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Scheidung

„Scheidung auf dem Hof“

Die meisten Ehepaare auf den Höfen leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei der Vermögensauseinandersetzung im Falle einer Scheidung erfolgt ein Zugewinnausgleich. Dabei unterliegt die Ermittlung des Zugewinns für landwirtschaftliche Betriebe speziellen Regeln und ist mitunter kompliziert.

Lesezeit: 9 Minuten

Hier finden Sie vier ausführliche Beispiele zur Berechnung des Zugewinns von Ralf Sieker, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Landwirtschaft aus Spenge.

Betrieb 1:

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Ehebeginn 5/1995, Zugewinngemeinschaft, keine Fremdverbindlichkeiten

1/2005: Hof (ca. 12,00 ha, davon 2 ha Grünland, 1,00 ha Wald, 8,3 ha Ackerland, 0,7 ha Hofstelle) von den Eltern mit Altenteilsverpflichtung auf Ehemann übertragen

Eheende: 7/2017, keine Fremdverbindlichkeiten

Betrieb bei Übergabe: Flächen bis auf einzelne extensive Grünlandflächen (ca. 2,0) fremdverpachtet, keine Viehhaltung, Scheune vermietet

Betrieb bei Eheende: identische Bewirtschaftungsverhältnisse, keine Flächenänderungen während der Ehezeit; Altenteilsverpflichtung erloschen, Wiederaufnahme der Eigenbewirtschaftung durch Eigentümer oder Hofnachfolger nicht vorgesehen, BL-Wohnung renoviert, Altenteilerwohnung zu Mietwohnung umgebaut

Schema zur Ermittlung des Zugewinns des Ehemanns:

(a) Ermittlung des Anfangsvermögens:

Stichtag außerlandwirtschaftliches Vermögen = Ehebeginn

(z.B. Bankguthaben, Auto, Lebensversicherung, insges. 50.000,- €)

Stichtag landwirtschaftliches Vermögen = Übertragungszeitpunkt des Hofes

Bewertung des Hofes zum Verkehrswert

(z.B. 2 ha Grünland x 1,50 €/m² = 30.000,- €, 1 ha Wald x 1,00 €/m² = 10.000,- €; 8,3 ha Ackerland x 3,00 €/m² = 249.000,- €, Hofstelle = 200.000,- €; insgesamt = 489.000,- €)

(b) Ermittlung des Endvermögens:

Außerlandwirtschaftliches Vermögen: (70.000,- €)

Bewertung des Hofes zum Verkehrswert:

(z.B. 2 ha Grünland x 1,80 €/m² = 36.000,- €, 1 ha Wald x 1,20 €/m² = 12.000,- €; 8,3 ha Ackerland x 5,00 €/m² = 415.000,- €, Hofstelle = 250.000,- €; insgesamt = 713.000,- €)

(c) Ermittlung des Zugewinns (Endvermögen – indexiertes Anfangsvermögen)

Verbrauchpreisindex (2010 = 100): 5/1995 = 80,4; 1/2005 = 91,4; 7/2017 = 109,3

Ableitung des indexierten Anfangsvermögens:

Außerlandwirtschaftliches Vermögen: 50.000,- € x (109,3/80,4) = 67.973,- €

Landwirtschaftliches Vermögen: 489.000,- € x (109,3/91,4) = 584.767,- €

Indexiertes Anfangsvermögen = 67.973,- € + 584.767,- € = 652.740,- €

Endvermögen Ehemann: 70.000,- € + 713.000,- € = 783.000,- €

Zugewinn Ehemann: (783.000,- € - 652.740,- €) = 130.260,- €

Mögliche rechtliche Spezialprobleme: Berücksichtigung von Altenteilsverpflichtungen und ggf. anfallende latente Einkommenssteuern. Beides ist im gewählten Beispiel nicht zu berücksichtigen.

Betrieb 2:

Ehebeginn 3/1993, Zugewinngemeinschaft, keine Fremdverbindlichkeiten

4/1996: Hof (ca. 16,00 ha, davon 11,50 ha Ackerland, 1,50 ha Grünland, 2,50 ha Wald, 0,50 ha Hofstelle) von Eltern mit Altenteilsverpflichtung auf Ehemann übertragen.

Eheende: 5/2016, Bankdarlehen ca. 100.000,- € für Wohnungsausbau

Betrieb bei Übergabe: Grünland- und Waldflächen extensiv eigenbewirtschaftet, Ackerland fremdverpachtet, keine Viehhaltung, Scheune teilweise vermietet, Betriebsleiter – und Altenteilerwohnung vorhanden

Betrieb bei Eheende: Grünland- und Waldflächen weiterhin extensiv eigenbewirtschaftet,

Flächenänderung: 1,00 ha Ackerfläche 2005 verkauft, 2,00 ha Grünland + 0,50 ha Wald 2006 zugekauft; Gesamtfläche jetzt ca. 17,50 ha

Wohnung für Sohn wurde ausgebaut, Betriebsleiterwohnung renoviert; Sohn beabsichtigt Wiederaufnahme der Eigenbewirtschaftung im Nebenerwerb nach Auslaufen der Pachtverträge in ca. 1,5 Jahren (Spezialkulturen, Kenntnisse und Betriebskonzept)

Photovoltaikanlage 2010 auf Scheunendach errichtet, Altenteilsverpflichtung für Mutter des Betriebsleiters noch bestehend.

Unter den vorliegenden Voraussetzungen erfolgt die Wertermittlung des landwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 1376(4) BGB mit dem Ertragswert gemäß § 2049 BGB!

Im folgenden Beispiel wird der Ertragswert mittels einer Deckungsbeitragsrechnung überschlägig abgeleitet.

Schema zur Ermittlung des Zugewinns des Ehemannes:

(a) Ermittlung des Anfangsvermögens:

Stichtag außerlandwirtschaftliches Vermögen = Ehebeginn

(z.B. Bankguthaben, Auto, Lebensversicherung, insges. 50.000,- €)

Stichtag landwirtschaftliches Vermögen = Übertragungszeitpunkt des Hofes

Bewertung des Hofes zum Ertragswert:
Gesamtdeckungsbeitrag: Pachterträge 11,50 ha Ackerland, Deckungsbeiträge 1,50 ha Grünland und 2,50 ha Wald zusammen9.000,- DM
Sonstige betriebliche Erträge:
Nettomietwerte Betriebsleiter- und Altenteilerwohnung15.000,- DM
Mieterträge Scheune2.000,- DM
Insgesamt26.000,- DM
Festkosten*:
Insgesamt- 12.000,- DM
Roheinkommen14.000,- DM
Lohnansatz Betriebsleiter- 2.000,- DM
Reinertrag des Betriebes12.000,- DM
Ertragswert (Reinertrag x 25)= 300.000,- DM
= 153.000,- DM
*Positionen: Abschreibung und Unterhaltung Wirtschaftsgebäude u. baul. Anlagen, Abschreibung und Unterhaltung Maschinen und Betriebsvorrichtungen, Betriebsversicherungen, betriebliche Steuern und Abgaben, Berufsgenossenschaft, Aufwand PKW, nicht zuteilbare Kosten für Unterhaltung, Maschinen, Energie etc., sonstiger allgemeiner Betriebsaufwand

(b) Ermittlung des Endvermögens:

Außerlandwirtschaftliches Vermögen: 70.000,- €

Wert der Photovoltaikanlage (wird als nicht mit dem landw. Betrieb verbundener Gewerbebetrieb separat mit dem Verkehrswert angesetzt) + 50.000,- €

Bewertung des Hofes zum Ertragswert:(einschließlich der zugekauften Fläche, die als sog. Surrogationserwerb in den Ertragswert einbezogen wird)
Gesamtdeckungsbeitrag: Pachterträge 10,50 ha Ackerland, Deckungsbeiträge 3,50 ha Grünland und 3,00 ha Wald zusammen8.000,- €
Sonstige betriebliche Erträge:
Nettomietwerte Betriebsleiter-, Altenteiler- und ausgebauter Wohnung14.000,- €
Mieterträge Scheune1.500,- €
Insgesamt23.500,- €
Festkosten*1:
Insgesamt- 10.000,- €
Jährliche Zinskosten für betriebliche Schulden *2- 2.000,- €
Roheinkommen11.500,- €
Lohnansatz Betriebsleiter- 1.700,- €
Reinertrag des Betriebes9.800,- €
Ertragswert (Reinertrag x 25)= 245.000,- €
*1 Positionen: Abschreibung und Unterhaltung Wirtschaftsgebäude u. baul. Anlagen, Abschreibung und Unterhaltung Maschinen und Betriebsvorrichtungen, Betriebsversicherungen, betriebliche Steuern und Abgaben, Berufsgenossenschaft, Aufwand PKW, nicht zuteilbare Kosten für Unterhaltung, Maschinen, Energie etc., sonstiger allgemeiner Betriebsaufwand*2 BGH Urteil v. 13.04.2016, XII ZB 578/14)

(c) Ermittlung des Zugewinns (Endvermögen – indexiertes Anfangsvermögen)

Verbrauchpreisindex (2010 = 100): 3/1993 = 76,6; 4/1996 = 81,5; 5/2016 = 107,2

Ableitung des indexierten Anfangsvermögens:

Außerlandwirtschaftliches Vermögen: 50.000,- € x (107,2/76,6) = 69.974,- €

Landwirtschaftliches Vermögen: 153.388,- € x (107,2/81,5) = 201.757,- €

Indexiertes Anfangsvermögen = 69.974,- € + 201.757,- € = 271.731,- €

Endvermögen Ehemann: 70.000,- € + 50.000,- € + 245.000 = 365.000,- €

Zugewinn Ehemann: (365.000,- € - 271.731,- €) = 93.269,- €

Mögliche rechtliche Spezialprobleme: Berücksichtigung von Altenteilsverpflichtungen (Im gewählten Beispiel an beiden Stichtagen nicht zu berücksichtigen.

Einbezug von vermieteten Wirtschaftsgebäuden in den Ertragswert (hier einbezogen, da nicht vom Betrieb trennbar)

Einbezug von zugekauften Flächen in den Ertragswert, da enger zeitlicher Zusammenhang und jeweils Flächen mit rein landwirtschaftlicher Nutzungserwartung (Surrogationserwerb = Ausnahmefall, vgl. Urteil des BGH vom 06.02.1991-XII ZR 59/90). Sonst ggf. separater Ansatz mit dem Verkehrswert.

Betrieb 3: (Betrieb 1 aus top agrar 4/2019, Seite 60)

Ehebeginn 5/2009, Zugewinngemeinschaft, keine Fremdverbindlichkeiten, Eigentümerin Ehefrau

Betrieb bei Ehebeginn: Vollerwerbsbetrieb, ca. 50,00 ha Eigentum, davon 4,50 ha Ackerland, 35,00 ha Grünland, 10,00 ha Wald, 0,50 ha Hofstelle), ca. 20 ha Pachtflächen (5,00 ha Ackerland, 15,00 ha Grünland, 10 Jahre Restlaufzeit), Boxenlaufstall mit 45 Plätzen + Nachzucht

Eheende 7/2017

Betrieb bei Eheende: Pachtflächenanteil auf 40 ha erhöht (10,00 ha Ackerland, 30 ha Grünland, davon 20 ha Restlaufzeit 5 Jahre, 20 ha Restlaufzeit 10 Jahre

2012: Stallerweiterung auf 75 Plätze + Nachzucht , Photovoltaikanlage auf Stalldach errichtet Bankdarlehen bei Eheende 250.000,- €, davon entfallen 50.000,- € auf die Photovoltaikanlage

Unter den vorliegenden Voraussetzungen erfolgt die Wertermittlung des landwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 1376(4) BGB mit dem Ertragswert gemäß § 2049 BGB! Da lückenlose Buchführungsunterlagen zur Verfügung stehen erfolgt die Wertermittlung mittels Ertrags-/Aufwandsrechnung (ggf. Mehrjahresdurchschnitt und Bereinigung um aperiodische bzw. außergewöhnliche Elemente).

Die Photovoltaikanlage (überwiegend Einspeisung ins öffentliche Netz) wird als separater gewerblicher Betrieb mit dem Verkehrswert bewertet. Die Zinskosten für betriebliche Schulden werden im Ertragswert berücksichtigt. Der auf die Photovoltaikanlage entfallende Anteil wird mit dem Nominalwert berücksichtigt.

Die Pachtflächen sind nicht Bestandteil des privilegierten Betriebsvermögens. Nach h.M. beinhaltet das Nutzungsrecht einen Vermögenswert, der bei erb- und familienrechtlichen Auseinandersetzungen zu berücksichtigen ist. Im Hinblick auf unterschiedliche Pachtzeiträume wird hier der auf die Pachtflächen entfallende Reinertragsanteil entsprechende der Laufzeit der Pachtverhältnisse kapitalisiert und dem Ertragswert hinzugerechnet.

Schema zur Ermittlung des Zugewinns der Ehefrau:

(a) Ermittlung des Anfangsvermögens:

Bewertung des Hofes zum Ertragswert:
Gewinn des Unternehmens(einschl. Wohnungswert BL-Wohnung)+ 45.000,- €
+ Fremdzinsen0,- €
+ Pachten und Mieten+ 7.500,- €
- Lohnansatz Unternehmer u. nicht entlohnte fam. AK- 30.000,- €
Reinertrag des Betriebes= 22.500,- €
Ertragswert (Reinertrag x 25)= 562.500,- €
+ Reinertragsanteil der Pachtflächen*2.250,- € x 8,11= 18.248,- €
Ertragswert insgesamt(562.500,- € + 18.248,- €)= 580.748,- €
*5 ha Ackerland x 150,00 €/ha + 15 ha Grünland x 100,- €/ha = 2.250,- €/Jahr; kapitalisiert auf 10 J., Restpachtdauer, Zinssatz 4 %, Faktor 8,11

(b) Ermittlung des Endvermögens:

Bewertung des Hofes zum Ertragswert:
Gewinn des Unternehmens (einschl. Wohnungswert BL-Wohnung)+ 50.000,- €
+ Fremdzinsenentfällt!
+ Pachten und Mieten+ 17.000,- €
- Lohnansatz Unternehmer u. nicht entlohnte fam. AK- 37.000,- €
Reinertrag des Betriebes= 30.000,- €
Ertragswert (Reinertrag x 25)= 750.000,- €
+ Reinertragsanteil der Pachtflächen
2.250,- € x 8,11 *12.250,- € x 4,46 *2= 18.248,- €= 10.035,- €
Ertragswert insgesamt(800.000,- € + 18.248,- € + 10.035)= 778.283,- €
Verkehrswert der Photovoltaikanlage= 70.000,-€
*1) 5 ha Ackerland x 150,00 €/ha + 15 ha Grünland x 100,- €/ha = 2.250,- €/Jahr; kapitalisiert auf 10 J., Restpachtdauer, Zinssatz 4 %, Faktor 8,11*2) 5 ha Ackerland x 150,00 €/ha + 15 ha Grünland x 100,- €/ha = 2.250,- €/Jahr; kapitalisiert auf 5 J., Restpachtdauer, Zinssatz 4 %, Faktor 4,46

(c) Ermittlung des Zugewinns (Endvermögen – indexiertes Anfangsvermögen)

Verbrauchpreisindex (2010 = 100): 5/2009 = 98,7; 7/2017 = 109,4

Ableitung des indexierten Anfangsvermögens des Ehemanns:

Landwirtschaftliches Vermögen: 580.748,- € x (109,4/98,7) = 643.706,- €

(hier = Indexiertes Anfangsvermögen)

Endvermögen Ehefrau: 778.283,- € + 70.000 € - 50.000 € (Nominalwert Fremdverb. Photovoltaikanlage) = 798.283,- €

Zugewinn Ehefrau: (798.283,- € - 580.748,- €) = 217.535,- €

Betrieb 4: (Betrieb 2 aus top agrar 4/2019, Seite 60)

Ehebeginn 1/2000, Zugewinngemeinschaft, keine Fremdverbindlichkeiten, Eigentümer Ehemann

Betrieb bei Ehebeginn: Vollerwerbsbetrieb, ca. 40,00 ha Eigentum, davon 38,5 ha Ackerland, davon 1,00 ha Bauerwartungsland, 1,00 ha Wald, 10,00 ha Wald, 0,50 ha Hofstelle), ca. 10 ha Pachtflächen (Ackerland mit 3 Jahren Restlaufzeit), 400 Mastplätze, 60 Sauen

Eheende 1/2017

Betrieb bei Eheende: Pachtflächenanteil auf 50 ha erhöht (Ackerland mit 7 Jahren Restlaufzeit), Bauerwartungsland 2005 verkauft, 2006 Neubau 1500 Mastplätze + Photovoltaikanlage,

Bankdarlehen bei Eheende 500.000,- €, davon entfallen 80.000,- € auf die Photovoltaikanlage

Unter den vorliegenden Voraussetzungen erfolgt die Wertermittlung des landwirtschaftlichen Betriebes gemäß § 1376(4) BGB mit dem Ertragswert gemäß § 2049 BGB! Da lückenlose Buchführungsunterlagen zur Verfügung stehen erfolgt die Wertermittlung mittels Ertrags-/Aufwandsrechnung (ggf. Mehrjahresdurchschnitt und Bereinigung um aperiodische bzw. außergewöhnliche Elemente).

Im Anfangsvermögen wird das Bauerwartungsland separat mit dem Verkehrswert angesetzt. Im Endvermögen wird die Photovoltaikanlage (überwiegend Einspeisung ins öffentliche Netz) als separater gewerblicher Betrieb mit dem Verkehrswert angesetzt. Die Zinskosten für betriebliche Schulden werden im Ertragswert berücksichtigt. Der auf die Photovoltaikanlage entfallende Anteil wird mit dem Nominalwert berücksichtigt.

(Ggf. kann dieses Beispiel noch um eine Biogasanlage oder Beteiligungen an Gesellschaften angereichert werden. Diese sind i.d.R. ebenfalls separat mit dem Verkehrswert anzusetzen).

Schema zur Ermittlung des Zugewinns der Ehefrau:

(a) Ermittlung des Anfangsvermögens:

Bewertung des Hofes zum Ertragswert:
Gewinn des Unternehmens (einschl. Wohnungswert BL-Wohnung)+ 40.000,- €
+ Fremdzinsen0,- €
+ Pachten und Mieten+ 5.000,- €
- Lohnansatz Unternehmer u. nicht entlohnte fam. AK- 30.000,- €
Reinertrag des Betriebes= 15.000,- €
Ertragswert (Reinertrag x 25)= 375.000,- €
+ Reinertragsanteil der Pachtflächen1.800,- € x 4,68*= 8.424,- €
Ertragswert insgesamt (375.000,- € + 8.424,- €)= 383.424,- €
Verkehrswert des Bauerwartungslandes= 300.000,- €
*10 ha Ackerland x 180,00 €/ha = 1.800,- €/Jahr; kapitalisiert auf 3 J., Restpachtdauer, Zinssatz 4 %, Faktor 4,68

(b) Ermittlung des Endvermögens:

Bewertung des Hofes zum Ertragswert:
Gewinn des Unternehmens (einschl. Wohnungswert BL-Wohnung)+ 60.000,- €
+ Fremdzinsenentfällt!
+ Pachten und Mieten+ 35.000,- €
- Lohnansatz Unternehmer u. nicht entlohnte fam. AK- 45.000,- €
Reinertrag des Betriebes= 50.000,- €
Ertragswert (Reinertrag x 25)= 1.250.000,- €
+ Reinertragsanteil der Pachtflächen*9.000,- € x 6,00= 54.000,- €
Ertragswert insgesamt(1.500.000,- € + 54.000,- €)= 1.304.000,- €
Verkehrswert der Photovoltaikanlage= 120.000,- €
* 50 ha Ackerland x 180,00 €/ha = 9000,- €/Jahr; kapitalisiert auf 7 J., Restpachtdauer, Zinssatz 4 %, Faktor 6,00

(c) Ermittlung des Zugewinns (Endvermögen – indexiertes Anfangsvermögen)

Verbrauchpreisindex (2010 = 100): 1/2000 = 85,2; 1/2017 = 108,1

Ableitung des indexierten Anfangsvermögens des Ehemanns:

Anfangsvermögen: Landwirtschaftliches und Vermögen + Bauerwartungsland:

683.424,- € x (108,1/85,2) = 867.114,- €

Endvermögen Ehemann: 1.304.000,- € + 120.000 € - 80.000 € (Nominalwert Fremdverb. Photovoltaikanlage) = 1.344.000,- €

Zugewinn Ehemann: (1.344.000,- € - 867.117,- €) = 476.883,- €

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