Bei den Landwirten wächst der Unmut über die Prioritäten, die bei der Gesetzgebung im Tierhaltungsbereich gesetzt werden.
„Gesellschaftlich gewünscht, politisch gefordert und von der Landwirtschaft mitgetragen ist der Umbau der Tierhaltung zu höheren Haltungsformstufen. Allerdings bekommen Tierhalter, die motiviert in die Zukunft schauen und trotz der unsicheren Lage in einen Tierwohlstall investieren wollen, immer wieder Stolpersteine in den Weg gelegt, die sich zum Teil zu unüberwindbaren Hürden aufstapeln“, bemängelt Landvolk-Vorstandsmitglied Christoph Klomburg, auch mit Blick auf die 1. Lesung zur Novelle des Tierschutzgesetzes im Bundestag.
Es scheitert am Genehmigungsverfahren
„Wollen Tierhalter in einen Außenklimastall investieren oder einen Auslauf an einen vorhandenen Stall anbauen, um sich für die Haltungsformstufe 3 oder 4 zu qualifizieren, scheitern sie häufig am Genehmigungsverfahren“, führt Klomburg aus, selbst Putenhalter im Landkreis Diepholz und Vorsitzender des Landvolks Mittelweser. Beim Bau von Ställen mit Außenklimareiz oder Auslauf kommt es zu einem Zielkonflikt zwischen Tierwohl und Umweltschutz, weswegen Landwirte häufig keine Genehmigung erhalten.
Der Koalitionsvertrag der Ampelregierung von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat Anpassungen des Bau- und Genehmigungsrechts vorgesehen, ist diesem Ziel bisher allerdings nur ansatzweise nachgekommen. Baurechtliche Erleichterungen für Tierwohlställe sind an die Vorgaben des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz gebunden. Das heißt, es gibt bisher lediglich Erleichterungen für Mastschweinehalter.
Geflügel- und Rinderhalter, aber auch Ferkelerzeuger haben weiterhin mit dem Genehmigungsrecht zu kämpfen. „Dabei ist die Anpassung des Bau- und Genehmigungsrechts die wichtigste Grundlage für den Umbau der Tierhaltung. Denn ohne Genehmigung können auch die Tierhalter, die ein Finanzierungskonzept und den Mut für einen Um- oder Neubau haben, nicht auf eine höhere Haltungsformstufe umstellen“, stellt Klomburg klar.
Abschließend fordert der Landwirt: „Statt zusätzliche Bürokratie und unpraktikable Tierschutzvorgaben durch die Überarbeitung des Tierschutzgesetzes zu schaffen, sollte die Bundesregierung lieber am Baurecht ansetzen, damit wäre mehr für das Tierwohl getan.“