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Juli 2020

Neuer KAT-Leitfaden für die konventionelle Junghennenaufzucht

Ab Juli 2020 gehört die Stufe der Junghennenaufzucht offiziell zum KAT-System. Dazu müssen definierte Haltungsbedingungen erfüllt sein, u.a. beim Stallmanagement und Regelungen zur Besatzdichte.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltung (KAT) hat der Branche den Leitfaden für die konventionelle Junghennenaufzucht vorgestellt: Ab dem 1. Juli 2020 gehört die Stufe der Junghennenaufzucht offiziell zum KAT-System.

Der Leitfaden besitzt damit Gültigkeit für alle Aufzuchtbetriebe, die in Zukunft Junghennen an KAT-Legebetriebe liefern möchten. „Unser Ziel seit Gründung vor 25 Jahren ist die europaweite konsequente Erfassung der Warenbewegungen von Eiern aus alternativen Legehennen-Haltungssystemen. Zu unseren Aufgaben gehört dabei auch die Überprüfung der Haltungssysteme und der definierten Haltungsbedingungen. Ab Mitte des Jahres beginnen wir nun mit unseren Kontrollen bereits in der Junghennenaufzucht, um so einen optimalen Übergang der Junghenne in den Legehennenstall zu ermöglichen“, erklärt Dietmar Tepe, Geschäftsführer des KAT e.V.

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Die Implementierung soll bis Dezember 2021 abgeschlossen sein, so dass alle interessierten Aufzuchtbetriebe im KAT-System angemeldet sind und eine Erstauditierung stattgefunden hat. Dies bedeutet konkret: „Will ein Aufzuchtbetrieb zukünftig Junghennen an KAT-Legebetriebe liefern, muss dieser zwingend KAT-zertifiziert sein“, so Dietmar Tepe.

Umfangreiche Kontrollen

Um das KAT-Zertifikat zu erhalten, müssen definierte Haltungsbedingungen erfüllt sein, dies betrifft auch das Stallmanagement und Regelungen zur Besatzdichte. Generell erfolgen KAT-Prüfungen unangemeldet, so wird dies auch künftig bei der Junghennenaufzucht sein. Diese werden wie Futtermittelwerke, Legebetriebe und Packstellen regelmäßig überprüft.

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