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Intakter Ringelschwanz

Dokumentationshilfen für den Aktionsplan Kupierverzicht

Wir haben Dokumente für Sie zusammengestellt, die Sie bei der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht unterstützen sollen.

Lesezeit: 2 Minuten

Am 1. Juli 2019 ist der Aktionsplan Kupierverzicht bundesweit in Kraft getreten. Ziel ist es, den Anteil von Schweinen mit intaktem Ringelschwanz in Deutschland schrittweise zu erhöhen. Wichtigste Aufgabe für Schweinehalter ist nun die Erhebung der Schwanz- und Ohrverletzungen sowie die Erstellung der betriebsindividuellen Risikoanalyse. Rund ein Jahr nach dem Start des Aktionsplans Kupierverzicht im Juli 2019 müssen Schweinehalter in diesem Jahr zum ersten Mal auf Basis ihrer jährlich erhobenen Daten den Mittelwert der Tiere mit Ohr- und Schwanzverletzungen im Bestand berechnen. Auf dieser Grundlage wird die Tierhaltererklärung ausgefüllt, die dann für zwölf Monate ihre Gültigkeit behält. Die Tierhaltererklärung muss spätestens bis zum 1. Juli 2020 erneut ausgefüllt werden!

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Fragen und Antworten zum Aktionsplan Kupierverzicht finden Sie hier

Thema ist CC-relevant

In diesem Jahr ist zudem mit intensiven Kontrollen bei der Umsetzung des Aktionsplans zu rechnen. Bei einer amtlichen Kontrolle prüft die zuständige Behörde alle Informationen, die die Unerlässlichkeit des Schwänzekürzens nachweisen, auf Plausibilität und Umsetzung. Dazu zählt u. a. ob die umgesetzten Optimierungsmaßnahmen auf den Ergebnissen der betrieblichen Risikoanalyse beruhen. Die nordrhein-westfälische Landwirtschaftskammer hat in diesem Zusammenhang nochmals auf die CC-Relevanz bei fehlender Dokumentation hingewiesen. Um Sanktionen zu vermeiden, müssen Schweinehalter der zuständigen Behörde auf Verlangen glaubhaft darlegen können, dass der Eingriff des Schwänzekürzens unerlässlich war. Eine Dokumentation der erfassten Schwanz- und Ohrverletzungen ist auf jeden Fall erforderlich, eine offizielle schriftliche Vorlage gibt es jedoch nicht.

Arbeitshilfen für die Dokumentation

Eine praktische Hilfestellung für die Datenerhebung hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) entwickelt. Beispielfotos von Schwanz- und Ohrverletzungen bieten dem Tierhalter Orientierung bei der Dokumentation im Stall. In einer Tabelle kann der Schweinehalter zudem eine Strichliste über die Schwanz- und Ohrverletzungen führen, die dann als Nachweis und zur Dokumentation genutzt werden kann.

Hier können Sie die Arbeitshilfe herunterladen.

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