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ITW Rind: Das ist der Plan

Lesezeit: 7 Minuten

Auch Rinderhalter können jetzt an der ITW teilnehmen. Für Bullen, Ochsen und Färsen gibt es zum Start 10,7 ct/kg Schlachtgewicht. Die Kälbermäster verhandeln ihre Preise selbst.

Nach langen Verhandlungen ist es jetzt amtlich: Die Initiative Tierwohl (ITW) gibt es auch für Rinder. Ziel ist, sowohl das Tierwohl in der Rinderhaltung weiterzuentwickeln, als auch das Fleisch besser am Markt platzieren zu können. Das Konzept soll auch Schlachtkühe einbeziehen, für die es ebenfalls einen Zuschlag gibt. Die Milch läuft in Abstimmung mit den Molkereien über andere Tierwohlprogramme wie zum Beispiel QM+ (siehe „Das Für und Wider von QM+, S. R6).

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Bisher gab es kaum ein Programm, mit dem Rindfleischprodukte in die Haltungsform 2 des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) eingeordnet werden konnten. „Das Konzept beruht auf dem Gedanken, dass diejenigen Landwirte eine höhere Entlohnung erhalten, die in puncto Tierwohl mehr Kriterien umsetzen, als der Gesetzgeber fordert oder die gute fachliche Praxis vorsieht“, sagt Henrik Wiedenroth, Referent beim Deutschen Bauernverband. Für zwei verschiedene Haltungsformen brauche es zwei verschiedene Preise.

Bis zu 12,83 ct/kg

ITW Rind-zertifizierte Betriebe bekommen für die Tierwohlmaßnahmen einen festen Preiszuschlag. „Die Schlachtbetriebe sind verpflichtet, den ITW-Zuschlag an die Landwirte zu zahlen. Sie selbst müssen mit ihren Abnehmern eigenständig einen Preis aushandeln, um den finanziellen Mehraufwand in der Kette bis an die Verbraucher weiterzugeben“, sagt Robert Römer, Geschäftsführer der ITW. So soll der Markt die Mehrkosten der Betriebe decken (siehe Übersicht 2, Seite R12).

Die Zuschläge für den Landwirt liegen bei 10,7 ct/kg Schlachtgewicht im ersten und 12,83 ct/kg im zweiten Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Rindermäster mit ihrem Abnehmer darauf verständigen, wie viele Tiere sie in einem bestimmten Zeitraum liefern. Der Zuschlag steigt ab dem zweiten Jahr, da die Tiere ab dem 1. April 2023 auch Zugang für Scheuermöglichkeiten haben müssen. Nach einem Jahr will die ITW Rind den Zuschlag für die Scheuermöglichkeiten überprüfen und ggf. auf 2,3 ct pro kg Schlachtgewicht nachjustieren (siehe Übersicht 1).

Ausnahme Kälbermast

Die Entlohnung gilt für Ochsen, Bullen und Färsen. Die Kälbermäster haben gemeinsam mit der Kontrollgemeinschaft Deutsches Kalbfleisch (KDK) beschlossen, die Zuschläge je kg Schlachtgewicht selbst mit dem Schlachtbetrieb zu verhandeln. „Die Vermarktung von Kalbfleisch ist nicht vergleichbar mit den bisher eingeführten Tierarten in der ITW. Denn es ist ein Premiumprodukt und nur 25% nimmt der LEH ab. Die restlichen 75% gehen an weiterverarbeitende Betriebe, Großhandel, Gastronomie und ans Fleischerhandwerk. Zudem liegt unsere Selbstversorgung bei nur 50% und der größte Wettbewerber sind die Niederlande. Daher spielt bei Preisverhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel auch die Wettbewerbsfähigkeit eine Rolle“, sagt Markus Dammann, Vorsitzender der KDK. Zudem haben sich die Kälbermäster über die KDK und die QS-Teilnahme von Beginn an hohe Standards auferlegt.

Das sind die Kriterien

Die Kriterien hat eine Arbeitsgruppe von etwa 40 Personen erarbeitet. Darunter waren Vertreter aus allen Teilen der Wertschöpfungskette: von Verbänden über Landwirte bis hin zu Einzelhandel, Schlacht- und Molkereibranche, QS, QM- und ITW-Geschäftsstelle. Anschließend haben unabhängige Experten den entstehenden finanziellen Aufwand bewertet. Die einzelnen Werte wurden aufaddiert und ergeben den jetzigen Honorierungssatz.

Grundsätzlich gilt eine Übergangsfrist: Spätestens ein halbes Jahr nach ITW-Start eines Betriebes müssen alle Tiere (auch zugekaufte) mindestens sechs Monate unter Bedingungen der ITW Rind gehalten worden sein.

Als Basis hat die Arbeitsgruppe ITW Rind die Kriterien des Qualitätssicherungssystems (QS) herangezogen. Außerdem müssen Rinderhalter folgende Anforderungen erfüllen:

  • Teilnahme Antibiotikamonitoring
  • Teilnahme an einem indexiertem Schlachtbefunddatenprogramm
  • eine Weiterbildung pro Jahr
  • tierärztliche Bestandsbetreuung
  • ganzjährige Anbindung verboten, Kombihaltung mit Auslauf erlaubt
  • Platzangebot ab 400 kg: 3 m²/Tier (bis 150 kg: 1,5 m²/Tier; bis 220 kg 1,8 m²/Tier; bis 400 kg 2,5 m²/Tier)
  • Sauberkeit der Tiere: Nicht mehr als 10% der Tiere dürfen eine starke Klutenbildung im Fell haben.
  • Scheuermöglichkeit: Ab April 2023 muss allen Tieren eine Scheuermöglichkeit zur Verfügung stehen (eine pro Bucht). Sie muss vertikal angebracht sein, mindestens 90 cm lang und 30 cm breit sein und ein unebenes Oberflächenprofil haben. Wenn das Profil aufgebraucht ist, muss es ausgetauscht werden. Das kann aber nach dem Mastdurchgang geschehen. Ausfall und Ersatz sind zu dokumentieren. Scheuermöglichkeiten können Bürsten, Riffelbleche, Gummimatten mit Noppen oder Anderes sein.

„Die ITW Rind wird wahrscheinlich ein wichtiger Zwischenschritt hin zu höheren Haltungsformstufen sein. Mittelfristig werden wir also bei höheren Kriterien landen“, sagt Henrik Wiedenroth. Zur Wahrheit gehört laut des Referenten aber auch, dass die Landwirtschaft bereit gewesen wäre, umfangreichere Kriterien umzusetzen, aber der Handel nicht gewillt war, diese zu honorieren.

4 ct/kg für Schlachtkühe

Die ITW beschränkt sich auf das Fleisch. Um für Milch einen Tierwohlzuschlag zu erhalten, müssen sich die Milchviehbetriebe an ihre Molkereien wenden. Diese können die Teilnahme an speziellen Tierwohlprogrammen anbieten, wie beispielsweise QM+.

Die Entlohnung von Schlachtkühen ist allerdings über die ITW Rind möglich. Dafür ist ein Aufschlag von 4 ct/kg Schlachtgewicht vorgesehen – unabhängig davon, ob die Betriebe an einem Tierwohlprogramm für Milch teilnehmen. Aber: Wenn Betriebe an bei einem solchen Programm für Milch mitmachen, das von der ITW anerkannt ist, ist kein zusätzliches Audit nötig. Prinzipiell kann das jedes Tierwohlprogramm sein, dass den ITW-Kriterien entspricht. „Aktuell ist noch kein Programm anerkannt, wir prüfen aber die Aufnahme von QM+“, sagt Dr. Patrick Klein, Pressesprecher der ITW.

Die zusätzlichen Kriterien der ITW für Milchkühe beziehen sich auf:

  • Weiche oder elastisch verformbare Liegefläche
  • Platzangebot ab 350 kg: 4 m²/Tier
  • Abkalbebucht mit 10 m²/Tier und Sichtkontakt zur Herde
  • Enthornen von Kälbern im Alter von unter sechs Wochen mit Sedierung und Schmerzmittelgabe
  • Überprüfen der Zellzahl: Entweder viermal jährlich auf Einzeltierebene (55% der Tiere <100000 Zellen/ml) oder mittlerer Zellgehalt der Anlieferungsmilch in den vergangenen drei Jahren <200000 Zellen/ml Milch.

Anmeldung ab Mitte März

Ab dem 15. März 2022 können sich Rinderhalter für die ITW über sogenannte Bündler anmelden. Eine Liste mit den Bündlern ist auf der ITW-Homepage zu finden. Der Anmeldezeitraum ist nicht befristet und die Teilnehmerzahl unbegrenzt. Die Abnahme durch die Schlachtunternehmen soll sich allerdings an der Nachfrage am Markt orientieren. „Die Nachfrage nach Tierwohl-Produkten steigt kontinuierlich. Zudem haben die Partner der ITW Rind eine Branchenvereinbarung unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich, den Absatz von Produkten aus Haltungsform 2 bestmöglich zu fördern“, so Wiedenroth.

Um ITW-Tiere zu liefern, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Der Landwirt bindet sich direkt an den Schlachthof. ITW hat eine Liste mit den teilnehmenden Schlachthöfen veröffentlicht.
  • Der Mäster bindet sich vertraglich an einen Händler/Vermarkter und dieser liefert die Tiere an die passenden Schlachthöfe.
  • Oder er ist risikoaffiner und vermarktet seine Tiere weiter frei am Markt. Das geht, wenn der Betrieb ITW-zertifiziert ist. Bei diesem Weg fehlt ihm allerdings die Abnahmegarantie und es bleibt offen, für wie viele Tiere er den Zuschlag bekommt.

Die Auditierung beginnt am 1. April 2022. Während einer dreijährigen Laufzeit ist ein Programmaudit zum Start vorgesehen, sowie zwei Bestätigungsaudits in der Mitte und am Ende der Zertifikatslaufzeit. Ein jährlicher Bestandscheck findet unangekündigt statt. Die Kombination mit QS-Audits ist möglich.

Und ausländische Ware?

Das Programm startet von 0 auf 100 direkt ins Marktmodell und gewährleistet eine Nämlichkeit. Das bedeutet: In Produkten, die im LEH mit ITW gekennzechnet sind, ist auch 100% ITW-Fleisch drin. Aus diesem Grund wird sich die erste Programmphase zunächst auf den nationalen Markt beschränken. „Gleichzeitig mussten wir die Verträge berücksichtigen, die der LEH schon mit ausländischen Rindermästern abgeschlossen hat“, so Wiedenroth. Erfüllen ausländische Mäster aus bestehenden Verträgen die ITW-Kriterien, dürfen diese deshalb auch teilnehmen. Ansonsten ist ITW den deutschen Rinderhaltern vorbehalten.

Ihr Kontakt zur Redaktion:ann-christin.fry@topagrar.com

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