Das Gezerre um die Besteuerung von Hackschnitzeln geht weiter. Unklar ist, ob für Hackschnitzel 19% Umsatzsteuer anfallen oder ob für diese der ermäßigte Satz von 7% gilt.
Bislang pochen deutsche Finanzämter auf den höheren Satz, obschon für Brennholz der niedrigere gilt. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden: Grundsätzlich sind verschiedene Steuersätze zulässig. Aber gleichartige Produkte müssen nach europäischem Recht auch gleich behandelt werden. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob Hackschnitzel und Brennholz gleichartig bzw. gegeneinander austauschbar sind.
Bis zu einem endgültigen Urteil dürfte es noch dauern. Halten Sie daher Ihre Steuerbescheide offen, indem Sie beim Finanzamt auf das laufende Verfahren vor dem Bundesfinanzhof verweisen.
Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater (EuGH, Urteil vom 3.2.2022, Az.: C 515/20).
Steuerberater Stefan Heins, wetreu Kiel
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Das Gezerre um die Besteuerung von Hackschnitzeln geht weiter. Unklar ist, ob für Hackschnitzel 19% Umsatzsteuer anfallen oder ob für diese der ermäßigte Satz von 7% gilt.
Bislang pochen deutsche Finanzämter auf den höheren Satz, obschon für Brennholz der niedrigere gilt. Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden: Grundsätzlich sind verschiedene Steuersätze zulässig. Aber gleichartige Produkte müssen nach europäischem Recht auch gleich behandelt werden. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden, ob Hackschnitzel und Brennholz gleichartig bzw. gegeneinander austauschbar sind.
Bis zu einem endgültigen Urteil dürfte es noch dauern. Halten Sie daher Ihre Steuerbescheide offen, indem Sie beim Finanzamt auf das laufende Verfahren vor dem Bundesfinanzhof verweisen.
Fragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater (EuGH, Urteil vom 3.2.2022, Az.: C 515/20).