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Hühnermobil

Baugenehmigung für mobile Hühnerställe?

Hühnermobile sind bei den Verbrauchern beliebt und für die Landwirte bieten sich attraktive Vermarktungsmöglichkeiten. Allerdings regeln die Bundesländer die baurechtlichen Rahmenbedingungen unterschiedlich.

Lesezeit: 4 Minuten

In jedem Bundesland müssen die Landwirte andere Richtlinien zum Bau der mobilen Hühnerställe beachten. Ob Sie generell eine Baugenehmigung benötigen oder diese erst ab einer bestimmten Größe oder Tieranzahl erforderlich ist, lesen Sie hier:

Landwirtschaftliches Hühnermobil auf eigener Fläche

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Die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Bundesländern:

Baden-Württemberg

Baugenehmigung erforderlich

  • Mobile Hühnerställe sind bauliche Anlagen, da sie nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt sind, überwiegend ortsfest genutzt zu werden
  • Die Erteilung einer Rahmengenehmigung für mehrere Standorte durch die zuständige untere Baurechtsbehörde ist möglich

Bayern

Keine Baugenehmigung erforderlich, wenn folgende Anforderungen eingehalten werden:

  • Der Stall ist maximal 3m breit und 12m lang
  • Ortswechsel spätestens nach 3 Monaten
  • Der Mobilstall muss ohne gesteigerten Arbeits- und Zeitaufwand fortbewegt werden können

Besonderheiten:

  • Bei Ställen, die über diese Anforderungen hinausgehen, muss für jeden Standort erneut eine Baugenehmigung beantragt werden
  • Voraussetzung für das Bauen im Außenbereich bzw. den Erhalt einer Baugenehmigung ist, dass der Landwirt das Futter für die Tierhaltung überwiegend (d.h. zu über 50%) auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugen kann

Brandenburg

Baugenehmigung erforderlich

Besonderheiten:

  • Rahmengenehmigung für mehrere Standorte möglich
  • Kleine private Hühnerställe, die dem Eigenbedarf dienen, sind genehmigungsfrei

Hessen

Keine Baugenehmigung erforderlich, wenn folgende Anforderungen eingehalten werden:

  • Ortswechsel spätestens nach 2 Monaten
  • Beim Bau der Anlage muss es sich um ein landwirtschaftliches Vorhaben handeln

Besonderheiten:

  • Anlagen, die diese Anforderungen nicht einhalten, sind baugenehmigungspflichtig
  • Zudem hängt es vom Inhalt der Baugenehmigung ab, ob für jeden Standort eine eigene Genehmigung erforderlich ist
  • Die Einhaltung übriger bauplanungsrechtlicher Anforderungen und ggf. weiterer öffentlich-rechtlicher Vorschriften ist erforderlich

Mecklenburg-Vorpommern

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, das bedeutet:

  • Eingeschränktes Prüfprogramm und Entscheidungsfrist von 3 Monaten
  • Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt

Besonderheiten:

  • Genehmigung kann gleichzeitig für mehrere Standorte beantragt werden

Niedersachsen

Keine Baugenehmigung erforderlich, wenn folgende Anforderungen eingehalten werden:

  • Hühnermobil dient landwirtschaftlichem Betrieb
  • Brutto-Rauminhalt nicht größer als 450m³
  • Auslauffläche beträgt mindestens 7m² je m³ Brutto-Rauminhalt
  • Das entspricht je nach Bauart des Hühnermobils einer Größe von 860 bis 1.000 Tieren

Besonderheiten:

  • Bei Ställen, die über diese Anforderungen hinausgehen, kann eine Rahmengenehmigung für mehrere Standorte beantragt werden

Nordrhein-Westfalen

Keine Baugenehmigung erforderlich, wenn folgende Anforderungen eingehalten werden:

  • Maximal 800 Tiere
  • Ortswechsel spätestens nach 4 Wochen
  • Auf den gleichen Standort frühestens nach 8 Wochen

Besonderheiten:

  • Bei Ställen, die über diese Anforderungen hinausgehen, kann eine Rahmengenehmigung für mehrere Standorte beantragt werden.

Rheinland-Pfalz

Keine Baugenehmigung erforderlich, wenn folgende Anforderungen eingehalten werden:

  • Hühnermobil ist nicht größer als 100 m²
  • Firsthöhe nicht höher als 6 m
  • Das entspricht je nach Bauart des Hühnermobils einer Größe von 1.000 Tieren

Besonderheiten:

  • Bei Ställen, die über diese Anforderungen hinausgehen, kann eine Rahmengenehmigung für mehrere Standorte beantragt werden

Saarland

Baugenehmigungspflicht wird von der unteren Bauaufsicht beurteilt, das bedeutet:

  • Untere Bauaufsicht stuft Hühnermobile i.d.R. als verfahrensfreies Vorhaben ein
  • Unproblematische Erteilung einer Genehmigung unter Angabe der geplanten Standflächen

Besonderheiten:

  • Rahmengenehmigung für mehrere Standorte möglich

Sachsen

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren (unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere, der Größe des Stalls oder dem Haltungsanlass) erforderlich, das bedeutet:

  • Durchführung eines reduzierten Prüfprogramms

Hinweis: Das Erfordernis der Erteilung anderer öffentlich-rechtlicher Genehmigungen oder Erlaubnisse bleibt unberührt)

Besonderheiten:

  • Rahmengenehmigung für mehrere Standorte möglich

Sachsen-Anhalt

Baugenehmigung erforderlich

Besonderheiten:

  • Rahmengenehmigung für mehrere Standorte möglich
  • Genehmigung hat „Dauerwirkung“, kann also z.B. auch im Folgejahr genutzt werden
  • Für den Bauantrag ist kein Bauvorlagenberechtigter (z.B. Architekt) erforderlich
  • Für den Bauantrag regelmäßig keine bautechnischen Nachweise erforderlich

Schleswig-Holstein

Keine Baugenehmigung erforderlich, wenn folgende Aspekte beachtet werden:

  • Der Stall bestitzt ein fest verbautes wege- und straßentaugliches Fahrwerk mit geschlossener Bodenplatte.
  • Autarkes Stallsystem, d.h. der Stall hat einen Wasser- und ggf. Futtervorrat und ist vom Stromnetz unabhängig (z.B. durch Photovoltaik oder Generatoren).
  • Versetzen des Stalls ist innerhalb kürzester Zeit möglich.
  • Der Stall muss im Wochen- oder Monatsabständen versetzt werden.
  • Maximal 1.000 Tiere
  • Ergänzend: Spezielle Betrachtung zu Geruchsemmissionen unter Zuhilfenahme eines vom Bauernverband beauftragten Generalgutachtens.

Thüringen

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, das bedeutet:

  • Eingeschränktes Prüfprogramm und Entscheidungsfrist von 3 Monaten mit Verlängerungsmöglichkeit auf max. 5 Monate
  • Wird der Antrag nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt, gilt die Genehmigung automatisch als erteilt

Besonderheiten:

  • Rahmengenehmigung für mehrere Standorte möglich

Quelle: Landwirtschaftsministerien der Bundesländer

Wie es mit der Wirtschaftlichkeit der mobilen Hühnerställe aussieht und ob sie sich für die Erzeuger lohnen, lesen Sie in der top agrar Ausgabe 7/2018.

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