Die Bewirtschaftung am Gewässerrand wird zunehmend komplizierter, für Ertragseinbußen gibt es nicht immer einen Ausgleich. Wir geben einen Überblick in Heft 3/2021 top agrar, S. 34
Im folgenden finden Sie die Regelungen der Bundesländer über die Bundesregelungen hinaus! Das heißt, diese gelten zusätzlich, bzw. ersetzen die Bundesregelungen.
Land | Breite (innerorts/ausserorts) | Verbote | Welche Gewässer? | Nutzung | Finanz. Ausgleich |
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Baden-Württemberg§ 29 WG | 5 m/10 m2) | auf 5 m Pflügen, Ackerbau, PSM, Dünger. | Alle im AWGN markierten. Ohne Gewässer, die nicht von wasserwirtschaftl. Bedeutung sind. | Grünland ist einmal jährlich zu mähen bzw. zu beweiden. Blühstreifen, ÖVF und KUP möglich. | Agrar-Umweltmaßnahmen, die über Gesetz hinausgehen, sind mögl., Ackerstatus so erhaltbar. Verkauf an Gemeinde möglich. |
BayernArt. 21 BayWG, Art. 16 Bay.NatSchG | 5 m, auf staatl. Flächen 10 m an Gewässern I. u. II. Ordnung | auf 5 m Acker- u. Gartenbau. Bei staatl. Flächen inkl. Grünland zusätzlich: Dünger u. PSM auf 10 m. | I. und II. Ordnung, sowie alle natürlichen/ naturnahen Gewässer sowie alle jeweils am 1. Juli unter www.umweltatlas. bayern.de angezeigten Gewässer. | Auf Grünland Düngung und PSM erlaubt, außer auf staatlichen Flächen. Pflügen nach Pflugregel möglich, anzeigepflichtig. | Max. 500 €/ha für die ersten fünf Jahre, 200 €/ha danach. 2020 rückwirkende Zahlung; EU-Ratifizierung dazu läuft noch. |
Brandenburg§ 77a BbgWG | keine weitergehenden Abstandsregelungen /Gewässerrandsteifen mit weitergehenden Vorgaben über Bundesregeln hinaus. | ||||
Hessen§ 23 HWG | 5 m/10 m2) | auf 4 m Dünger und PSM, ab 1.1.22 pflügen | Alle, ausgenommen wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. http:// geoportal.hessen.de | Ackerbau, Weide- und Schnittnutzung erlaubt | Agrar-Umweltprogramm Halm „Gewässer- randstreifen“ nutzbar. Bei kompletter Aufgabe der ldw. Nutzung ab 1.1.2022 Ausgleich. |
Niedersachsen§ 58, § 59 NWG | 10 m (I. Ord.), 5 m (II. Ord.), 3 m (III. Ord.) | Dünger und PSM, ab 1.7.2021 bei I. Ord., ab1.7.2022 bei II. und III. Ord. | I., II. und III. Ordnung. | Ackerbau alle Kulturen erlaubt. | Nds. Weg: Fairer Ausgleich, Höhe noch unbekannt. Bei hoher Gewässerdichte geringere Breite des Streifens, mind. 1 m. |
Mecklenburg- Vorpommern: keine Regelungen zu einem Gewässerrandstreifen über die bundesrechtlichen Regelungen hinaus. | |||||
Nordrhein-Westfalen: Derzeit Novelle des Landeswassergesetzes. Das derzeit geltenden LWG sieht § 31 Abs. 2 LWG ab dem 1.1.2022 ein Verbot für Ackerbau, PSM und Dünger auf einem 5 m Gewässerrandstreifen vor. | |||||
Rheinland-Pfalz: § 33 LWG RP: AKTIS Ständig wasserführend und nicht verrohrt für die Umsetzung von § 38 a WHG, gesetzlicher Vorrang von Kooperationsvereinbarungen gegenüber Festsetzung. EULLA-Programm Gewässerrandstreifen. | |||||
Saarland§ 56 SWG | 5 m/10 m2) | bis 5 m: Ackerbau, PSM, Dünger, Zäunebis 10 m: Dünger, PSM m. Anwend.- beschränkungen | Oberirdische Gewässer | Begrünung, Ökologische Vorrangfläche, Pufferstreifen | |
Sachsen§ 24 SächWG | 5 m/10 m2) | bis 5 m: PSM, Dünger | Oberird. Gew., keine wasserwirtschaftl. untergeord. | Ackerbau, Grünland | |
Sachsen-Anhalt§50; 51 WGLSA | 10 m an Gewässern I. Ordnung,5 m an Gewässern II. Ordnung | ||||
Schleswig-Holstein § 26 LWG | 5 m | Auf 1 m: Pflügen, PSM, Dünger | I. u. II. Ordnung, nicht an Gewässern von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung | ||
Thüringen§ 29 ThürWG | 5 m/10 m2) | PSM, Dünger. Ein 5 m Streifen begrünt oder bebuscht ersetzt 10 m-Auflage | I u. II. Ordnung, Onlinekarte in Arbeit. Anhaltspunkt: http:// www.geoproxy. geoportal-th.de/geoclient/start_geoproxy.jsp | Umbruch nach mehr als vier Jahren zur Erneuerung möglich | Agrarumwelt- förderung wird angestrebt. |
Die folgende Übersicht liefert Ihnen einen Überblick über die Länderprogramme, die Sie zum Gewässerschutz nutzen können.
Länderprogramme die sich in den Gewässerschutz integrieren lassen1) | |||
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Land | Programm | Maßnahme | Ansprechpartner |
Baden-Württemberg | FAKT | Förderbereich F: Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz (z.B. Winterbegrünung) | Untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt |
Bayern | KULAP | Gewässer- und Erosionsschutzstreifen | Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Brandenburg | Richtlinie Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau | Ackerrandstreifen und ein- und mehrjährige Blühstreifen | Ämter für Landwirtschaft der Landkreise |
Hessen | HALM | C. 3. 3. Gewässer- und Erosionsschutzstreifen | Landratsämter |
Mecklenburg-Vorpommern | Agrarumweltmaßnahme (AUM) | Strukturelemente auf Ackerland: z.B. Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Blühstreifen (einjährig), Blühstreifen (mehrjährig) | Ämter für Landwirtschaft und Umwelt |
Niedersachsen/Bremen | Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) | Blüh- und Schonstreifen: z.B. BS1 Einjährige Blühstreifen, BS2 Mehrjährige Blühstreifen, BS7 Grünstreifen zum Erosions- und Gewässerschutz | Landwirtschaftskammer |
Nordrhein-Westfalen | AUM | Uferrand- oder Erosionsschutzstreifen | Landwirtschaftskammer |
Rheinland-Pfalz | EULLa | Gewässerrandstreifen, Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau | Kreisverwaltung |
Saarland | Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) | Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur | Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz |
Sachsen | Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) | Grünstreifen auf Ackerland, Ein- und Mehrjährige Blühflächen (Blühflächen) | Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie |
Sachsen-Anhalt | Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) | Blüh- und Schonstreifen | Ämter für Landwirtschaft, Flurerneuerung und Forsten |
Schleswig-Holstein | Pilotprojekt vom Land SH, dem Naturpark Schlei und dem DVL | Bunte Gewässerränder2) | Naturpark Schlei, Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) |
Empfehlung für die Gestaltung von funktionalen Gewässerrandstreifen von der Allianz für den Gewässerschutz | Gewässerrandstreifen | Bauernverband Schleswig-Holstein | |
Thüringen | KULAP | Erosionsschutzstreifen, Blühstreifen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen | Agrarförderzentren (TLLLR) |
1) kein Anspruch auf Vollständigkeit; 2) nur im Gewässereinzugsgebiet der Schlei | |||
top agrar; Quelle: Ministerien der Länder, eigene Recherche |
Weitere Hinweise zum Thema:
Baden-Württemberg:
Bayern:
Hessen:
Info zum Förderprogramm HALM
Thüringen:
Niedersachsen:
Informationen zum Niedersächsischen Weg https://www.umwelt.niedersachsen.de/