Auch 2022 gibt es für Frührentner verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten. In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die Hinzuverdienstgrenze für 2022 bei 46060 €/Jahr statt 6300 € pro Jahr. Für Frührentner der Alterskasse fällt die Zuverdienstgrenze für 2022 ganz weg. Für Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten gelten diese Hinzuverdienstmöglichkeiten nicht.
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Auch 2022 gibt es für Frührentner verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten. In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die Hinzuverdienstgrenze für 2022 bei 46060 €/Jahr statt 6300 € pro Jahr. Für Frührentner der Alterskasse fällt die Zuverdienstgrenze für 2022 ganz weg. Für Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten gelten diese Hinzuverdienstmöglichkeiten nicht.