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Geflügelhaltung

Vogelgrippe: Stallpflicht im Landkreis Landsberg

Die Aviäre Influenza (Vogelgrippe oder Geflügelpest) breitet sich auch in Süddeutschland weiter aus. Nun wurde sie bei einem Schwan im Landkreis Landsberg nachgewiesen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Landratsamt Landsberg am Lech meldet, dass es am 04. Januar 2021 den Ausbruch der Hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest) bei Wildvögeln amtlich festgestellt hat. Bei einem an der Lechstaustufe in Apfeldorf tot aufgefundenen Schwan wurde durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Oberschließheim das H5N8-Geflügelpestvirus nachgewiesen und anschließend durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigt.

Ab sofort Stallpflicht im Landkreis Landsberg

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An den großen Wasserflächen des Landkreises Landsberg (Lech, Ammersee) überwintern dem Landratsamt zufolge viele Wasservögel verschiedenster Arten. Es sei deshalb davon auszugehen, dass das Virus sich bereits in der Umgebung ausgebreitet habe. Aus diesem Grund hat der Landkreis am 04.01.2021 per Allgemeinverfügung eine kreisweite Stallpflicht für alle Arten der Geflügelhaltung verfügt – für gewerbliche Haltungen genauso wie für Hobbyhaltungen. Kontakte von Hausgeflügel mit Wildvögeln, insbesondere wildlebenden Wasservögeln, müssten unbedingt verhindert werden.

„Geflügelhalter sollten ihre Tiere möglichst in geschlossenen Ställen auf stallen. Wo kein Stall verfügbar ist, muss die Haltung mindestens unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung erfolgen“, erklärt Dr. Michael Veith, Leiter des Veterinäramtes, was jetzt zu tun ist. Darüber hinaus gelten folgende Punkte:

  • Gitter oder Netze als Überdachung reichen nicht aus.
  • Futter, Wasser und Geräte, die im Geflügelbestand eingesetzt werden, dürfen nicht mit Wildvögeln in Berührung kommen.
  • Außerdem ist auf eine strikte Zugangsbeschränkung zu achten.
  • An den Eingängen zu den Geflügelhaltungen ist eine Schuhdesinfektion durchzuführen.
  • Beim Betreten der Geflügelhaltung ist Schutzkleidung (einschließlich Stiefel) anzulegen, Einwegkleidung ist anschließend unverzüglich im Hausmüll zu entsorgen.
  • Es ist eine Möglichkeit zum Waschen der Hände vor und nach Betreten des Stalles vorzusehen.

Verendete oder erkrankte Wildvögel melden

Das Veterinäramt Landsberg bittet, verendete oder erkrankte Wildvögel nicht anzufassen und nicht mitzunehmen, sondern sich direkt an das Veterinäramt Landsberg, Telefon: 08191-129-1374 bzw. außerhalb der Dienstzeiten die Leitstelle Fürstenfeldbruck, Tel. 112 zu wenden. Zu melden sind verendete, verunfallte oder erkrankte Wasservögel jeder Art, außerdem Greifvögel, Eulen und Rabenvögel (einschließlich Elstern und Eichelhäher), außerdem Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art.

Ausbruchgeschehen der Geflügelpest seit Ende September

Seit Ende September grassiert vor allem an der deutschen Nordseeküste, aber auch in anderen Teilen von Norddeutschland sowie an der niederländischen und belgischen Küste auf sehr dynamische Weise die Geflügelpest. Dabei zeichnen sich im Besonderen hohe Verluste bei wildlebenden Wasservögeln deutlich ab. Allein in Schleswig-Holstein wurden bis Weihnachten fast 16.000 tote und sterbende Wasservögel erfasst.

Bislang konnten die Virustypen H5N8 und H5N5 nachgewiesen werden. Der Virustyp H5N3 kommt neuerdings hinzu. In Norddeutschland kommt es außerdem vermehrt zu Seuchenausbrüchen in Hausgeflügelbeständen, das heißt betroffen sind u. a. Hobbyhaltungen als auch große gewerbliche Haltungen. Weiter südlich gab es bisher nur wenige Einzelnachweise bei Wildvögeln am Niederrhein, in Hessen, Baden-Württemberg, Sachsen und bei Passau. Aus der Lech- und Ammerseeregion liegen bisher keine weiteren Seuchenfeststellungen vor.

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