel nicht erreichbar sein, Futter und Einstreu sind geschützt zu lagern; Tränken sollten nur mit Leitungswasser gespeist werden, nicht mit Oberflächenwasser.

Zudem muss der Stall oder der Auslauf nur in betriebseigener Schutzkleidung mit entsprechendem Schuhwerk betreten sowie auf das Händewaschen, das Reinigen und Desinfizieren von Fahrzeugen, Gerätschaften und Maschinen geachtet werden.

Eine weitere Schutzmaßnahme wäre die freiwillige Aufstallung freilaufenden Geflügels. Ausläufe können durch engmaschiges Drahtgeflecht nach allen Seiten gegen das Eindringen von Wildvögeln geschützt werden. Diese Vorrichtung muss dabei auch nach oben durch Planen oder Dächer gegen Koteintrag von Wildvögeln geschützt sein, informiert das Landvolk weiter.

Auffälligkeiten im Geflügelbestand, beispielsweise eine erhöhte Sterblichkeit oder ein Rückgang der Leistung sind unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse registriert worden sein, muss dies umgehend nachgeholt werden.

--------------

Das sagt der Geflügelverband

Friedrich-Otto Ripke, Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG), zeigt sich ebenfalls sehr besorgt. Er ist sich aber sicher, dass die erfahrenden Geflügelhalter bestmöglich sensibilisiert und routiniert im Umgang mit der aviären Influenza sind.

Wichtigster Präventionsbaustein bleibe die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen im täglichen Management auf jedem Geflügelbetrieb. "Wir als gesamte Geflügelwirtschaft stehen in einem intensiven und täglichen Austausch zu den aktuellen Vogelgrippe-Fällen - sowohl die Landesverbände untereinander als auch mit dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft als Dachorganisation auf Bundesebene. Aber auch mit den zuständigen Behörden bei Bund und Ländern stehen wir in einem regelmäßigen und sachlich-konstruktiven Austausch über die jeweils aktuellen Entwicklungen und notwendigen Maßnahmen. Und wir werden diesen Austausch je nach Entwicklung jederzeit noch enger ziehen", sagte Ripke am Mittwoch.

Allen Beteiligten sei bewusst, dass nur eine gemeinsame Anstrengung zur Bekämpfung der Vogelgrippe beitragen könne. Gleichzeitig sollten die Bundesländer mit zusätzlichen Maßnahmen nicht zu lange warten. "Eine risikobasierte und regionale Stallpflicht ist neben der konsequenten Biosicherheit ein weiteres wichtiges Instrument der Prävention."

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.