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Vogelgrippe nun im Kreis Segeberg - Landesweite Aufstallung kommt

Am Dienstag ist die Geflügelpest erstmals in einer Tierhaltung auf dem Festland ausgebrochen. Ab sofort gilt in Schleswig-Holstein eine Aufstallpflicht.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Betroffen ist ein Tierhalter aus Heidmühlen im Kreis Segeberg. Nach Angaben des Kreises sind in der Haltung innerhalb von drei Tagen mehr als 30 % der Hühner verendet.

Um die betroffene Geflügelhaltung wurde ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Dort dürfen keine Vögel oder Bruteier aus einem Bestand entfernt werden. Auch Geflügelfleisch darf den Bezirk nicht verlassen. Laut Kreis befinden sich in dem Sperrbezirk 24 Betriebe mit insgesamt 300 Tieren.

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Als Konsequenz daraus soll jetzt eine landesweite Aufstallung sämtlichen Freilandgeflügels eine Weiterverbreitung auf weitere Nutztierbestände verhindern. Das hat Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht heute in Kiel nach der Kabinettsberatung bekannt gegeben.

Mit den Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte ist vereinbart worden, dass landesweit alle Kreise und kreisfreien Städte die Aufstallung sämtlichen Geflügels, unabhängig von Betriebsart oder -größe, in den nächsten Tagen verfügen werden. Einen entsprechenden Erlass hat das Landwirtschaftsministerium Montagabend an die kreisfreien Städte und Kreise gesendet. Die Verfügungen der Kreise und kreisfreien Städte zur Aufstallung des Geflügels werden in den kommenden Tagen, voraussichtlich ab morgen beginnend, in Kraft treten.

"Wir haben bei der Geflügelpest eine sehr dynamische Lage im Land. Das Virus breitet sich zügig aus. Der Schwerpunkt befindet sich zwar weiterhin an der Nordseeküste, aktuelle Befunde zeigen jedoch, dass mittlerweile auch die Ostseeküste und das Binnenland betroffen sind", sagte Albrecht.

"Flächendeckende Aufstallungen können das Risiko einer Übertragung auf Haus- und Nutztierbestände deutlich einschränken. Mir ist sehr bewusst, dass eine solche Stallpflicht für viele Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ein schwerwiegender Eingriff ist. Aber ein Ausbruch in einem Bestand hätte noch gravierendere Folgen. In diesem Falle wäre dann der gesamte Bestand zu keulen", betonte Albrecht.

Er gehe daher davon aus, dass die Kreise in Abstimmung mit dem Ministerium unverzüglich die entsprechenden Anordnungen erlassen, um einer Infektion der Bestände so gut wie möglich vorzubeugen. In den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen, die bislang am stärksten vom Geschehen betroffen sind, ist die kreisweite Aufstallung bereits verfügt worden.

Seit der letzten Bestätigung von Fällen bei Wildvögeln durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am vergangenen Freitag hat sich so die Zahl der Nachweise um weitere 40 auf 115 bestätigte Fälle erhöht. Inzwischen liegen Nachweise von Wildvögeln aus sieben Kreisen und einer kreisfreien Stadt vor. Neben den bereits betroffenen Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Rendsburg-Eckernförde und zuletzt Steinburg, gibt es nun auch Nachweise aus den Landkreisen Schleswig-Flensburg, Segeberg, Plön und der Stadt Neumünster. Dabei sind neben Gänsen und Enten (darunter erstmals auch eine Stockente) wiederum auch mehrere Möwen und Greifvögel (Mäusebussard, Wanderfalke) betroffen. Der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz hat seit dem Beginn des Geschehens bereits mehr als 3.000 verendete Wildvögel gezählt.

Damit hat sich auch das Spektrum der betroffenen Vogelarten erweitert. Darunter sind auch Arten, die sich wie beispielsweise Möwen nicht nur in Wassernähe aufhalten oder größere Verbreitungsgebiete haben. Zudem wurde am Sonntag im Kreis Segeberg der zweite Fall der Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung amtlich festgestellt.

Nähere Informationen zu den von den Veterinärämtern angeordneten Maßnahmen wie beispielsweise der Aufstallung stellen die Kreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.

Hinweise für kleine Geflügelhaltungen stellt das Landwirtschaftsministerium in der Broschüre "Gefahr Geflügelpest – Wie schütze ich meine Tiere? Hinweise für Hobby- und Kleingeflügelhalter" zur Verfügung.

Um im landesweiten Geflügelpestgeschehen einheitliche Grundlagen für die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhalter zu schaffen, plant das Landwirtschafsministerium zudem den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Biosicherheit, die voraussichtlich am Mittwoch veröffentlicht wird.

Aktuell wurden in Schleswig-Holstein Geflügelpesterreger der Subtypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen. Das FLI bestätigt in seiner aktuellen Risikobewertung, dass derzeit keine Hinweise bestehen, dass diese aktuell nachgewiesenen Subtypen ein zoonotisches Potenzial haben, das heißt auf den Menschen übertragen werden können.

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