Pflanzenschutz

So kontrollieren Sie Unkräuter in Mais

Für den Wirkstoff Terbuthylazin gelten ab dieser Saison Einsatzbeschränkungen. Passen Sie nun Ihre Strategie an.

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Mais hat wegen seiner langsamen Jugendentwicklung nur eine sehr geringe Konkurrenzkraft gegenüber Unkräutern. Daher ist eine frühzeitige und effektive Herbizidmaßnahme in Mais für die Ertragsbildung absolut wichtig. Allerdings ändern sich in dieser Saison im Vergleich zum Vorjahr die Rahmenbedingungen dafür.

NEUE AUFLAGE FÜR TBA-PRODUKTE

Neben den bisher eingeführten Wirkstoffbegrenzungen in Wasserschutzgebieten und Wirkstoffverlusten infolge der Pflanzenschutzmittelanwendungsverordnung und -zulassung bzw. regionaler Resistenz, kommt nun noch Folgendes hinzu: Für den Wirkstoff Terbuthylazin (kurz TBA) gilt jetzt auch die neue Anwendungsbestimmung NG 362. Die Bestimmung besagt, dass man ein TBA-haltiges Pflanzenschutzmittel nur einmal innerhalb eines Dreijahreszeitraums auf derselben Flächen (mit maximal 850 g/ha TBA) einsetzen darf. Dabei gelten die drei Jahre auch rückwirkend! Wer also bereits in 2020 bzw. 2021 auf einer Fläche TBA angewendet hat, darf den Wirkstoff auf dieser Fläche in 2022 nicht mehr verwenden. Besonders betroffen von der neuen Anwendungsbestimmung sind Flächen, auf denen Mais in Selbstfolge oder in sehr engen Fruchtfolgen steht.

Welche Präparate den Wirkstoff enthalten (und welche nicht), was die Herbizide gegen die verschiedenen Unkräuter bzw. -gräser leisten, was sie kosten und welche Auflagen beim Einsatz zu beachten sind, entnehmen Sie der Übersicht: