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Geflügelpest

Vogelgrippe in Landkreisen Aurich und Leipzig

Im Landkreis Aurich ist in einem Putenbestand die Geflügelpest aufgetreten. Zuvor war H5N8 in Bad Lausick in Sachsen bei einem kleinen Hennenbetrieb festgestellt worden.

Lesezeit: 2 Minuten

In Niedersachsen gibt es einen Fall von Geflügelpest in einem Nutztierbestand. Betroffen ist ein Betrieb mit etwa 10.000 Putenelterntieren im Landkreis Aurich, Gemeinde Dornum.

Nachdem zunächst bei Eigenkontrollen des Betriebes das Aviäre Influenzavirus H5 festgestellt wurde, wurde der Bestand amtlich beprobt, teilte das niedersächsische Landwirtschaftsministerium am Samstag mit. Das Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat den Verdacht auf H5 bestätigt.

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Das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat festgestellt, dass es sich um die hochpathogene Form des Virus, also H5N8 handelt. Der betroffene Bestand mit 55 Wochen alten Putenelterntieren wird bereits heute (Samstag) gekeult.

Das Veterinäramt des Landkreises hat einen Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. In zwei weiteren Betrieben, die sich in dem Bezirk befanden, wurden ebenfalls die Geflügelbestände getestet. Die Ergebnisse des LAVES sind negativ.

Auch Geflügelbestand im Landkreis Leipzig betroffen

Bereits am 11. März 2020 war H5N8 in einem kleinen Geflügelhaltungsbetrieb in Bad Lausick bei Legehennen aufgetreten. Zur weiteren Abklärung wurden die Proben an das Friedrich-Loeffler-Institut weitergeleitet, welches am späten Abend des 12. März 2020 den Befund als Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N8 bestätigte, berichtet das Sächsische Agrarministerium.

Durch das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Leipzig wurde daraufhin die Geflügelpest amtlich festgestellt, der Bestand gesperrt und die Tötung des gesamten Bestandes angeordnet. Im Weiteren erfolgt die Festlegung von Restriktionszonen. Im Sperrgebiet (3 km Radius um den Bestand) gelten besondere Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungsbetriebe. Das zuständige Veterinäramt führt aktuell weitere Abklärungsuntersuchungen sowie epidemiologische Ermittlungen zur Ausbruchsursache durch.

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