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Stromtrassen: Was bringt das neue Gesetz?

Der Bund will den Ausbau der Stromtrassen beschleunigen.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bund will den Ausbau der Stromtrassen beschleunigen. Es gibt zwar mehr Geld für die Betroffenen, die Erdkabelbetroffenen finden die Entschädigung aber unfair.

Wie läuft der Genehmigungsprozess für eine Stromtrasse?

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Hemmschuh für den schleppenden Ausbau sind auch die langwierigen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Deshalb hat der Bund für Projekte, die über Ländergrenzen hinweggehen, im Jahr 2011 die Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur „erfundenen“. Danach wird zunächst ein Trassenkorridor auf 500 bis 1000 m Breite gesucht und mit der ungeliebten Veränderungssperre belegt – also keine Bebaubarkeit, Nutzungsänderung etc.. Die Veränderungssperre, die für den Trassenkorridor gilt, wird in der örtlichen Tageszeitung veröffentlicht.

Für alle Leitungen ist das Planfeststellungsverfahren der letzte Planungsschritt. Dabei legen die Behörden in Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange die konkreten Maststandorte und -höhen, Erdkabelabschnitte, Zuwegung, Konverterstandorte und sonstige Nebenanlagen fest. Bis zum Planfeststellungsbeschluss, quasi der Baugenehmigung, vergehen oft Jahre.

Wie kann man sich einbringen?

  • Alle Betroffene, Interessierte und die Träger öffentlicher Belange können in der „Antragskonferenz“ Einwände äußern. Die Bundesnetzagentur legt dann fest, welches Gebiet untersucht wird und welche Unterlagen, wie z. B. Umweltprüfungen, die Netzbetreiber vorlegen müssen. Wichtig für Betroffene: Einwände zum Trassenverlauf müssen Sie innerhalb einer im Beteiligungsverfahren genannten Frist schriftlich abgeben!
  • Beim anschließenden Erörterungstermin darf nur noch mitreden, wer vorher rechtzeitig Einwände erhoben hat. Spätestens sechs Monate danach beschließt die Bundesnetzagentur endgültig die Lage des Trassenkorridors, in dem die Stromleitung verlaufen muss.

Parallel zum gesetzlichen Ablauf planen die Netzbetreiber freiwillige Dialogverfahren, Trassenwerkstätten und Info-Veranstaltungen.

Am wichtigsten bei allen Projekten ist: Bleiben Sie von Anfang an dran – die Zeit ist knapp! Außerdem gilt für alle: Nutzen Sie das Planfeststellungsverfahren! Das ist für Betroffene die letzte Chance, Einwendungen gegen die Leitungstrasse und Vorschläge zu Alternativen vorzubringen: In späteren Klageverfahren dürfen Sie sich nur auf die hier angeführten Gründe berufen. Die Fristen gibt die Planfeststellungsbehörde bekannt, je nach Leitungsprojekt die Landesbehörden bzw. die Bundesnetzagentur.

Wenn die Trassenkorridore Sie betreffen: Kommen Sie zur Antragskonferenz, tragen Sie Ihre Einwendungen fristgerecht schriftlich vor und nehmen Sie an dem Erörterungstermin teil. Bei Einwendungen sollten Sie genau Ihre Rechte bezeichnen und die planbetroffenen Grundstücke benennen. Liegen Flächen in der Veränderungssperre, prüfen Sie, ob Sie diese fristgerecht anfechten oder einen besonderen Aufhebungsantrag stellen.

Wer sich bis zuletzt wehren will, kann am Ende gegen den Planfeststellungsbeschluss beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage erheben.

Mehr dazu lesen Sie in den Beiträgen:

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