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Brasilien geht in Offensive

WTO-Verfahren gegen EU-Hygienevorgaben für Geflügelfleisch

Geflügelfrischfleisch darf in der EU nicht vermarktet werden, wenn zwei bestimmte Salmonellenarten darauf sind. Ist das Fleisch für den Verzehr vorgesehen, dürfen sich überhaupt keine Erreger finden.

Lesezeit: 2 Minuten

Brasilien hat bei der Welthandelsorganisation (WTO) Streitbeilegungskonsultationen mit der Europäischen Union wegen deren lebensmittelhygienischen Vorgaben im Geflügelfleischhandel beantragt.

Laut dem Antrag geht es um die Vorgaben der EU zur Verhinderung von Salmonelleninfektionen. In der Kritik stehen unterschiedliche Sicherheitsvorgaben für frisches Fleisch und Verarbeitungsware, die zum Verzehr im durcherhitzten Zustand bestimmt sind.

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Brasilien verweist darauf, dass Geflügelfrischfleisch in der EU in den Tests auf Salmonellen nur dann durchfällt und nicht vermarktet werden darf, wenn es Salmonella typhimurium oder Salmonella enteritidis aufweist. Diese beiden Typen sind die Hauptauslöser für Salmonelleninfektionen beim Menschen.

Demgegenüber darf Verarbeitungsware, die zum Verzehr im durcherhitzten Zustand bestimmt ist, keinerlei Salmonellen aufweisen. Nach Einschätzung der Brasilianer stehen diese Regelungen im Widerspruch zu den WTO-Verpflichtungen der EU, unter anderem weil es keine wissenschaftliche Grundlage für die strengeren Vorgaben für die Verarbeitungsware gebe.

"Das Geschäft leidet"

Diese Vorgaben schadeten dem brasilianischen Export an Geflügelfleischverarbeitungsware in die EU. Allen voran leide das Geschäft mit gesalzenem Geflügel- und Truthahnfleisch mit Pfeffer.

Die brasilianische Regierung hat ihre Kritik laut eigener Aussage bereits mehrfach gegenüber der EU vorgebracht. Mit dem jetzigen Antrag auf Konsultationen wird ein Streitfall bei der WTO förmlich eingeleitet. Die Konsultationen geben den Parteien die Möglichkeit, die Angelegenheit zu erörtern und eine zufriedenstellende Lösung zu finden, ohne den Rechtsstreit fortzusetzen. Führen die Gespräche nach 60 Tagen zu keiner Lösung, kann der Beschwerdeführer eine Entscheidung durch ein WTO-Panel beantragen.

Die EU ist allerdings der Auffassung, dass die Hygienekontrollen, die sie in Bezug auf Salmonellen zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit anwende, voll und ganz mit den Verpflichtungen aus den WTO-Übereinkommen vereinbar seien.

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