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Keine Ermittlungen

Abholzung der Montabaurer Höhe rechtmäßig - Staatsanwaltschaft lehnt Strafanzeige ab

Der Forstkritiker Peter Wohlleben hatte die für die Montabaur Höhe zuständige Forstverwaltung angezeigt, weil sie vom Borkenkäfer befallene Fichten abgeholzt hat. Er kassiert nun eine Schlappe.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Fällung vom Borkenkäfer befallener Fichten auf der Montabaurer Höhe war notwendig und rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat der rheinland-pfälzische Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz zufrieden festgestellt, nachdem die Staatsanwaltschaft Koblenz Ermittlungen gegen die Forstverwaltung abgelehnt hat.

Die Staatsanwaltschaft hatte das Vorgehen der Forstverwaltung nach Eingang einer Strafanzeige wegen angeblicher „Gefährdung eines Schutzgebiets" geprüft.



Teile der Montabaurer Höhe sind FFH-Schutzgebiet. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu dem Schluss, dass „weder eine Schädigung noch eine Pflichtverletzung im Sinne des Gesetzes“ vorliege und damit auch keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten. Vielmehr wurde der Forstverwaltung bescheinigt, dass ihr Handeln „in der Gesamtschau den Erhaltungszielen des geschützten Gebietes gedient“ habe.



„Wir fühlen uns vom Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Prüfung voll und ganz bestätigt“, sagte Staatssekretär Dr. Manz. Die Alternative zu den Fällungen der „todgeweihten“ Fichten hätte darin bestanden, sich mit dem Verlust sämtlicher Fichtenbestände einfach abzufinden. „Die betreffenden Flächen auf der Montabaurer Höhe würden damit auf absehbare Zeit durch großflächig abgestorbene Baumgerippe geprägt sein, die aus Sicherheitsgründen auf absehbare Zeit auch nicht betreten werden könnten“, verdeutlichte der Staatssekretär. Dies hätte sowohl Folgen für den Besucherverkehr in diesem beliebten Naherholungsgebiet als auch für die dann nur noch stark eingeschränkten Möglichkeiten, durch waldbauliche Maßnahmen einen klimaresilienten Mischwald zu entwickeln.



Der massenhafte Befall der Fichten auf der Montabaurer Höhe war eine unmittelbare Folge des menschengemachten Klimawandels, konkret der von langanhaltender Trockenheit geprägten Sommer 2018 bis 2020. „Unsere Wälder werden nur Orte der biologischen Vielfalt bleiben, wenn es gelingt, den Klimawandel aufzuhalten und damit die Wälder selbst zu retten. Neben dem Kampf gegen die Klimakrise ist es daher unverzichtbar, die Wälder selbst so gut wie möglich und aktiv auf die Folgen zunehmender Stürme, Dürren, Hitzeperioden oder Starkregen vorzubereiten. Wir müssen dem Wald eine Entwicklung ermöglichen, mit der er sich an den Klimawandel anpassen kann“, sagte Dr. Manz abschließend.

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