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Tierwohlkennzeichen: ZDG vermisst gesicherte Finanzierung

Die Geflügelbranche fordert eine Folgenabschätzung durch das Tierwohlkennzeichen für alle Sektoren. Zudem sei die Finanzierung unklar und die Kriterien der ITW Geflügel müssen in die Einstiegsstufe.

Lesezeit: 3 Minuten

Einem nationalen Tierwohlkennzeichen steht der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, sieht aber zu fünf zentralen Aspekten konkreten Nachbesserungsbedarf.

"Beim Thema Tierwohl darf und muss man groß denken. Es ist absolut richtig, hier den positiven Schwung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen und eine EU-weite Dimension anzustreben", begrüßt ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung für ein EU-weit verpflichtendes Tierwohlkennzeichen. Dieses müsse aber zwingend mit den EU-Vermarktungsnormen zusammengeführt werden, die dringend und kurzfristig novelliert werden müssten.

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Bei der Ausgestaltung der nationalen Kennzeichnung für Geflügelfleisch sei zudem sehr genau auf EU-Konformität zu achten, da jegliche von den EU-Vorgaben abweichende Haltungsformkennzeichnung als unzulässig anzusehen ist. Hier sei besonderes Augenmerk gefordert, betont Ripke: "Wir dürfen das Tierwohlkennzeichen im Bereich Geflügel nicht an EU-Recht scheitern lassen!"

Finanzierung und Planbarkeit langfristig sichern: Mehrkosten erstatten

Noch immer ungeklärt ist laut dem Verband die Finanzierung des staatlichen Tierwohlkennzeichens. Aus Sicht des ZDG braucht es eine zweckgebundene Tierwohlprämie mit einer Laufzeit von mindestens 20 Jahren, welche die Erstattung der Mehrkosten langfristig sichert und Planungssicherheit bietet. Als Finanzierungsinstrument kommt eine von den Verbrauchern zu leistende maßvolle Tierwohlabgabe in Frage.

"Wir begrüßen den Entschließungsantrag im Bundestag, der die Bundesregierung auffordert, bis zum Ende der Legislaturperiode einen konkreten Vorschlag zu unterbreiten", sagt Ripke. "Die ,Borchert-Kommission´ kann hier wertvolle Zuarbeit leisten."

Kriterien der Initiative Tierwohl müssen für Einstiegsstufe gelten!

Um mit dem staatlichen Tierwohlkennzeichen die gewünschte Breitenwirkung ohne lange Übergangsfristen zu erzielen, müssen laut Ripke die Kriterien der Initiative Tierwohl Geflügel - insbesondere die Besatzdichte - in die Einstiegsstufe einfließen. "Die erste Stufe muss praktikabel und bezahlbar sein, damit sie beim Verbraucher Akzeptanz findet - und damit die deutsche Tierhaltung wettbewerbsfähig bleibt", sagte der Präsident.

Großverbrauchersegment in Tierwohlkennzeichen einbeziehen!

"Tierwohl darf nicht an der Tür zum Restaurant oder zur Kantine aufhören!", plädiert der Verbandsvertreter für eine einheitliche Betrachtung der Tierwohlstandards über alle Vermarktungswege hinweg. Es sei daher ein zentrales Anliegen der deutschen Geflügelwirtschaft, den mit einem Mengenanteil von rund 65 % höchst relevanten Großverbraucherbereich in die Nutzung des staatlichen Tierwohlkennzeichens einzubeziehen. Aus Sicht von Ripke ist die Verknüpfung mit einer Herkunftskennzeichnung auch in der Gastronomie der richtige Weg: "Nur so tragen wir flächendeckend zu einer signifikanten Anhebung von Tierwohlstandards bei."

Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährden - Folgenabschätzung erforderlich!

Die Geflügelbranche hält es für unerlässlich, dass der Einführung des Kennzeichens eine umfassende Folgenabschätzung für alle betroffenen Sektoren vorgeschaltet ist. Hiermit müsse eine neutrale Stelle beauftragt werden. Ripke: "Die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Geflügelwirtschaft darf durch die Einführung der Kennzeichnung nicht gefährdet werden, im Gegenteil: Sie muss gefördert werden!"

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