Haben Sie Probleme mit Ihrem Internet- oder Telefonanschluss? Ab sofort können Sie Ihren Anbieter stärker in die Pflicht nehmen:
Geringe Bandbreite: Um nachzuweisen, dass Ihr Internet zu langsam ist, müssen Sie 20 Messungen mit der Desktop-App der Bundesnetzagentur (www.breitbandmessungen.de) verteilt auf zwei Tage durchführen. Weichen die Werte im Mittel von der im Vertrag versprochenen Leistung ab, können Sie die Gebühr reduzieren. Auch eine fristlose Kündigung ist möglich, nachdem Sie Ihrem Anbieter die Chance gegeben haben, nachzubessern.
Dauert eine Störung länger als einen Tag, muss der Anbieter Sie informieren. Ab dem 3. Tag nach Eingang der Meldung ist bei einem Komplettausfall des Telefon- und Internetanschlusses eine Entschädigung von bis zu 20% des Monatsbeitrages drin. Mehr Infos dazu unter: www.verbraucherzentrale.nrw (Stichwort Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge).
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Geringe Bandbreite: Um nachzuweisen, dass Ihr Internet zu langsam ist, müssen Sie 20 Messungen mit der Desktop-App der Bundesnetzagentur (www.breitbandmessungen.de) verteilt auf zwei Tage durchführen. Weichen die Werte im Mittel von der im Vertrag versprochenen Leistung ab, können Sie die Gebühr reduzieren. Auch eine fristlose Kündigung ist möglich, nachdem Sie Ihrem Anbieter die Chance gegeben haben, nachzubessern.
Dauert eine Störung länger als einen Tag, muss der Anbieter Sie informieren. Ab dem 3. Tag nach Eingang der Meldung ist bei einem Komplettausfall des Telefon- und Internetanschlusses eine Entschädigung von bis zu 20% des Monatsbeitrages drin. Mehr Infos dazu unter: www.verbraucherzentrale.nrw (Stichwort Kundenrechte für Telefon-, Handy- und Internetverträge).