Randstreifen
Immer mehr Auflagen am Gewässerrand
Viele Bundesländer machen bereits strenge Vorgaben, aber nur manche zahlen eine Entschädigung.
Die Bewirtschaftung am Gewässerrand wird zunehmend komplizierter, für Ertragseinbußen gibt es nicht immer einen Ausgleich. Wir geben einen Überblick in Heft 3/2021 top agrar, S. 34
Im folgenden finden Sie die Regelungen der Bundesländer über die Bundesregelungen hinaus! Das heißt, diese gelten zusätzlich, bzw. ersetzen die Bundesregelungen.
Land | Breite (innerorts/ausserorts) | Verbote | Welche Gewässer? | Nutzung | Finanz. Ausgleich |
---|---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg§ 29 WG | 5 m/10 m2) | auf 5 m Pflügen, Ackerbau, PSM, Dünger. | Alle im AWGN markierten. Ohne Gewässer, die nicht von wasserwirtschaftl. Bedeutung sind. | Grünland ist einmal jährlich zu mähen bzw. zu beweiden. Blühstreifen, ÖVF und KUP möglich. | Agrar-Umweltmaßnahmen, die über Gesetz hinausgehen, sind mögl., Ackerstatus so erhaltbar. Verkauf an Gemeinde möglich. |
BayernArt. 21 BayWG, Art. 16 Bay.NatSchG | 5 m, auf staatl. Flächen 10 m an Gewässern I. u. II. Ordnung | auf 5 m Acker- u. Gartenbau. Bei staatl. Flächen inkl. Grünland zusätzlich: Dünger u. PSM auf 10 m. | I. und II. Ordnung, sowie alle natürlichen/ naturnahen Gewässer sowie alle jeweils am 1. Juli unter www.umweltatlas. bayern.de angezeigten Gewässer. | Auf Grünland Düngung und PSM erlaubt, außer auf staatlichen Flächen. Pflügen nach Pflugregel möglich, anzeigepflichtig. | Max. 500 €/ha für die ersten fünf Jahre, 200 €/ha danach. 2020 rückwirkende Zahlung; EU-Ratifizierung dazu läuft noch. |
Brandenburg§ 77a BbgWG | keine weitergehenden Abstandsregelungen /Gewässerrandsteifen mit weitergehenden Vorgaben über Bundesregeln hinaus. | ||||
Hessen§ 23 HWG | 5 m/10 m2) | auf 4 m Dünger und PSM, ab 1.1.22 pflügen | Alle, ausgenommen wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. http:// geoportal.hessen.de | Ackerbau, Weide- und Schnittnutzung erlaubt | Agrar-Umweltprogramm Halm „Gewässer- randstreifen“ nutzbar. Bei kompletter Aufgabe der ldw. Nutzung ab 1.1.2022 Ausgleich. |
Niedersachsen§ 58, § 59 NWG | 10 m (I. Ord.), 5 m (II. Ord.), 3 m (III. Ord.) | Dünger und PSM, ab 1.7.2021 bei I. Ord., ab1.7.2022 bei II. und III. Ord. | I., II. und III. Ordnung. | Ackerbau alle Kulturen erlaubt. | Nds. Weg: Fairer Ausgleich, Höhe noch unbekannt. Bei hoher Gewässerdichte geringere Breite des Streifens, mind. 1 m. |
Mecklenburg- Vorpommern: keine Regelungen zu einem Gewässerrandstreifen über die bundesrechtlichen Regelungen hinaus. | |||||
Nordrhein-Westfalen: Derzeit Novelle des Landeswassergesetzes. Das derzeit geltenden LWG sieht § 31 Abs. 2 LWG ab dem 1.1.2022 ein Verbot für Ackerbau, PSM und Dünger auf einem 5 m Gewässerrandstreifen vor. | |||||
Rheinland-Pfalz: § 33 LWG RP: AKTIS Ständig wasserführend und nicht verrohrt für die Umsetzung von § 38 a WHG, gesetzlicher Vorrang von Kooperationsvereinbarungen gegenüber Festsetzung. EULLA-Programm Gewässerrandstreifen. | |||||
Saarland§ 56 SWG | 5 m/10 m2) | bis 5 m: Ackerbau, PSM, Dünger, Zäunebis 10 m: Dünger, PSM m. Anwend.- beschränkungen | Oberirdische Gewässer | Begrünung, Ökologische Vorrangfläche, Pufferstreifen | |
Sachsen§ 24 SächWG | 5 m/10 m2) | bis 5 m: PSM, Dünger | Oberird. Gew., keine wasserwirtschaftl. untergeord. | Ackerbau, Grünland | |
Sachsen-Anhalt§50; 51 WGLSA | 10 m an Gewässern I. Ordnung,5 m an Gewässern II. Ordnung | ||||
Schleswig-Holstein § 26 LWG | 5 m | Auf 1 m: Pflügen, PSM, Dünger | I. u. II. Ordnung, nicht an Gewässern von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung | ||
Thüringen§ 29 ThürWG | 5 m/10 m2) | PSM, Dünger. Ein 5 m Streifen begrünt oder bebuscht ersetzt 10 m-Auflage | I u. II. Ordnung, Onlinekarte in Arbeit. Anhaltspunkt: http:// www.geoproxy. geoportal-th.de/geoclient/start_geoproxy.jsp | Umbruch nach mehr als vier Jahren zur Erneuerung möglich | Agrarumwelt- förderung wird angestrebt. |
Die folgende Übersicht liefert Ihnen einen Überblick über die Länderprogramme, die Sie zum Gewässerschutz nutzen können.
Länderprogramme die sich in den Gewässerschutz integrieren lassen1) | |||
---|---|---|---|
Land | Programm | Maßnahme | Ansprechpartner |
Baden-Württemberg | FAKT | Förderbereich F: Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz (z.B. Winterbegrünung) | Untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt |
Bayern | KULAP | Gewässer- und Erosionsschutzstreifen | Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
Brandenburg | Richtlinie Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau | Ackerrandstreifen und ein- und mehrjährige Blühstreifen | Ämter für Landwirtschaft der Landkreise |
Hessen | HALM | C. 3. 3. Gewässer- und Erosionsschutzstreifen | Landratsämter |
Mecklenburg-Vorpommern | Agrarumweltmaßnahme (AUM) | Strukturelemente auf Ackerland: z.B. Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Blühstreifen (einjährig), Blühstreifen (mehrjährig) | Ämter für Landwirtschaft und Umwelt |
Niedersachsen/Bremen | Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) | Blüh- und Schonstreifen: z.B. BS1 Einjährige Blühstreifen, BS2 Mehrjährige Blühstreifen, BS7 Grünstreifen zum Erosions- und Gewässerschutz | Landwirtschaftskammer |
Nordrhein-Westfalen | AUM | Uferrand- oder Erosionsschutzstreifen | Landwirtschaftskammer |
Rheinland-Pfalz | EULLa | Gewässerrandstreifen, Saum- und Bandstrukturen im Ackerbau | Kreisverwaltung |
Saarland | Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) | Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur | Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz |
Sachsen | Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) | Grünstreifen auf Ackerland, Ein- und Mehrjährige Blühflächen (Blühflächen) | Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie |
Sachsen-Anhalt | Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) | Blüh- und Schonstreifen | Ämter für Landwirtschaft, Flurerneuerung und Forsten |
Schleswig-Holstein | Pilotprojekt vom Land SH, dem Naturpark Schlei und dem DVL | Bunte Gewässerränder2) | Naturpark Schlei, Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL) |
Empfehlung für die Gestaltung von funktionalen Gewässerrandstreifen von der Allianz für den Gewässerschutz | Gewässerrandstreifen | Bauernverband Schleswig-Holstein | |
Thüringen | KULAP | Erosionsschutzstreifen, Blühstreifen, Schonstreifen, Ackerrandstreifen | Agrarförderzentren (TLLLR) |
1) kein Anspruch auf Vollständigkeit; 2) nur im Gewässereinzugsgebiet der Schlei | |||
top agrar; Quelle: Ministerien der Länder, eigene Recherche |
Weitere Hinweise zum Thema:
Baden-Württemberg:
Bayern:
Hessen:
Info zum Förderprogramm HALM
Thüringen:
Niedersachsen:
Informationen zum Niedersächsischen Weg https://www.umwelt.niedersachsen.de/
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