top agrar hat in den letzten Jahren mehrere Beiträge zum Weiterbetrieb von älteren Windenergieanlagen veröffentlicht:
Tipps zum Standsicherheitsgutachten und weiteren Vorschriften im Beitrag: „
“.
Die Fachagentur Wind an Land hat eine Broschüre erstellt: Im Zusammenhang mit dem Ende der regulären Förderung stellt sich eine Reihe von Fragen. Diese betreffen insbesondere die genehmigungsrechtliche Situation, die Geltung der Flächennutzungs- und Betriebsführungsverträge, die bestehenden Rechte und Pflichten nach dem EEG sowie die Vergütung des erzeugten Stroms. Neben den bestehenden Vermarktungsmöglichkeiten hat der Gesetzgeber im EEG 2021 eine neue, zeitlich begrenzte Anschlussförderung geregelt.
Die Kurzinformation greift diese Themenkomplexe auf und erläutert diese (https://www.fachagentur-windenergie.de/) -
Unter dem Stichwort „Weiterbetrieb“ finden Sie auch beim Bundesverband Windenergie zwei pdf-Dokumente zum kostenlosen Herunterladen: Den Massnahmenplan „Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach 20 Jahren“ und die Studie der Deutschen Windguard: „Perspektiven für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen“ (http://www.wind-energie.de/)