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Immer mehr Auflagen am Gewässerrand

Viele Bundesländer machen bereits strenge Vorgaben, aber nur manche zahlen eine Entschädigung.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Bewirtschaftung am Gewässerrand wird zunehmend komplizierter, für Ertragseinbußen gibt es nicht immer einen Ausgleich. Wir geben einen Überblick in Heft 3/2021 top agrar, S. 34

Im folgenden finden Sie die Regelungen der Bundesländer über die Bundesregelungen hinaus! Das heißt, diese gelten zusätzlich, bzw. ersetzen die Bundesregelungen.

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LandBreite (innerorts/ausserorts)VerboteWelche Gewässer?NutzungFinanz. Ausgleich
Baden-Württemberg§ 29 WG5 m/10 m2)auf 5 m Pflügen, Ackerbau, PSM, Dünger.Alle im AWGN markierten. Ohne Gewässer, die nicht von wasserwirtschaftl. Bedeutung sind.Grünland ist einmal jährlich zu mähen bzw. zu beweiden. Blühstreifen, ÖVF und KUP möglich.Agrar-Umweltmaßnahmen, die über Gesetz hinausgehen, sind mögl., Ackerstatus so erhaltbar. Verkauf an Gemeinde möglich.
BayernArt. 21 BayWG, Art. 16 Bay.NatSchG5 m, auf staatl. Flächen 10 m an Gewässern I. u. II. Ordnungauf 5 m Acker- u. Gartenbau. Bei staatl. Flächen inkl. Grünland zusätzlich: Dünger u. PSM auf 10 m.I. und II. Ordnung, sowie alle natürlichen/ naturnahen Gewässer sowie alle jeweils am 1. Juli unter www.umweltatlas. bayern.deangezeigten Gewässer.Auf Grünland Düngung und PSM erlaubt, außer auf staatlichen Flächen. Pflügen nach Pflugregel möglich, anzeigepflichtig.Max. 500 €/ha für die ersten fünf Jahre, 200 €/ha danach. 2020 rückwirkende Zahlung; EU-Ratifizierung dazu läuft noch.
Brandenburg§ 77a BbgWGkeine weitergehenden Abstandsregelungen /Gewässerrandsteifen mit weitergehenden Vorgaben über Bundesregeln hinaus.
Hessen§ 23 HWG5 m/10 m2)auf 4 m Dünger und PSM, ab 1.1.22 pflügenAlle, ausgenommen wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. http:// geoportal.hessen.deAckerbau, Weide- und Schnittnutzung erlaubtAgrar-Umweltprogramm Halm „Gewässer- randstreifen“ nutzbar. Bei kompletter Aufgabe der ldw. Nutzung ab 1.1.2022 Ausgleich.
Niedersachsen§ 58, § 59 NWG10 m (I. Ord.), 5 m (II. Ord.), 3 m (III. Ord.)Dünger und PSM, ab 1.7.2021 bei I. Ord., ab1.7.2022 bei II. und III. Ord.I., II. und III. Ordnung.Ackerbau alle Kulturen erlaubt.Nds. Weg: Fairer Ausgleich, Höhe noch unbekannt. Bei hoher Gewässerdichte geringere Breite des Streifens, mind. 1 m.
Mecklenburg- Vorpommern: keine Regelungen zu einem Gewässerrandstreifen über die bundesrechtlichen Regelungen hinaus.
Nordrhein-Westfalen: Derzeit Novelle des Landeswassergesetzes. Das derzeit geltenden LWG sieht § 31 Abs. 2 LWG ab dem 1.1.2022 ein Verbot für Ackerbau, PSM und Dünger auf einem 5 m Gewässerrandstreifen vor.
Rheinland-Pfalz: § 33 LWG RP: AKTIS Ständig wasserführend und nicht verrohrt für die Umsetzung von § 38 a WHG, gesetzlicher Vorrang von Kooperationsvereinbarungen gegenüber Festsetzung. EULLA-Programm Gewässerrandstreifen.
Saarland§ 56 SWG5 m/10 m2)bis 5 m: Ackerbau, PSM, Dünger, Zäunebis 10 m: Dünger, PSM m. Anwend.- beschränkungenOberirdische GewässerBegrünung, Ökologische Vorrangfläche, Pufferstreifen
Sachsen§ 24 SächWG5 m/10 m2)bis 5 m: PSM, DüngerOberird. Gew., keine wasserwirtschaftl. untergeord.Ackerbau, Grünland
Sachsen-Anhalt§50; 51 WGLSA10 m an Gewässern  I. Ordnung,5 m an Gewässern II. Ordnung
Schleswig-Holstein § 26 LWG5 mAuf 1 m: Pflügen, PSM, DüngerI. u. II. Ordnung, nicht an Gewässern von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung
Thüringen§ 29 ThürWG5 m/10 m2) PSM, Dünger. Ein 5 m Streifen begrünt oder bebuscht ersetzt 10 m-AuflageI u. II. Ordnung, Onlinekarte in Arbeit. Anhaltspunkt: http:// www.geoproxy. geoportal-th.de/geoclient/start_geoproxy.jspUmbruch nach mehr als vier Jahren zur Erneuerung möglichAgrarumwelt- förderung wird angestrebt.

Die folgende Übersicht liefert Ihnen einen Überblick über die Länderprogramme, die Sie zum Gewässerschutz nutzen können.

Länderprogramme die sich in den Gewässerschutz integrieren lassen1) 
LandProgrammMaßnahmeAnsprechpartner
Baden-WürttembergFAKTFörderbereich F: Freiwillige Maßnahmen zum Gewässer- und Erosionsschutz (z.B. Winterbegrünung) Untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt
BayernKULAPGewässer- und ErosionsschutzstreifenÄmter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
BrandenburgRichtlinie Förderung naturbetonter Strukturelemente im AckerbauAckerrandstreifen und ein- und mehrjährige Blühstreifen Ämter für Landwirtschaft der Landkreise
HessenHALMC. 3. 3. Gewässer- und ErosionsschutzstreifenLandratsämter
Mecklenburg-VorpommernAgrarumweltmaßnahme (AUM)Strukturelemente auf Ackerland: z.B. Gewässer- und Erosionsschutzstreifen, Blühstreifen (einjährig), Blühstreifen (mehrjährig) Ämter für Landwirtschaft und Umwelt
Niedersachsen/BremenAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)Blüh- und Schonstreifen: z.B. BS1 Einjährige Blühstreifen, BS2 Mehrjährige Blühstreifen, BS7 Grünstreifen zum Erosions- und GewässerschutzLandwirtschaftskammer
Nordrhein-WestfalenAUMUferrand- oder ErosionsschutzstreifenLandwirtschaftskammer
Rheinland-PfalzEULLaGewässerrandstreifen, Saum- und Bandstrukturen im AckerbauKreisverwaltung
Saarland Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)Integration naturbetonter Strukturelemente der FeldflurMinisterium für Umwelt- und Verbraucherschutz
SachsenAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)Grünstreifen auf Ackerland, Ein-  und Mehrjährige Blühflächen (Blühflächen)Förder- und Fachbildungszentren mit Informations- und Servicestellen des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Sachsen-AnhaltAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)Blüh- und Schonstreifen  Ämter für Landwirtschaft, Flurerneuerung und Forsten
Schleswig-HolsteinPilotprojekt vom Land SH, dem Naturpark Schlei und dem DVLBunte Gewässerränder2)Naturpark Schlei,  Deutscher Verband für Landschaftspflege (DVL)
Empfehlung für die Gestaltung von funktionalen Gewässerrandstreifen von der Allianz für den GewässerschutzGewässerrandstreifenBauernverband Schleswig-Holstein
ThüringenKULAPErosionsschutzstreifen, Blühstreifen, Schonstreifen,  AckerrandstreifenAgrarförderzentren (TLLLR)
1) kein Anspruch auf Vollständigkeit; 2) nur im Gewässereinzugsgebiet der Schlei 
top agrar; Quelle: Ministerien der Länder, eigene Recherche 

Weitere Hinweise zum Thema:

Baden-Württemberg:

Bayern:

Hessen:

Info zum Förderprogramm HALM

Thüringen:

Niedersachsen:

Informationen zum Niedersächsischen Weg https://www.umwelt.niedersachsen.de/

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