Bereits seit einigen Monaten dürfen Geflügelhalter in Niedersachsen die Auslaufflächen bei einer konventionellen Freilandhaltung von Legehennen gleichzeitig mit Solarpanelen bebauen. Um die Umsetzung für interessierte Landwirte zu erleichtern, hat das Landwirtschaftsministerium (ML) das zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) angewiesen, als maximale Überdachungsfläche durch die Photovoltaik (PV)-Module und die dazugehörigen technischen Einrichtungen bis zu 70 % bei hoch aufgeständerten Anlagen und bis zu 50 % bei bodennahen Anlagen zu akzeptieren.
Positive Synergieeffekte
„In der konventionellen Freilandhaltung von Legehennen führt eine Doppelnutzung nicht nur zu einer gesteigerten ökologischen und ökonomischen Landnutzung, sondern kann auch zu positiven Synergieeffekten führen", begründet Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte den Schritt.
Gleichzeitig könnten PV-Anlagen als Schutz für die Tiere dienen, z. B. vor Beutegreifern oder Hagel. Ausgestattet mit entsprechenden Vorrichtungen könnten sie auch Regenwasser besser verteilen. "Die Anlagen bieten eine gute Möglichkeit für eine wirtschaftliche Energieerzeugung, bei der gleichzeitig das Tierwohl gefördert und die Vegetationsdecke gewährleistet wird", so Staude weiter.
Doppelnutzung neu geregelt seit Herbt 2023
Bis zum Herbst 2023 war es EU-weit lediglich gestattet, die Auslaufflächen für die konventionelle Freilandhaltung von Legehennen zusätzlich auch in Form von Obstplantagen, bewaldeten Flächen oder Weiden zu nutzen. Mit der Delegierten Verordnung 2023/2465 wurde diese Doppelnutzung neu geregelt. EU-weit dürfen die Auslaufflächen nun auch gleichzeitig z. B. mit Solarpanelen bestückt werden, wenn die zuständige Behörde dies genehmigt.