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Biosicherheit

Vogelgrippe bei Wildvogel in Brandenburg bestätigt

Die Branderburger Behörden haben heute einen Fall von hochpathogener Aviärer Influenza (Vogelgrippe) bei einem Wildvogel gemeldet. Es handelt sich um einen Einzelfall. Hausgeflügel ist nicht betroffen

Lesezeit: 2 Minuten

Die zuständigen Behörden in Brandenburg haben am Montag einen Fall von hochpathogener Aviärer Influenza (HPAI, „Vogelgrippe“) bei einem Wildvogel gemeldet. Der Kadaver des Tieres wurde im Landkreis Spree-Neiße gefunden. Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesinstitut für Tiergesundheit, hat den HPAI-Fall mittlerweile bestätigt. Die Vogelgrippe tritt bereits seit mehreren Wochen in Mittel- und Osteuropa auf. In den vergangenen Wochen hatten unter anderem Ungarn, Rumänien, Tschechien und Polen Fälle gemeldet.

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Die zuständigen Behörden in Brandenburg haben bereits reagiert und das Wildvogelmonitoring mit Schwerpunkt auf Wassergeflügel verstärkt sowie die Geflügelhalter zur konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen aufgerufen. Es gilt nun, in Deutschland zu verhindern, dass die Tierseuche auf Hausgeflügel übergreift. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ruft daher geflügelhaltende Betriebe – auch Privathalter – dazu auf, die Maßnahmen zur Biosicherheit in ihren Beständen zu verstärken. Dazu gehört vor allem, einen möglichen Eintrag des Virus durch Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden. Die Vogelgrippe tritt in Europa immer wieder in der kalten Jahreszeit auf. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass der Ausbruch der Tierseuche bei Wildvögeln keine Auswirkungen auf den internationalen Handel hat.

Informationen zu Schutzmaßnahmen hat das Bundesministerium hier zusammengestellt.

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