Wir müssen Gülle abgeben, da wir über die Grenze von 170 kg Stickstoff (N)/ha kommen. Wegen der hohen Düngerpreise würden wir auf unserem Grünland gerne noch mehr N über die Gülle düngen. Ist das in Ausnahmen zulässig?
Wir müssen Gülle abgeben, da wir über die Grenze von 170 kg Stickstoff (N)/ha kommen. Wegen der hohen Düngerpreise würden wir auf unserem Grünland gerne noch mehr N über die Gülle düngen. Ist das in Ausnahmen zulässig?
Leider gibt es für Deutschland derzeit keine Möglichkeit, die Obergrenze für N aus tierischer Herkunft heraufzusetzen. Die EG-Nitratrichtlinie sieht zwar eine Ausnahmeregel für die Mitgliedsstaaten vor. Demnach dürfen diese unter Wahrung der Gewässerschutzziele auch höhere N-Mengen aus tierischen Wirtschaftsdüngern zulassen. Das muss der EU-Nitratausschuss, bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, befürworten und die EU-Kommission die Ausnahmen genehmigen. Eine Ausnahmeregelung für Deutschland setzt aber voraus, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Verstößen gegen die EG-Nitratrichtlinie abschließt. Sollte Deutschland dann einen Antrag stellen und die EU-Kommission diesen genehmigen, trägt die neue Düngeverordnung dem Rechnung. Demnach könnten Betriebe jährlich bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle eine höhere Hektarobergrenze für N tierischer Herkunft beantragen. Grundsätzlich stellt die EU-Kommission Anforderungen an die Ausnahme, welche die Betriebe einhalten müssen. So erlaubte eine frühere Ausnahme bis 2013 unter bestimmten Bedingungen das Aufbringen von 230 kg N/ha aus tierischer Herkunft auf Grünland und Feldgras.
Dr. Jörn Krämer, WLV, Münster
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Wir müssen Gülle abgeben, da wir über die Grenze von 170 kg Stickstoff (N)/ha kommen. Wegen der hohen Düngerpreise würden wir auf unserem Grünland gerne noch mehr N über die Gülle düngen. Ist das in Ausnahmen zulässig?
Wir müssen Gülle abgeben, da wir über die Grenze von 170 kg Stickstoff (N)/ha kommen. Wegen der hohen Düngerpreise würden wir auf unserem Grünland gerne noch mehr N über die Gülle düngen. Ist das in Ausnahmen zulässig?
Leider gibt es für Deutschland derzeit keine Möglichkeit, die Obergrenze für N aus tierischer Herkunft heraufzusetzen. Die EG-Nitratrichtlinie sieht zwar eine Ausnahmeregel für die Mitgliedsstaaten vor. Demnach dürfen diese unter Wahrung der Gewässerschutzziele auch höhere N-Mengen aus tierischen Wirtschaftsdüngern zulassen. Das muss der EU-Nitratausschuss, bestehend aus Vertretern der Mitgliedstaaten, befürworten und die EU-Kommission die Ausnahmen genehmigen. Eine Ausnahmeregelung für Deutschland setzt aber voraus, dass die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Verstößen gegen die EG-Nitratrichtlinie abschließt. Sollte Deutschland dann einen Antrag stellen und die EU-Kommission diesen genehmigen, trägt die neue Düngeverordnung dem Rechnung. Demnach könnten Betriebe jährlich bei der nach Landesrecht zuständigen Stelle eine höhere Hektarobergrenze für N tierischer Herkunft beantragen. Grundsätzlich stellt die EU-Kommission Anforderungen an die Ausnahme, welche die Betriebe einhalten müssen. So erlaubte eine frühere Ausnahme bis 2013 unter bestimmten Bedingungen das Aufbringen von 230 kg N/ha aus tierischer Herkunft auf Grünland und Feldgras.