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Kükentöten

Sachverständige beurteilen geplantes Verbot von Eingriffen am Hühnerei kritisch

Eine Mehrheit an Sachverständigen sehen das ab 2024 geplante Verbot von Eingriffen an einem Hühnerei sowie des Abbruchs des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag kritisch. Das sind die Stimmen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung für ein Verbot des Kükentötens ab Januar 2022 hat eine Mehrheit der Sachverständigen bei einer Anhörung im Bundestagsernährungsausschuss zwar begrüßt. Kritisch sieht aber die Mehrheit von ihnen das ab 2024 geplante Verbot von Eingriffen an einem Hühnerei sowie des Abbruchs des Brutvorgangs ab dem siebten Bebrütungstag. Es fehle an praxistauglichen technischen Lösungen, die eine Geschlechtsbestimmung vor dem siebten Bebrütungstag ermöglichten, so die Fachleute am Montag vergangener Woche. Nach gegenwärtigem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse sei es nicht eindeutig zu bestimmen, an welchem Bebrütungstag bei Hühnerembryonen die Fähigkeit zum Empfinden von Schmerz vorhanden sei, erklärte Thomas Bartels vom Friedrich-Löffler-Institut (FLI). Sicher sei nur, dass der Hühnerembryo vor dem siebten Tag noch nicht zur Nozizeption befähigt sei, führte Bartels aus. Danach entwickle sich die Fähigkeit kontinuierlich, ohne dass konkrete Zeitpunkte des Einsetzens des Schmerzempfindens genannt werden könnten. Der Geschäftsführer des Startups Seleggt, Ludger Breloh, plädierte für eine Änderung der geplanten Regelung. Es gebe aktuell kein „praxis- und massentaugliches“ Verfahren für eine Geschlechtsbestimmung im Brutei vor dem siebten Tag. Er selbst habe mit seinem Unternehmen zwar eine solche Technologie entwickelt. Bislang sei eine Geschlechtsbestimmung damit aber frühestens erst ab dem neunten Tag möglich.

ZDG warnt vor Verlagerung

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Bis zum geplanten Inkrafttreten der Regelung ab 2024 sei nicht mit einer früheren Bestimmungsmöglichkeit - auch nicht von anderen Anbietern - zu rechnen, betonte Breloh. Zudem sei fraglich, ob die vorgesehene Regelung überhaupt „sinnvoll und zielführend“ sei, so der Agrarökonom. Nach seinen Ausführungen gibt es „keinen wissenschaftlichen Beleg für ein Schmerzempfinden eines Hühnerembryos am siebten Bruttag“. Eine EU-weite Regelung forderte der Vizepräsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), Henner Schönecke. Er warnte davor, dass ein nationales Verbot des Kükentötens gerade kleinere Brütereien hart treffen würde. Für große, international agierende Betriebe schaffe die geplante Regelung hingegen den Anreiz, ihr Brutgeschäft ins Ausland zu verlagern. Der ZDG-Vizepräsident kritisierte zudem, dass eine Folgenabschätzung zu den Auswirkungen des geplanten Gesetzes auf die deutschen Brütereien bislang nicht vorliege.

Ergebnisse vielversprechend

Inke Drossé vom Deutschen Tierschutzbund unterstrich, dass das Verbot des Kükentötens nach dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2019 längst überfällig sei. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sei aus Sicht des Tierschutzes jedoch unzureichend; das Töten der Embryonen im Ei nach dem siebten Bruttag könne „auch übergangsweise“ nicht akzeptiert werden. Prof. Edmund Koch von der Technischen Universität Dortmund informierte den Ernährungsausschuss über aktuell laufende Forschungen zur spektroskopischen In-Ovo-Geschlechtsbestimmung, das er mitentwickelt hat. Ihm zufolge zeigt das Verfahren, dass das Geschlecht von Küken durch optische Methoden bereits ab dem dritten Tag ermittelt werden kann. Automatisierung und großtechnische Umsetzung des Verfahrens hätten sich in der Vergangenheit jedoch als schwierig erwiesen, räumte der Wissenschaftler ein. Aktuell laufe eine neue Versuchsreihe, die bis Juni 2021 abgeschlossen werde. Die Ergebnisse hält Koch für „vielversprechend“. Damit gebe es die Aussicht auf eine preiswerte, „industriell umsetzbare Methode“ zur Geschlechtsbestimmung zwischen dem dritten und fünften Bruttag.

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