Tierhaltung
Beschäftigungsmaterial: organisch und faserreich
Seit dem 1. August ist organisches und faserreiches Beschäftigungsmaterial Pflicht – und das zu jeder Zeit. Hier finden Sie wichtige Infos und Details zu den neuen Vorgaben.
Seit dem 1. August 2021 müssen Schweine jederzeit Zugang zu organischem und faserreichem Beschäftigungsmaterial erhalten. Das schreibt die neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vor.
Details, Hilfestellungen und weiterführende Informationen zum Thema Beschäftigungsmaterial haben wir an dieser Stelle für Sie gebündelt. Die Meldung wird laufend ergänzt.
Bei der Auswahl des Beschäftigungsmaterials bietet das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und -sicherheit (Laves) Tierhalten eine Orientierungshilfe. Das Laves hat einige häufig verwendete Beschäftigungsmaterialien bezüglich der gemäß der Haltungs-VO erforderlichen Eigenschaften beurteilt. Hier gelangen Sie zur Übersicht.
Zudem hat das Laves eine Hilfestellung bei der Beurteilung von Beschäftigungsplätzen an Raufuttereinrichtungen veröffentlicht. können Sie die Hilfestellung herunterladen.
Die ausführlichen Ausführungshinweise zur Haltungs-VO finden Sie hier.
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