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Kreditwiderruf?

Haben Sie zwischen 2010 und 2016 einen Verbraucherkredit z.B. zur Finanzierung Ihres Hauses abgeschlossen, können Sie ihn vermutlich auch jetzt noch widerrufen. Das bringt häufig mehrere Tausend Euro!

Lesezeit: 2 Minuten

Haben Sie zwischen 14.6.2010 und 20.3.2016 einen Verbraucherkredit z. B. zur Finanzierung Ihres Wohnhauses abgeschlossen? Dann ist die Widerrufsbelehrung im Vertrag unzulässig, wenn sie zur Berechnung des Beginns der Widerrufsfrist auf das BGB verweist. Das wurde in fast allen Verträgen getan, so Rechtsanwältin Ingrid Kühnau aus Köln.

Solche Verweise erklärte der EU-Gerichtshof (Az:: C-66/19) für unzulässig. Folge: Sie können Verträge noch widerrufen. Das lohnt oft: Mehrere 1 000 € sind laut Finanztest drin, wenn Sie z. B. einen Vertrag rückabwickeln und für die Restschuld einen neuen Kredit aufnehmen.

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Selbst nach Umschuldung, Tilgung oder sonstiger Abwicklung ist ein Widerruf möglich. Gelingt der, muss die Bank Ihnen gezahlte Zinsen erstatten, während Sie einen womöglich deutlich niedrigeren marktüblichen Zins für die Nutzung des Geldes zahlen. Zudem muss die Bank Ihnen eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten. Laut Finanztest kommen so oft 30 000 € und mehr an Erstattung zusammen. Auch der Widerruf laufender Verträge kann lohnen. Bei einer Restschuld von z. B. 100 000 € und einer Monatsrate von 800 € verringert sich die Restschuld nach 5 Jahren um ca. 12 000 €, wenn Sie den Vertrag widerrufen und ab sofort 1,2 statt 4,5 % Zinsen zahlen.

Aber: Widerrufen Sie nicht bevor die Finanzierung der Restschuld steht. Brauchen Sie dafür einen neuen Kredit, den Ihre Bank verweigert, müssen Sie sich den woanders sichern. Das wird schwierig, sollte Ihre Bank die Sicherheiten nicht herausgeben.

Vergessen Sie auch nicht: Sie sind auch künftig auf ihre Hausbank angewiesen. Einfach einen „harschen“ Widerruf abschicken, ist der falsche Weg. Besser, Sie übergeben ihn im persönlichen Gespräch. Dabei sollten Sie versuchen, sich z. B. auf eine Umschuldung zu günstigeren Konditionen und/oder eine angemessene Entschädigung zu einigen.

Tipp:Lassen Sie vom Anwalt oder z. B. der Verbraucherzentrale Hamburg für 85 € prüfen, ob Sie widerrufen können.

Hier finden Sie einen Mustertext für den Widerruf:

Hier können Sie mit einem Programm eine erste Abschätzung der Erstattung vornehmen:

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