Die Düngeregeln schreiben vor, für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit eine Düngebedarfsermittlung (DBE) nach vorgegebenen Kriterien durchzuführen. Das Ergebnis ist bei Phosphat eine Empfehlung, bei Stickstoff ein gesetzlich festgelegter Maximalrahmen.
So funktioniert’s im Ackerbau
Um die DBE für Ackerfrüchte erstellen zu können, benötigt man die Bedarfswerte der Kulturen sowie die Zu- und Abschläge. Nachfolgend haben wir alle Tabellenwerte, die Sie laut DüV dafür benötigen, zusammengestellt und beispielhaft den Düngebedarf eines B-Weizens errechnet:
Tabelle 1: So berechnen Sie Ihren N-Düngebedarf (Beispiel für B-Weizen)
Betriebsinformationen
Schlag bzw. Bewirtschaffungseinheit
Ertragsniveau (3-jähriger Durchschnitt, dt/ha)
N-Bedarfswert (kg N/ha)
Zu- oder Abschlag (Ertragsdifferenz, kg N/ha)
Abschlag (Nmin-Probe bzw. Richtwert, kg N/ha)
Abschlag (Standort/Humus, kg N/ha)
Abschlag (organische Düngung der Vorjahre, kg N/ha)
Abschlag (Vorfrucht bzw. Zwischenfrucht, kg N/ha)
N-Düngebedarf in der Vegetation (kg N/ha)
Ø-Ertrag Ihres Schlages
laut DüV bei 80 dt/ha Ø-Ertrag (Tab. 2)
siehe Tab. 3
siehe Tab. 4
siehe Tab. 5
§ 4 (1) Punkt 5 (DüV)
siehe Tab. 6
Summe Berechnung
Am Hof
90
230
10
-43
-20
-10
-10
157
top agrar; Quelle: DüV
Für die Berechnung des N-Bedarfs müssen Sie zuerst das Ertragsniveau ermitteln. Im Beispiel sind das 90 dt/ha. Laut DüV werden dafür 230 kg N/ha benötigt. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Zu- und Abschläge beträgt der N-Düngedarf 157 kg/ha.
Tabelle 2: N-Bedarfswerte für wichtige Ackerkulturen¹
Kultur
Ertragsniveau in dt/ha
N-Bedarfswert in kg N/ha
Winterraps
40
200
Winterweizen A, B
80
230
Winterweizen C
80
210
Winterweizen E
80
260
Hartweizen
55
200
Wintergerste
70
180
Winterroggen
70
170
Wintertriticale
70
190
Sommergerste
50
140
Hafer
55
130
Körnermais
90
200
Silomais
450
200
Zuckerrübe
650
170
Kartoffel
450
180
Frühkartoffel
400
220
Sonnenblume
30
120
Öllein
20
100
1) abhängig vom Ertragsniveautop agrar; Quelle: DüV
Je nach Ertragsniveau dürfen unterschiedlich hohe Stickstoffmengen gedüngt werden.
Tabelle 3: Zu- und Abschläge nach Ertrag
Kultur
Ertragsdifferenz, dt/ha
Höchstzuschlägebeihöheren Erträgen in kg N/ha je Einheit (nach Spalte 2)
Mindestabschläge bei niedrigeren Erträgen in kg N/ha je Einheit (nach Spalte 2)
Raps
5
10
15
Getreide und Körnermais
10
10
15
Silomais
50
10
15
Zuckerrüben
100
10
15
Kartoffeln
50
10
10
top agrar; Quelle: DüV
Liegt der Ertrag z. B. bei Getreide im Schnitt der letzten drei Jahre um 10 dt je ha höher, darf man maximal 10 kg N/ha zusätzlich düngen.
Tabelle 4: Richtwerte für Nmin in NRW (Beispiel) ¹
Boden
Kultur
Vorfrucht
0 – 30
30 – 60
60 – 90
0 – 90
leichter Boden (S, lS, sU) ²
W-Weizen
alle
8
8
11
27
W- Triticale
W-Gerste
alle
7
5
7
19
W-Roggen
alle
8
4
4
16
Kartoffeln
alle
14
13
10
37
Mais
alle
12
8
7
27
S-Getreide
alle
14
8
21
43
leichter Boden (S, lS, sU) + mittlerer Boden ²
W-Raps
alle
10
7
3
21
mittlerer Boden (ssl, lU, sL, uL, L)
W-Weizen
Halmfrucht
10
12
16
38
W-Weizen
Blattfrucht
12
15
16
43
W-Triticale
Halmfrucht
11
10
21
42
W-Triticale
Blattfrucht
11
10
28
49
W-Gerste
Halmfrucht
9
10
10
29
W-Gerste
Blattfrucht
12
11
18
41
W-Roggen
alle
7
12
18
37
Rüben
Halm- u. Blattfrucht
20
28
12
60
Rüben
Zwischenfrucht
27
18
8
53
Kartoffeln
Halm- u. Blattfrucht
15
20
15
50
Kartoffeln
Zwischenfrucht
17
14
2
33
Mais
Halm- u. Blattfrucht
20
19
15
54
Mais
Zwischenfrucht
14
16
7
38
S-Getreide
alle
20
23
10
53
schwerer Boden (utL, tL, T) ²
W-Weizen
alle
14
22
19
55
W-Gerste
alle
11
16
10
37
W-Raps
alle
13
11
6
30
¹ Angaben der Bodenprobentiefen in cm
² Für alle unter den Kategorien leichter und schwerer Boden nicht aufgeführten Kulturen wird der Nmin-Wert der Kategorie mittlerer Boden zugeordnet
top agrar; Quelle: DüV
Bei den Nmin-Werten haben Sie die Wahl: Entweder ziehen Sie die aktuellen Werte der zuständigen Stelle heran – hier ein Beispiel aus Nordrhein-Westfalen – oder Sie rechnen mit „neuen“ Nmin-Werten eigener Bodenproben. Die Werte sind auf eine Bewirtschaftungseinheit übertragbar.
Tabelle 5: Abschläge abhängig vom Humus
Boden
Korrekturwert
Humusgehalt in %
Mindestabschlag in kg N/ha
größer 4,0 (humos)
20
top agrar; Quelle: DüV
Liegt der Humusgehalt über 4 %, ist ein Abschlag von 20 kg N/ha vorzunehmen.
Tabelle 6: Abschläge abhängig von Vor- und Zwischenfrüchten
Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres)
Mindestabschlag in kg N/ha
Grünland, Dauerbrache, Luzerne, Klee, Kleegras, Rotationsbrache mit Leguminosen
20
Rotationsbrache ohne Leguminosen, Zuckerrüben ohne Blattbergung
10
Raps, Körnerleguminosen, Kohlgemüse
10
Feldgras
10
Getreide (mit und ohne Stroh), Silomais, Körnermais, Kartoffel, Gemüse ohne Kohlarten
0
Zwischenfrucht
Nichtleguminosen, abgefroren
0
Nichtleguminosen, nicht abgefroren
– im Frühjahr eingearbeitet
20
– im Herbst eingearbeitet
0
Leguminosen, abgefroren
10
Leguminosen, nicht abgefroren
– im Frühjahr eingearbeitet
40
– im Herbst eingearbeitet
10
Futterleguminosen mit Nutzung
10
andere Zwischenfrüchte mit Nutzung
0
top agrar; Quelle: DüV
Der Mindestabschlag bei Stickstoff hängt von der angebauten Vor- und Zwischenfrucht ab.
Vorgehensweise für Grünland
Im Unterschied zum Ackerbau berücksichtigt die DüV beim Grünland neben der Ertragserwartung auch den Rohproteingehalt. Nachfolgend stellen wir vor, wie Sie bei der Erstellung der DBE für Grünland vorgehen. Zudem haben wir für Sie alle Tabellen aus der DüV zusammengestellt, die Sie dafür benötigen.
DBE je nach Nutzung (Beispiele)
Nutzung
2 Schnitte, Hochmoor
3 Schnitte, Niedermoor
4 Schnitte, Sand
5 Schnitte
Ertragsniveau, dt TM/ha
55
80
90
110
Rohproteingehalt, RP % i.T.
11,4
15
17
17,5
Stickstoffbedarfswert, kg N/ha
100
190
245
310
Betriebliche Korrekturen (kg N/ha)
Korrektur für Ertrag 1)
0
0
0
0
Korrektur für Rohprotein 2)
0
0
0
0
N aus Bodenvorrat 3)
50
80
10
0
N aus Leguminosen 4)
0
0
20
20
N aus org. Düngung Vorjahr 5)
15
15
15
15
= N-Düngebedarf
35
95
200
275
1) je 10 dt/ha Ertragsdifferenz zwischen Vergleichswert und 3-jährigem Mittel gelten Zu-/Abschläge 2) Zu-/Abschläge je 1% Differenz beim Rohproteingehalt; 3) Abschläge je nach Boden 4) Bei 5 bis 10 % Leguminosen gelten Abschläge in Höhe von 20 kg N/ha, bei bis zu 20 % Leguminosen von 40 kg N/ha, darüber hinaus von 60 kg N/ha (in diesem Beispiel liegt der Leguminosenanteil zwischen 5 und 10 %) 5) Abschlag von 10 % der organischen Düngung des Vorjahres, im Beispiel wurden im Vorjahr 150 kg Gesamt-N über Wirtschaftsdünger gegeben.top agrar; Quelle: LWK Niedersachsen
Für jeden Standort ist eine DBE mit jeweiligen Zu- und Abschlägen durchzuführen.