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Verbot des Kükentötens: Neue Rechtslage lockert Frist zur Geschlechtsbestimmung im Ei

Die Ampel-Koalition fasst beim Verbot des Kükentötens nach. Für die Geschlechtsbstimmung im Ei bekommen Brütereien jetzt mehr Zeit.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die vom Bundesagrarminister Cem Özdemir vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen.

Nach bestehender Rechtslage ist es ab dem 1. Januar 2024 verboten, die Bebrütung männlicher Hühnerembryonen ab dem 7. Bebrütungstag per Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei abzubrechen. Die vorgelegte Formulierungshilfe sieht vor, dieses Verbot stattdessen ab dem 13. Bebrütungstag greifen zu lassen.

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Sie trägt damit dem neuen Stand von Wissenschaft und Technik Rechnung und schafft Rechtssicherheit, kommentiert das Ministerium. Denn nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen setzt das Schmerzempfinden bei Hühnerembryonen nicht vor dem 13. Bebrütungstag ein – bislang war dies nur bis zum 7. Bebrütungstag auszuschließen.

Im Jahr 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass das routinemäßige Töten von Küken gegen die allgemeinen Grundsätze des Tierschutzgesetzes verstieß und mit diesem nur noch vorübergehend vereinbar war. In der Folge wurde das Tierschutzgesetz im Jahr 2021 um ein explizites Verbot des Kükentötens ergänzt, das seit dem 1. Januar 2022 in Kraft ist.

Im EU- und weltweiten Maßstab ist das routinemäßige Töten der männlichen Küken der Legerassen insgesamt weiterhin gängige Praxis. Frankreich, Österreich und Luxemburg haben jedoch ebenfalls nationale Beschränkungen, die Niederlande eine verbindliche Reduktionsstrategie. Die Europäische Kommission hat zudem angekündigt, einen Vorschlag für eine EU-weite Beendigung des Kükentötens vorzulegen.

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KAT-Exportschlager Tierschutz

Dietmar Tepe, Geschäftsführer des Vereins für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen (KAT), sprach mit Jens Hertling von der Zeitschrift Lebensmittelpraxis über das Gesetz zum Tötungsverbot männlicher Küken.

Was halten Sie vom Kükentötungsverbot?

Dietmar Tepe: Das Gesetz weist eine große Lücke auf: Jedes dritte Ei in Deutschland ist ein Import-Ei. Das gilt auch für viele Legehennen. Die Tiere schlüpfen im Ausland, die männlichen Tiere werden getötet und die jungen Hennen werden importiert. Das Küken wird in Deutschland aufgezogen. Das Ei wird hier gelegt. Dieser Vorgang – sowohl Ei als auch Tier – ist nicht vom Kükentötungsverbot betroffen.

Was ist der Unterschied zum KAT-System?

Tepe: Der KAT ist europaweit die führende Institution zur Rückverfolgung und Herkunftssicherung von Eiern und Eiprodukten. Unsere Produzenten verpflichten sich freiwillig, KAT-Standards einzuhalten. Diesen zufolge muss – unabhängig vom Standort – das Ei grundsätzlich ohne Kükentötung erzeugt werden.

Der Kat exportiert also Tierschutz ...

Tepe: ... exakt – wir unterscheiden nicht nach Landesgrenzen, sondern nur, ob der Betrieb nach KAT-Standards produziert oder nicht. Betriebe, die sich freiwillig regelmäßig vom KAT prüfen und zertifizieren lassen, leisten einen Beitrag zum Tierschutz im In- und Ausland.

Wie hoch sind die Mehrkosten für die Eier?

Tepe: Ökonomische Faktoren wie Kosten werden vonseiten des KAT nicht betrachtet. Wir verstehen uns als neutrale Prüfinstanz, vergleichbar mit den Aufgaben des TÜV. Es ist aber davon auszugehen, dass die Selektion im Brutei kostengünstiger ist, als die Hähne aufzuziehen.

Der Verzicht auf das Kükentöten hatte bereits im vergangenen Jahr eine Erhöhung der Eierpreise um etwa 2–3 Cent pro Ei zur Folge. Weitere Kostensteigerungen gab es durch erhöhte Futter- und Energiekosten.

Wie wird das KAT-System vom Lebensmitteleinzelhandel (LEH) umgesetzt?

Tepe: Der Anteil von Ohne-Küken-Tötung (OKT) im deutschen Lebensmitteleinzelhandel liegt bei Eiern in Kartons bei 90 %. KAT-zertifizierte Eier und damit der Nachweis des Verzichts auf das Kükentöten werden von den großen Akteuren des LEH eindeutig bevorzugt.

Der Verbraucher kauft heute vorwiegend günstig ein. Wird dies auch dazu führen, dass es weniger Eier aus dem KAT-System geben wird?

Tepe: Aktuell erkennen wir einen Rückgang beim Absatz von KAT-zertifizierter Ware. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich dieser Trend fortsetzt. Wir sind überzeugt, dass vielen Konsumenten die Einhaltung von hohen Standards, gerade im Bereich der tierischen Produkte, wichtig ist. Das KAT-Siegel schafft Transparenz und bietet so eine Unterstützung für die Kaufentscheidung.

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